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Singular |
Plural |
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Alter Herr |
AH |
AHAH, AH² |
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Bundesbruder |
Bbr. |
BbrBbr., Bbr² |
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inaktiver Bursch |
iaB |
iaBiaB, iaB² |
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aktiver Bursch |
aB |
aBaB, aB² |
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Fux |
F |
FF, F² |
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Fuxmajor |
FM |
FMFM, FM² |
|
Hohe Dame |
HD |
HDHD, HD² |
|
Verbindungsschwester |
Vsr. |
VsrVsr., Vsr.² |
|
Bundesschwester |
Bsr. |
BsrBsr., Bsr² |
|
|
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Allgemeiner Burschenconvent |
BC |
|
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Außerordentlicher Burschenkonvent |
aoBC |
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Mensurconvent |
MC |
|
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Generalconvent |
GC |
|
|
Altherrenconvent |
AHC |
|
|
|
|
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|
Corps |
C! |
|
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Gründungslandsmannschaften |
GL! |
|
|
Landsmannschaften |
L! |
|
|
Turnerschaften |
T! |
|
|
Burschenschaften |
B! |
|
|
Sängerschaft |
S! |
|
|
Jägerschaft |
J! |
|
|
Akademische Jagdverbindung |
AJV! |
|
|
Akademische Verbindung |
AV |
|
|
Akademische Damenverbindung |
ADV |
|
|
Schwarzburgverbindung |
SBV |
|
|
Pennales Corps |
PC! |
|
|
|
|
|
|
aktive Verbindung |
! (d.h. weder vertagt noch suspendiert) |
|
|
Dimission |
[ ] |
|
|
Zirkel |
Z! |
|
|
|
|
|
|
Akademische Musikalische Verbindung |
AMV |
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|
Katholische Deutsche Studentenverbindung |
K.D.ST.V |
|
|
Katholischer Studentenverband |
K.St.V |
|
|
Wissenschaftlicher kath. Studentenverein |
W.k.St.V. |
|
|
|
|
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|
Anschriften: |
|
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Corps |
einem wohllöblichen CC des C! ... |
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|
Landsmannschaften, Turnerschaften |
einer sehr verehrlichen L!/T! |
|
|
(wenn schlagend) Burschenschaften |
dito |
|
|
Damenverbindungen |
dito |
|
|
alles andere |
einer verehrlichen ... |
|
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10.12.1402
Auf Gesuch Fürstbischofs Johann von Egloffstein genehmigt Papst Bonifaz IX. die Errichtung einer Hohen Schule in Würzburg und stattet sie mit den päpstlichen Privilegien aus.
02.10.1410
Erlaß der Universitätsprivilegien Johann von Egloffsteins
30.11.1413
Ermordung des Rektors Johann Zantfurt und danach rascher Niedergang der Universität
11.05.1575
Universitätsprivileg Kaiser Maximilians. für Fürstbischof Julius Echter
02.12.1575
Verkündung der Universitätsgründung durch Julius Echter von Mespelbrunn mit dem Begehren und dem Befehl, jetzt in Würzburg " zu finden und zu lernen, das mit vielen und großen Kosten an fernen und entlegenen Orten zu suchen ist ".
28.3.1576
Neuerliche Erteilung päpstlicher Privilegien zur Errichtung einer Universität durch Papst Gregor XIII.
02.01.1582
Feierliche Eröffnung der Universität mit Verlesung der Universitätsprivilegien
04.01.1582
Ernennung der vier Dekane durch Julius Echter als Rektor magnificus; erste Promotionen
08.07.1582
Grundsteinlegung für den Bau der " Alten Universität" ( Pläne Georg Robin, Baumeister Adam Kahl ) mit Universitätskirche und Priesterseminar "Kilianskolleg "
1587
Erlaß der Statuten für die Gesamtuniversität und die Fakultäten (z.B. volle Autonomie, Selbstverwaltung, eigene Gerichtsbarkeit)
08.09.1591
Fertigstellung der " Alten Universität " mit feierlicher Einweihung der Universitätskirche
1619-1622
Fürstbischof Johann Gottfried von Aschhausen legt den Grundstock für eine allgemeine Universitätsbibliothek
1631
Eroberung Würzburgs durch die Schweden; fünfjährige Unterbrechung des Universitätsbetriebs; wertvolle Teile der Bibliothek kommen nach Uppsala
1695
Errichtung eines Botanischen Gartens unter Leitung von Prof. Adam Beringer
1734
Erlaß einer neuen Studienordnung durch Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn
1757
Errichtung einer Sternwarte auf der Universitätskirche
1769
Berufung von Carl Caspar Siebold (Anatom, Chirurg und Gynäkologe)
1773
Aufhebung des Jesuitenordens und seiner Universitätsfunktionen unter Fürstbischof Friedrich von Seinsheim
1 1.11.1803
neue Organisationsakte für die Universität; Beseitigung des kirchlich-katholischen Charakters; starker Ausbau der Universitätsbibliothek; Berufung von F. W. .1. Schelling
1806
Großherzogtum Würzburg unter Ferdinand von Toskana; Aufhebung der Neuorganisation der Universität
1814
Verlust der Stellung als Landesuniversität; Umbenennung in Julius-Maximilians-Universität
1840
Berufung des Juristen Carl von Edel (bis 1890)
1847
Berufung des Mediziners R. A. von Koelliker (bis 1905)
1848
Auszug der Studentenschaft nach Wertheim
1849
Berufung des Mediziners Rudolf Ludwig Karl Virchow ( bis 1856 9
1858
Martin von Wagner stiftet seinen gesamten Kunstbesitz und einen Großteil seines Vermögens der Universität
1863
Berufung des Rechtshistorikers und Schriftstellers Felix Dahn (bis 1872)
1866
Berufung des Philosophen Franz Brentano (bis 1874)
1871-1887
Ausbau und Erweiterung der Medizinischen und Naturwissenschaftlichen Fakultät
1872
Ankauf der Sammlung Feoli (ca. 500 griechische und etruskische Tongefäße). Das Martin-von-Wagner-Museum wird dadurch zu einem der bedeutendsten Museen antiker Kunst.
1878
Aufteilung der Philosophischen Fakultät in eine philosophisch-historische und eine mathematisch-naturwissenschaftliche Sektion mit gemeinsamem Dekan
Berufung des Universaljuristen Josef Kohler
1884
Berufung des Theologen Hermann Schell (bis 1906)
1885
Berufung des Chemikers Emil Fischer (bis 1892)
Nobelpreis für Chemie 1902
1888
Berufung des Physikers Wilhelm Conrad Röntgen (bis 1900) erster Nobelpreis für Physik 1901
1893
Neubau der Nervenklinik am Schalksberg
1895
Entdeckung der X-Strahlen durch Prof. W. C. Röntgen
1896
Fertigstellung des Baus der " Neuen Universität " am Sanderring Bau des chemischen Instituts
1898
Berufung des Theologen Sebastian Merkle (bis 1945)
1900
Berufung des Physikers Wilhelm Wien (bis 1920) Nobelpreis für Physik 1911
1911
Berufung des Chemikers Emil Buchner (bis 1917) Nobelpreis für Chemie 1907
1912
Bau des Zahnärztlichen Instituts am Pleichertor
1912-1922
Errichtung des Luitpold-Krankenhauses
(Leitung Oberbauamtmann Dr. h.c. A. Lommel) Eröffnung durch Geheimrat Prof. König
1915-1918
Erweiterung der "Neuen Universität"
1920
Berufung des Physikers Johannes Stark ( bis 1922 ) Nobelpreis für Physik 1919
1928-1929
Bau des Studentenhauses am Sanderrasen
01.04.1937
Selbständige Naturwissenschaftliche Fakultät mit eigenem Dekan
16.03.1945
Zerstörung eines großen Teils der Gesamtuniversität durch die Bombardierung Würzburgs
Herbst 1945
Wiederaufnahme des Lehrbetriebs durch die Theologische Fakultät
Januar 1946
Wiederaufnahme des Lehrbetriebs durch die Philosophische und Naturwissenschaftliche Fakultät
1947
Wiederaufnahme des Lehrbetriebs durch die Medizinische und Juristische Fakultät
23.02.963
Wiedereröffnung des Martin-von-Wagner-Museums in der Residenz
11.05.1965
Grundsteinlegung für das erste Gebäude auf dem Erweiterungsgelände am Hubland
01.08.1968
Trennung der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät in eine Juristische und eine Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Fakultät ( 6. Fakultät der Universität )
01.12.1968
Inkrafttreten der neuen Satzung der Universität
01.04.1969
Inbetriebnahme des Instituts für Organische Chemie als erstes Institut auf dem Erweiterungsgelände am Hubland
01.08.1972
erstmals Überschreitung der Zahl von 10 000 eingeschriebenen Studierenden im Wintersemester 1972/1973
1974
Inkrafttreten des Bayerischen Hochschulgesetzes. Neustrukturierung der Universität ( neue Zentralorgane, Neugliederung auf Fakultätsebene in Fachbereiche, wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten )
Januar 1975
Erstmalige Neuwahlen für Versammlung, Senat und Fachbereichsräte
17.12.1976
Bestellung eines Präsidialkollegiums mit fünf Mitgliedern als Leitung der Universität
01.10.1977
Auflösung des Fachbereichs Erziehungswissenschaften im Zuge der neuen Lehrerbildung
1982
400-Jahrfeier der Universität mit akademischem Festakt am 11. Mai in Anwesenheit des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland Prof. Dr. jur. Karl Carstens und des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Franz Josef Strauß
30.06.1984
Inkrafttreten der Grundordnung der Universität
1984
erstmalige Überschreitung der Zahl von 17 000 eingeschriebenen Studierenden im Wintersemester 1984/1985
07.1.1985
feierliche Wiedereröffnung der Neubaukirche, 40 Jahre nach ihrer Zerstörung im Zweiten Weltkrieg
A) Grundsätze des CC: Ehre, Freiheit, Freundschaft, Vaterland
B) Satzung des CC
C) Pflichtenordnung des CC: In ihr werden besondere Anforderungen, die der Verband über die allgemeinen Mitgliedspflichten hinaus an die Verfassung und Verwaltung der Bünde stellt festgehalten.
Beispielsweise:
D) Ehrenordnung des CC: In ihr ist das Verhalten bei Ehrenstreitigkeiten festgehalten.
E) Satzung des AHCC
F) Mustersatzungen für AHV, VACC und Aktivenordnungen
Es handelt sich um eine Vereinigung von knapp 100 Korporationen welche alle das Lebensbundprinzip in ihren Satzungen festgehalten haben;
ferner ist jeder Aktiver zu Fechten von mindestens zwei Bestimmungsmensuren verpflichtet.
Man kann unterscheiden:
A) den aktiven Coburger Convent (CC), welcher aus allen Aktivitates, die jeweils die Gesamtkorporation repräsentieren.
B) den Verband Alter Herren des Coburger Conventes (AHCC), welcher aus allen Altherrenschaften (AHV) und allen örtlichen Vereinigungen von Alten Herren des Coburger Conventes (VACC) besteht.
zu A) Der aktive Coburger Convent
1) Die parlamentarische Vertretung: a) CC-Tag, auf dem alle Entscheidung getroffen werden, die nur die Aktivitates betreffen. Jede Aktivitas hat eine Stimme.
b) Coburger Generalconvent (CGC), auf dem alle Entscheidungen getroffen, werden, die den Gesamtverband betreffen.
2) Exekutivorgane: a) Präsidierende
eine Korporation im CC für jeweils ein Jahr eingesetzt in der Reihenfolge der endgültigen Aufnahme in den Verband. Sie bestimmt einen Sprecher des CC mit zwei Stellvertretern, welche zusammen mit den Sprechern der Vor- und Nachpräsidierenden
b) Ämter des CC
Vom CC-Tag werden für ein Jahr Amtsleiter für die verschiedenen Ämter gewählt: die Ämter sind geschäftsführende Organe des CC und müssen dem CC-Tag Rechenschaft ablegen. Es gibt folgende Ämter:
3) CC-Rat Legislativorgan für die Zeit zwischen zwei Pfingstkongressen;
der CC-Tag wählt Vertreter und der AHCC-Tag wählt 8 Vertreter jeweils auf zwei Jahre.
Der CC-Rat hat die Aufgabe der Beratung und Unterstützung des Präsidialausschusses; er kann Anträge auf allen parlamentarischen Gremien einbringen.
4) Die Ortsverbände (OCC) In ihnen sind alle Mitgliedsbünde des CC an einem Hochschulort zusammengeschlossen. Jeweils ein Bund ist Präsidierende für ein Jahr; er richtet die gemeinsamen Veranstaltungen eines jeden sog. OCC aus.
zu B) Der Verband Alter Herren des Coburger Conventes AHCC
Es handelt sich um einen Zusammenschluß aller Altherrenschaften (auch von bereits vertagten Bünden) von Korporationen des CC mit allen VACC.
Der AHCC ist ein eingetragener Verein.
Seine Aufgabe besteht in der ideellen und materiellen Unterstützung und Betreuung des aktiven CC.
Organe des AHCC sind:
1) Vorstand wird durch eine vom AHCC-Tag für eine Amtsperiode von zwei Jahren zum Vorort gewählte VACC bestimmt.
Außerdem gehören dem Vorstand noch zwei Schatzmeister mit jeweils sechs jähriger Amtszeit an, die vom AHCC-Tag direkt gewählt werden und die beiden Vorsitzer des alten Vorstandes. Der Vorstand wählt sich einen Vorsitzer und dessen Stellvertreter.
Fünf Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem Präsidialausschuß des aktiven CC das Präsidium des Gesamtverbandes,
2) Vorort ist eine vom AHCC gewählten Ort, an dem eine VACC sitzt, die den Vorstand stellt. Der Vorort ist Tagungsort des Präsidiums.
3) Beauftragte sind vom AHCC-Tag für zwei Jahre gewählte Verbandsbrüder, welche die Vorstandschaft entlasten sollen. Die meisten Beauftragten haben einen ähnlichen Amtsbereich wie die Ämterträger den aktiven CC.
4) AHCC-Tag ist das oberste Organ des AHCC.
Mit je einer Stimme stimmberechtigt ist jede Altherrenschaft; die Stimmzahl bei den VACC ist von deren Mitgliederzahl abhängig.
Die vier Grundsätze des CC sind aus dem Wahlspruch des CC abzulesen:
Ehre, Freiheit, Freundschaft, Vaterland.
Ehre: Ehrenhaftes Wollen und Handeln fordert:
Eintreten für Gerechtigkeit, Ansehen der Ehre jedes Menschen, Toleranz gegenüber anderen Auffassungen, Streben nach Wissen und Können.
Der Bundesgerichtshof definierte im Jahre 1951 den Ehrbegriff wie folgt:
Wesentliche Grundlage der Ehre und damit Kern der Ehrenhaftigkeit des Menschen ist die ihm unverlierbar von Geburt an zuteilgewordene Personenwürde, zu denen Unantastbarkeit sich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 1 bekennt und deren Achtung und Schutz es ausdrücklich allen staatlichen Stellen zur Pflicht macht. Aus der inneren Ehre fließt der durch § 185 StGB strafbewehrte Rechtsanspruch eines jeden, daß weder seine innere Ehre noch sein guter äußerer Ruf geringschätzig beurteilt oder gar völlig mißachtet, daß er vielmehr entsprechend seiner inneren Ehre behandelt werde.
Freiheit: Die Freiheit der Persönlichkeit ist unser höchstes Gut. Der CC bekennt sich zur Freiheit des Gewissens, der Meinungsäußerung, des Handelns im Rahmen unserer Rechtsordnung, der Forschung und Lehre und des Studiums. Freiheit bedenkt auch die Freiheit des Andersdenkenden zu akzeptieren (tolerieren).
Freundschaft: Freundschaft ist Grundlage unserer Lebensbünde. Wir sollten über die Grenzen des eigenen Studiums hinaus Aufgeschlossenheit für vorurteilsfreies soziales und politisches Verständnis zeigen.
Vaterland: Wir bekennen uns zur Geschichte und zum kulturellen Erbe unseres Vaterlandes. Unser Ziel ist eine nationale Grenzen überwindende allgemeine Friedensordnung.
Der aktive CC und der AHCC haben jeweils 50% aller Stimmen; damit ist eine von vorneherein gegebene Dominanz einer Seite ausgeschlossen. Alle Burschen bzw. Alten Herren haben Rederecht!
Der CGC beschließt über:
Pfingstkongress in Coburg: tagende Gremien sind:
Alle diese Veranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen, d.h. es müssen Vertreter entsandt werden.
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1. Begriff des Kneip-Comments [§1]
2. Kneippersonal und Rang [§2-7]
3. Bierehre [§8-11]
4. Kneipe [§12-15]
1. Kommando [§16-22]
2. Verbum [§23-25]
3. Tempus [§26-3 1]
4. Silentium [§32-34]
5. Gesang [§35-38]
6. Vom Trinken [§39-48]
a) Bierimpotenz
b) Vom Spinnenlassen
c) Pro poena trinken
7. Kneipnamen [§49]
8. Bierzeitung [§50]
A. Gesellige Ceremonien [§51-70]
1. Vor- und Nachtrinken
2. Übers Kreuz trinken
3. In die Welt trinken
4. Der Biergalopp
5. In die Luft sprengen
B. Rundgesänge und Comments [§71-100]
C. Bierspiele [§101-105]
D. Biergerichtliche Ceremonien [§106-142]
1. Das Stangenabfassen
2. Das Tempeln
3. Biermensuren
a) Biersuiten
b) Bierjunge
4. Biergericht
5. Bierkonvente oder Femgericht
6. Bier-Verschiß
E. Feierliche Ceremonien [§143-148]
"Bei lieben Freunden,
Bei ihren Scherzen
Schwinden die Sorgen,
Schweigen die Schmerzen;
Drückt Kummer deinen Sinn, -
Eile zur Kneipe hin :
Salve Gambrine !"
(Salve Gambrine)
§ 1
Unter Kneip -Comment versteht man im allgemeinen den Inbegriff jener studentischen althergebrachten Gesetze und Zeremonien, die beim Kneipen zur bessern Handhabung der Ordnung und zur Hebung der Gemütlichkeit beobachtet werden.
§ 2
Die Kneiptafel, d. h. das Kneippersonal besteht aus ;
1. dem Präsidium (Präses, Kneipwart),
2. den Burschen
3. den Füchsen.
§ 3
Die Leitung des Kneippersonals liegt in der Hand :
1. des Präsidiums,
2. des Fuchsmajors oder Kontrapräsidiums
§ 4
Dem Präsidium liegt vor allem die Handhabung des Comments auf der Kneipe ob; es hat - selbst unter dem Comment stehend - auf dem Kneipabend unumschränkte Gewalt, Stoffmangel beschränkt seine Rechte nicht. Es eröffnet und schließt den
Kneipabend zu bestimmter Zeit und überwacht die Bierskandale.
§ 5
Die Gewalt des Fuchsmajors ist der des Präsidiums untergeordnet und erstreckt sich nur auf die Füchse, während sich die Gewalt des Kontrapräsidiums so weit erstreckt, als es das Präsidium vor Beginn der Kneipe bestimmt.
§ 6
Burschen sind die Mitglieder der Kneiptafel, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den herkömmlichen Fuchsenritt gemacht haben und dann als vollberechtigte Glieder der Kneiptafel aufgenommen worden sind.
§ 7
Füchse sind die übrigen Mitglieder der Kneiptafel bis zu ihrer Burschung, meist bis zum Ende des Zweiten Semesters. - Füchse des ersten Semesters heißen krasse Füchse, die des zweiten Semesters Brandfüchse. - Füchse haben sich gegen Burschen eines
respektablen und ehrerbietigen Benehmens zu befleißigen.
§ 8
Im Zustand der Bierehre oder Bierehrlichkeit befindet sich ein Bursch, wenn er sich im Vollbesitz aller Eigenschaften eines vollgültigen Mitgliedes der Kneiptafel befindet.
§ 9
Aus der Bierehre ergeben sich sämtliche Rechte an der Kneiptafel.
§ 10
Die Bierehre wird verloren durch Erklärung in den Bier - Verschiß
§ 11
Es wird fortgesoffen.
§ 12
Am Kopfe der Kneiptafel, bei dem gewöhnlich die Embleme (Wappen, etc.) an der Wand befestigt sind, befindet sich der Sitz des Präsidiums; ihm gegenüber am unteren Ende sitzt der Fuchsmajor, um den sich die Füchse scharen.
§ 13
Auf der Kneipe befindet sich eine Biertafel zum Anschreiben der verhängten Strafen, ferner die B.-V.-Tafel zur Ankreidung der Bierschisser.
§ 14
Jeder Kneipabend zerfällt in offizielle Kneipe, Exkneipe und Fidulität; die Exkneipe dauert meist bis Mitternacht, die Fidulität hierauf in infinitum
§ 15
Der Kneipabend wird vom Präsidium eröffnet mit den Worten: "ad loca, silentium ! commercium incipit! Ein Schmollis, ihr Brüder" worauf die Corona mit "fiducit" antwortet. Dann kündigt das Präsidium das erste Lied mit den Worten an: "Es steigt das erste Allgemeine!" und stimmt es an. Nach Beendigung desselben ruft es: "Cantus ex! Ein Schmollis, ihr Brüder!" worauf die Corona "fiducit" erwidert.
Darauf: "Colloquium!"
Der Kneipabend wird geschlossen mit den Worten "Offizielle Kneipe ex, Exkneipe bezw. Fidulitas incipit!"
§ 16
Das Präsidium hat allein das Recht, zu jeder Zeit silentium zu gebieten, welches sofort strictissime zu halten ist; aul3er dem Präsidium darf nur der, welcher von demselben das Wort erhalten hat, silentium kommandieren und zwar unter der Formel "silentium in nomine!"
§ 17
Das Präsidium hat durch strenge Handhabung der ihm zu Gebote stehenden Mittel alle Störungen zu unterdrücken, welche der allgemeinen Gemütlichkeit zuwider sind. Nach seinem Ermessen jedoch kann eine kleine Störung übersehen, sofern sie selbst zur Gemütlichkeit beitragen.
§ 18
Jedes vom Präsidium ausgehende Kommando mul3 unbedingt befolgt werden.
§ 19
Verläl3t das Präsidium seinen Platz, so hat es ein Substitut zu ernennen und falls es Insignien trägt, sie zu übergeben.
§ 20
Das Präsidium der Exkneipe wird vom Präsidium der vorhergehenden offiziellen Kneipe aus der Reihe der Burschen bestimmt.
§ 21
Das Fuchsmajorat resp. Kontrapräsidium der Exkneipe wird vom Präsidium derselben bestimmt, dazu können auch Brandfüchse genommen werden.
§ 22
Für die Fidulität wird meist ein Präsidium ernannt; gegebenen Falles wird es durch Acclamation erwählt.
§ 23
Hat jemand irgend etwas vorzubringen, so bittet er das Präsidium um die Erlaubnis dazu mit den Worten: "Verbum peto" oder "Bitte ums Wort." Dieses gibt seine Zustimmung mit den Worten: "habes," andernfalls sagt es: "non habes."
§ 24
Füchse haben sich an den Fuchsmajor zu wenden, der für sie beim Präsidium darum nachsucht mit der Formel: "Verbum rekommandiert pro vulpe N.N.," worauf das
Präsidium erwidert: "Verbum diktiert (resp. non diktiert) pro vulpe N.N."
§ 25
Das Präsidium kann jederzeit einem jeden das Wort entziehen.
§ 26
Wer sich zeitweilig von seinem Platz am Kneiptisch entfernen will, muß das Präsidium um Erlaubnis dazu bitten mit den Worten: "Peto tempus." Kehrt er zu seinem Platze zurück, so spricht er: "Tempus ex." Füchse erhalten tempus vom Fuchsmajor.
§ 27
Während der Kneipe wird die Zeit nach Bierminuten gerechnet. 5 Bierminuten = 3 Zeitminuten
§ 28
Ohne besondere Erlaubnis, die nur das Präsidium erteilen kann, darf kein Tempus über 5 Bierminuten ausgedehnt werden.
§ 29
Hat das Präsidium allgemeines tempus angekündigt, so ruht während dieser Zeit jeglicher Comment.
§ 30
Bei allem, was binnen oder nach bestimmter Zeit geschehen muß, wird tempus utile abgerechnet.
§ 31
Als tempus utile gilt
a) Allgemeines oder spezielles tempus,
b) allgemeine Lieder,
c) Reden und Vorträge,
d) alle Bierfunktionen,
e) unverschuldeter Stoffmangel.
§ 32
Silentium ist zu halten:
a) so oft es das Präsidium gebietet,
b) bei allen Kneipceremonien, c) bei allen Reden und Liedern.
§ 33
Das gebotene Silentium erstreckt sich stets auf den gerade vorzunehmenden Akt.
§ 34
Silentium triste ist das nach irgend einer miserablen Leistung eines Mitgliedes der Kneiptafel gebotene Stillschweigen als Ausdruck des Bedauerns.
§ 35
Die allgemeinen Lieder können nur vom Präsidium bestimmt werden.
§ 36
Jeder ist verpflichte, bei Liedern, Rundgesängen und Refrains nach Kräften mitzusingen. Wer nicht singen kann, muß es vor der Kneipe dem Präsidium mitteilen.
§ 37
Das Präsidium ist berechtigt, einen oder mehrere zu einem Solo zu verdonnern; Substitut ist nicht gestattet.
§ 38
Nach Beendigung eines Liedes müssen sofort die Kommersbücher geschlossen werden. - Rundgesänge und Comments müssen auswendig gesungen werden.
§ 39
Commentmäßiger Kneipstoff ist streng genommen nur das Bier. Mit Erlaubnis des Präsidiums und bei Angabe gewichtiger Gründe darf auch Wein getrunken werden.
In diesem Falle zählt Wein doppelt so viel als Bier.
§ 40
Damit niemand über seine Kräfte zu trinken genötigt werde und wenn er Gründe hat, sich des Bieres zu enthalten, so hat er dies dem Präsidium mitzuteilen und falls die Gründe für stichhaltig erachtet, wird der Betreffende auf bestimmte Zeit für bierimpotent (bierkrank) erklärt. Zum äußeren Zeichen muß über dem Bierglas des Bierimpotenten ein angebrannter Fidibus liegen.
§ 41
Bierimpotente stehen außerhalb des Comments; ziehen sie sich aber Bierstrafen zu, so fahren sie mit dem doppelten Quantum an die Biertafel.
§ 42
Wenn sich jemand gegen den Comment oder sonstwie verfehlt, so hat jedes ältere Semester das Recht, das jüngere in die Kanne zu schicken (steigen zu lassen; spinnen zu lassen; ihm ex pleno zu bieten); - Füchse können niemand steigen lassen, während jeder Bursch sie in die Kanne schicken kann. -
Gleiche Semester können sich nicht steigen lassen.
§ 43
Vorbedingung zu jedem Steigenlassen ist, daß man selbst Stoff hat: Stoffpumpen, ebenso das Semesterpumpen, ist unstatthaft.
§ 44
Das "Steigen" hat sofort und ohne Widerrede zu geschehen; geschieht es nicht sofort, so heißt es: "In die Kanne! (Ex pleno!) Eins ist eins, zwei ist zwei, drei ist eine böse Z-a-h-l !" Ist bis zum Buchstaben "l" nicht getrunken, so folgt die Erklärung in B.-V.
§ 45
Eine Begründung der Strafe des Steigenlassens kann erst nach dem Trinken verlangt werden. Es muß so lange fortgetrunken werden, bis der in die Kanne Schickende sich zu dem Kommando "Geschenkt" herbeiläßt, dann ist a tempo abzusetzen, es braucht
jedoch nicht mehr als ein Ganzer getrunken zu werden.
§ 46
Mit der Blume wird nicht gestiegen. Hat jedoch ein Fuchs sich dermaßen verfehlt, daß es zu seinem besten erscheint, ihn mit seiner Blume spinnen zu lassen, so ist dies in Anbetracht des guten Zweckes gestattet, wenn der Spinnenlassende beifügt: "ohne Blume zu verletzen."
§ 47
Hat der in die Kanne Geschickte nur noch einen Rest im Glase, so muß der Spinnenlassende wenigstens einen Schluck mittrinken, widrigenfalls ihm der B.-V. droht.
§ 48
Pro poena trinken ist das vom Präsidium zudiktierte Strafquantum wegen Biervergehens; es muß sofort getrunken werden bis zu dem Kommando "Geschenkt," jedoch nur bis zu einem Ganzen.
§ 49
Auf der Kneipe darf jeder nur mit seinem Kneipnamen (Biernamen, Spitz) angeredet werden. Wird jemand statt dessen mit seinem Familien- oder einem sonstigen Namen angeredet, so ist er berechtigt, ohne Rücksicht auf Semesterzahl dies durch Steigenlassen mit den Worten "wegen Spitzverhunzung" zu ahnden.
§ 50
Die Bierzeitung (Kneipzeitung, Topfzeitung) ist eine Sammlung humoristisch gehaltener Begebenheiten, in denen Mitglieder der Kneiptafel eine Rolle spielen, ferner witzig satirischer Meinungsäußerungen über einzelne etc., die zur allgemeinen Erheiterung vorgelesen wird. Es wird ein besondere Redakteur (Bierzeitungsredakteur) hierzu gewählt, der die einzelnen Beiträge zusammenstellt und redigiert.
§ 51
Jeder hat das Recht, mit den Worten. "Komme dir etwas" ("Es kommt, steigt dir etwas; ich komme, steige, trinke dir ein Stück; komme dir meine Blume") einem anderen etwas vorzutrinken.
§ 52
Jeder, dem etwas vorgetrunken wird (der "Honorierte") kann das vorgetrunkene Quantum annehmen oder nicht. Letzteres geschieht mit den Worten: "Nicht acceptiert!" Jedoch gilt grundlose Verweigerung als Beleidigung.
§ 53
Nimmt der Angesprochene an. so hat er die Pflicht, binnen 5 Bierminuten nachzukommen mit den Worten: "Pro sit, komme mit," oder wenn er nicht sogleich mitkommen will, so annonciert er dies mit den Worten: "Prosit komme nach!" Das Nachtrinken wird dem Vortrinkenden angezeigt.
§ 54
Es muß mit demselben Quantum, mit dem vorgetrunken wurde, auch nachgekommen werden.
§ 55
Ist der Honorierte innerhalb von 5 Bierminuten, nachdem er das vorgetrunkene Quantum angenommen hat, nicht nachgekommen (sei es, das er sich jetzt weigert oder es nur vergessen hat), so hat der, welcher vorgetrunken hat, ihn darauf aufmerksam zu machen mit den Worten. "N.N. getreten zum ersten." Ist nach weiteren 5 Bierminuten das Nachtrinken nicht erfolgt, so heißt es: "N.N. getreten zum zweiten" und schließlich: "Getreten zum dritten." Folgt er diesen letzen Aufforderung nicht und läßt die angegebene Zeit unbenutzt, so kann ihm der Honorierende einen Bierjungen aufbrummen oder ihn in B.-V. erklären lassen.
§ 56
Füchse können Burschen nicht direkt treten, sondern müssen einen anderen Burschen geziemend ersuchen, dies für sie zu tun.
§ 57
Man darf mit dem Quantum, mit dem man einem anderen nachkommt, nicht auch zugleich einem dritten vorkommen.
§ 58
Vielerorts ist es dem einzelnen gestattet, allen Bierverpflichtungen, die sich in 5 Bierminuten bei ihm angesammelt haben, auf einmal mit einem Halben nachzukommen.
§ 59
Trinkt man jemanden in seiner Abwesenheit nach, so muß er 2 Bierzeugen haben.
§ 60
Wird einem etwas "aufs Spezielle" vorgetrunken, was mit den Worten geschieht: "N.N. es steigt, ich komme dir was auf dein Spezielles," so steht es im Belieben des Betreffenden, ob er nachkommen will.
§ 61
Glaubt aber der auf diese Weise Honorierte dem Vortrinkenden einen Gegenehre erweisen zu wollen, so geschieht es mit den Worten: "N.N. ich löffele mich, revanchiere mich." - Es kann der Honorierende dies aber von vornherein ausschließen mit den Worten: " Aufs Spezielle ohne Löffelung" oder " sine sine."
§ 62
Der Kreuz-Comment kommt in drei Modifikationen vor :
a) Das "übers Kreuz trinken" geschieht, um jemanden besonders zu ehren, in folgender Weise
A. sagt: "N. komme dir was !"
B. sagt: "N. komme dir etwas übers Kreuz vor !" Darauf sagt A.: "N. komme unterm Kreuz nach !" Darauf antwortet B.: "N komme definitiv nach !"
§ 63
b) Es geschieht, wenn man zweien nachzukommen hat, in folgender Weise :
A. und B. kommen dem C. etwas ! C. zu A.: "Komme dir nach !" C. zu B.: "Übers Kreuz vor !"
B. zu C.: " Unterm Kreuz nach !" C.: "Ich schließe das Kreuz !"
§ 64
c) Es beruht auf dem Gebrauch, daß man mit der Blume nicht nachtrinkt, und geht folgendermaßen vor sich :
A. sagt: "N.N. es kommt dir meine Blume !"
B. sagt. "N.N. meine Blume kommt dir übers Kreuz vor !"
Dann hat sowohl A. als auch B. dem anderen noch einmal nachzukommen mit der gewöhnlichen Formel. Man kann mit einer Blume bloß übers Kreuz nachkommen, wenn eine Blume vorgetrunken wurde; doch ist niemand gezwungen die Blume übers Kreuz steigen zu lassen.
§ 65
Einen Halben in die Welt trinken geschieht auf folgende Weise:
Das Präsidium oder auch sonst jemand der Corona trinken dem A. einen Halben vor mit den Worten. "A. ich steige dir einen Halben in die Welt vor !" - A. kommt mit dem selben Quantum nach und zugleich einem anderen vor mit den Worten: "Den halben in die Welt nach, B. einen Halben in die Welt vor !"
§ 66
Kommt jemand binnen 5 Bierminuten nicht nach, so stimmt der Vortrinkende den cantus an: "Wo bleibt der Halbe in die Welt etc. ?" Jedoch hat jeder Nachkommende sowohl wie das Präsidium das Recht, den "Halben in die Welt" zu sistieren mit den Worten: "Halber in die Welt unter den Tisch !" - Es braucht niemand einen Halben in die Welt zweimal anzunehmen.
§ 67
Der Biergalopp geht auf folgende Weise vor sich :
Jeder präpariert sich mit einem Ganzen; das Präsidium trinkt seinem Nachbar zur Rechten einen Halben vor, dieser ebenfalls sofort dem Nachbar zur Rechten, und so geht es fort bis zum linken Nachbar des Präsidiums, welcher dem Präsidium ebenfalls einen Halben vortrinkt. Dieses kommt seinem linken Nachbar mit dem zweiten Halben nach, letzterer wiederum seinem Nachbar zur linken etc., bis zum rechten Nachbar des
Präsidiums.
§ 68
Das "in die Luft sprengen, sprengen, hochsetzen," besteht darin, das mehrere zugleich eine Anzahl gleichgroße aber mindestens je einen Halben betragende Quanta einem oder mehreren anderen vorkommen. Dies muß dem Gesprengten mit Angabe der Quanta vernehmlich und bevor zu trinken begonnen wird angezeigt werden. Wer schon zu trinken angefangen hat, bevor der Gesprengte "Prosit" gesagt hat und so die Annahme erklärt hat, dessen Quantum zählt nicht mit.
§ 69
Der gesprengte muß von 5 zu 5 Bierminuten die Quanta nachkommen und dies dem, der ihm die Sprengung angesagt hatte, mitteilen.
§ 70
Das "in die Luft sprengen" kann auch, um jemanden auszuzeichnen, "aufs Spezielle" geschehen. Dieser hat sich jedoch dann mit einem guten Stück zu löffeln.
§ 71
1. Einleitungskantus
Jeder Rundgesang oder Comment wird eingeleitet und geschlossen auf folgende Weise:
"Es geht (ging) ein
An unserm Tisch herum Dreimal drei ist neune Weißt ja, wie ich's meine Zwanzig ist ja 2 x 10
Laßt eine gehen, laßt eine gehen."
Daran schließt sich nach Kommando und etwaigen Erläuterungen des Präsidiums die betr. Ceremonie etc.
§ 72
2. Der Rundgesang
Einen Rundgesang singen alle :
"Rundgesang und Gerstensaft
Lieben wir ja alle
Darum trinkt mit Jugendkraft
Schäumende Pokale
Bruder, deine Schönste heißt ?
Hier erhebt sich der rechte Nachbar des Präsidiums, singt den Namen seiner Geliebten und trinkt seinen Rest. Der Chor fährt unterdessen fort :
"N.N. soll leben hoch
:,: Sie lebe :,: sie lebe, lebe hoch !
:,: Sie lebe :,: sie lebe, lebe hoch!
Dann beginnt die Corona mir „Rund - Rund" und wiederholt dieses Wort so oft, als Personen gesungen haben; jedoch kann das Präsidium auch früher ein Zeichen geben, worauf wieder von allen gesungen wird: "Rundgesang und Gerstensaft etc."
Die Ceremonie macht eine Runde durch die Corona bis zum Präsidium.
§ 73
3. Der Bacchus - Comment
Beim Bacchus - Comment singt die Corona :
"Vivat, vivat, Bacchus, Bacchus lebe !
Bacchus war ein braver Mann,
Der zuerst der goldnen Rebe
Süßen Nektar abgewann.
Es leben die Schwarzen, die Blonden, die Braunen,
:,: Sie leben alle hoch" :,:
Jetzt erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder mit dem Glase und singt :
"Ob ich's wag' und ob ich's thu'
Ob's die Herrn auch lassen zu ?" Der Chor antwortet:
:,: "Hinunter mit dem Plunder :,: Hinunter mit ihm !"
Währenddessen trinken die Betreffenden ihren Rest; haben sie getrunken, so singen sie :
"Es ist geschehn!"
was der Chor bestätigt mit den Worten :
"Wir alle haben's gesehn !"
Dann beginnt die Corona aufs neue : "Vivat" etc. Die Ceremonie macht die Runde bis zum Präsidium.
§ 74
4. Der En Angleterre - Comment.
Beim En Angleterre - Comment wird von allen gesungen :
"En Angleterre
Nous irons
Chercher la guerre
Sans canons,
:,: C'est pour la prouver De l'artillerie :,:
:,: Brave soldatesca
Tirez ! Tirez ! Tirez !"
Bei "brave soldatesca" erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder der Kneiptafel und trinkt bei "tirez" ihren Rest; das "tirez" wird so lange wiederholt, bis sämtliche ihr Glas geleert haben.
Dann fährt der Chor fort :
"Ah! ce brave compagnon Qui sait tirez sans canon!"
Diejenigen, welche leergetrunken haben, schlagen dabei im Takte die Gläser auf den Tisch, dann beginnen alle wieder : "En Angleterre usw.," wobei diejenigen, welche schon getrunken haben, mit den Gläsern auf den Tisch trommeln. Bei "brave soldatesca" aber durch einen Schlag mit dem Glase auf den Tisch abschließen; darauf geht der Comment wie vorher weiter bis zum Präsidium.
§ 75
5. Der deutsche Comment
Beim deutschen Comment sind Ceremonien und Melodie
genau die gleichen wie beim französischen Text des En Angle-
terre - Comments. Die deutschen Worte lauten :
"Auf mit dem Becher An den Mund !
Auf und leert ihn
Bis zum Grund !
:,: Trinket und schlürfet Den köstlichen Trank :,:
:,: Auf tapfre Zecher !:,: Ziehet ! Ziehet ! Ziehet !
- - - -
Ha, das ist ein wackrer Mann, Der den Becher leeren kann !"
§ 76
6. Der deutsche Hammer
Beim deutschen Hammer singt die Corona :
"Auf mit dem Hammer
Nieder mit ihm,
Schmiede das Eisen,
So lange es noch warm ist,
Schmiede das Eisen
So lang es noch glüht !"
Bei "Auf" erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder der Corona und trinkt bei dem Wort "glüht" ihren Rest. Diejenigen, welche ausgetrunken haben, erheben mit dem Worte "auf" ihr Glas, stoßen es mit dem Worte "nieder" auf den Tisch und begleiten die Worte "schmiedet - glüht" mit Stoßen, das Wort "glüht" mit Trommeln.
§ 77
7. Ins versoffene Lager.
Bei diesem Comment singen alle :
"Ins versoffene Lager ziehen wir,
da gibt's schöne Mädchen, Wein und Bier !
Wohlauf, Kameraden, ladet die Gewehre,
es gilt unserm Freunde dem N.N. zur Ehre!
N.N. gebe Feuer ! - Feuer ! Feuer ! Feuer ! Feuer !"
Nach dem ersten "Feuer" erhebt sich der rechte Nebenmann des Präsidiums und trinkt bei dem letzten "Feuer" seinen Rest. Darauf reicht man sich kreuzweise die Hände und singt : "Ihr Brüder zur Rechten,
Ihr Brüder zur Linken,
Wir wollen einander
Ein Schmollis zutrinken !
:,: Ihr Brüder Hallo !
Macht's alleweil so ! :,:
Bei dem Wort "so" klatscht man in die Hände und schließt die Kette wieder; beim wiederholten "so" wird mit
Händeklatschen geschlossen. Dann hebt der Comment von neuem an .
NB. Bei einer größeren Kneiptafel steht bei den Worten "N.N. gebe Feuer!" nicht ein einzelner, sondern eine vom Präsidium bestimmte Zahl zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder auf und trinkt bei "Feuer" ihren Rest, wobei der Name des linken Flügelmannes gesungen wird.
§ 78
8. Der Summ - Comment.
Der Summ - Comment geht in folgender Weise vor sich:
Das Präsidium ruft . "Wer summt mit einem Viertel ?"
Wer singen will, antwortet :"Summ!" darf es aber nur, wenn das Präsidium antwortet : "N.N. habes." Nachdem
einige gesungen haben, fragt das Präsidium : "Wer summt mit einem Halben?" und schließlich : "Wer summt mit einem Ganzen?" Wer gesungen hat, trinkt sofort sein
betreffendes Quantum. Will niemand mehr singen, so wird der Comment geschlossen. Für j eden Summ - Comment bestimmt das Präsidium mehrere Mitglieder der Kneiptafel als Refrainkommission, die nach jedem Liede einen passenden Refrain anzustimmen hat.
§ 79
9. Der Lebe - Liebe - Comment
Beim Lebe - Liebe - Comment singt die ganze Corona :
"Lebe, liebe, trinke, lärme
und bekränze dich mit mir,
härme dich wenn ich mich härme
und sei wieder froh mit mir!"
Auf "Lebe" stößt das Präsidium mit seinem Nachbar zur Rechten an, auf "Liebe" dieser mit dem nächsten usw. bis zum Ende des Liedes. Derjenige, bei dem das Lied endet, trinkt seinen Rest und beteiligt sich nicht mehr am Gesange. Sein rechter Nachbar beginnt den Rundgesang von neuem. Der Gesang wird so lange fortgesetzt, bis nur noch drei Mitglieder der Kneiptafel Bier haben. Diese drei singen darauf mit verteilten Rollen das Lied :"Es hatten drei Gesellen" usw.
§ 80
10. Der Liebes - Comment.
Beim Liebes - Comment dürfen nur Liebeslieder gesungen werden. Das Präsidium bestimmt ein Mitglied der Kneiptafel, welches anfängt; dann wird der Reihenfolge nach gesungen, jedoch nur, nachdem das Präsidium vivat sequens gerufen hat. Das Präsidium darf auch einen oder mehrere übergehen. Wer kein Lied singt, stärkt sich mit einem Halben und wem kein Lied einfällt, während das Präsidium 1, 2, 3 zählt, ebenfalls einen Halben.
§ 81
11. Der Lieblings - Comment.
Der Lieblings - Comment unterscheidet sich vom Liebes - Comment nur dadurch, daß nicht ausschließlich Liebeslieder, sondern von jedem Einzelnen sein Leiblied gesungen wird.
§ 82
12. Der ABC - Comment.
Der ABC - Comment geht auf folgende Weise vor sich :
Das Präsidium befiehlt dem einzelnen, ohne sich jedoch an eine bestimmte Reihenfolge zu halten, ein Lied zu singen, das mit einem vom Präsidium bestimmten Buchstaben anfängt. Wer kein entsprechendes Lied weiß, nachdem das Präsidium 1, 2, 3 gezählt hat, zahlt einen Halben als Fiskus ; er hat aber das Recht, das Präsidium um Nennung eines Liedes mit dem betreffenden Buchstaben zu bitten. Kann dieses der Forderung nicht entsprechen, so zahlt es ebenfalls einen Halben, andernfalls zahlt der Fragesteller den zweiten Halben.
§ 83
13. Der Städte - Comment.
Beim Städte - Comment singt jeder der Reihe nach, vom rechten Nachbarn des Präsidiums angefangen, nach der Melodie :" Und in Jene, da lebt sich's bene usw." einen selbstgemachten Vers, der sich auf eine vom Vordermann genannte Stadt zu reimen hat. - Wer einen solchen Vers nicht zustanden bringt, zahlt einen Halben.
§ 84
14. Der Stech - Comment.
Beim Stech - Comment wird ( bei Burschen vom Präsidium, bei Füchsen vom Fuchsmajor ) durch einen Stich mit dem Schläger jedem der Reihe nach, von rechts angefangen, das Kommersbuch aufgeschlagen. Jeder hat das hierdurch getroffene Lied nach eigener Melodie ( jedenfalls aber n i c h t mit der dem betreffenden Lied zukommenden ) zu singen. Das Präsidium bzw. der Fuchsmajor bestimmt, wenn auf den zwei
offenen Seiten verschiedene Lieder stehen, den zu singenden Kantus mit dem Rufe : rechts, links, oben, unten.
§ 85
15. Der Veilchen - Comment
Der Veilchen - Comment geht auf folgende Weise vor sich:
Die Ganze Corona singt:
"Freut euch des Lebens,
Weil noch das Lämpchen glüht,
Pflückt die Rose,
Eh‘ sie verblüht!"
Statt nun weiter zu singen: "man schafft so gern - - findet sie," wird ein von jedem einzelnen der Reihe nach improvisierter Vers eingefügt und von dem Betreffenden in der fortlaufenden Melodie Solo gesungen, worauf die Corona einfällt mit:
"Und laßt das Veilchen unbemerkt,
Das dort am Wege blüht!"
Wer keinen Vers zustande bringt, zahlt einen Halben.
§ 86
16. Der Hans - Comment
Die Grundlage des Hans - Comment bildet der Vers: "Unser Hans hat Hosa an
Und dia sind blau;
Schnell wie der Wind weht, Und wie der Hahn kräht; Unser Hans hat Hosa an Und dia sind blau!"
Alles wird allgemein gesungen mit Ausnahme der Worte: "blau, weht, kräht, blau." Während die Worte gesungen werden: "Und dia sind," "Schnell wie der Wind," "Und wie der Hahn," trinkt jeder der Reihe nach, rechts vom Präsidium angefangen, bei jeder Zeile ein andere, und muß dann das Wort singen: "blau, weht, kräht, blau."
§ 87
17. Der Allah - Comment
Beim Allah - Comment singt das Präsidium oder ein von diesem bestimmter Solo: "Allah ist groß!"
und begiebt sich dabei in eine bestimmte Stellung, die von der Corona unter dem allgemeinen Gesange
:,: "Und Mohammed, und Mohammed
Ist sein Prophet" :,:
nachgemacht wird. Nach Ausführung verschiedener ulkiger Stellungen, die in der Willkür des Vorsängers liegen, kehrt man in die ursprüngliche Stellung zurück.
§ 88
18. Der Relativum - Comment
Es erhebt von der Rechten des Präsidiums an die bestimmte Anzahl mit Ganzen.
Die Corona singt: Korona singt:
:,: Dat Relativum Qui, quae, quod :,:
Qui: Dat sünd wi! (deuten auf sich)
Quae: Dat is hä! (deuten auf die Stehenden)
Quod: is dä Pott
Den hä utsupen mott!"
Bei den beiden letzten Versen wird im Takt auf den Tisch gehämmert und der letzte Vers oder auch nur das Wort "mott" so lange wiederholt, bis die Betreffenden ihren Rest getrunken haben.
§ 89
19. Der Fürst von Thoren
Ein Bierfaß wird als Fürstenthron auf den Tisch gestellt. Das jeweilige Präsidium setzt sich auf das Faß, alle anderen stellen sich in einer Reihe auf, die Gläser in der Hand. Hierauf wird das Lied: "Ich bin der Fürst von Thoren" in folgender Weise gesungen:
1. Strophe vom Fürsten,
2. Strophe von allen übrigen mit Ausnahme des Fürsten,
3. Strophe wieder vom Fürsten,
dann bewegt unter fortwährendem Absingen der 4. Strophe die aufgestellte Reihe um den Fürsten herum und jeder reicht diesem der Reihe nach das geöffnete Deckelglas zum Trinken dar, welches er dann auf der linken Seite vom Fürsten wieder empfängt. Nachdem in dieser Weise die ganze Reihe vorbeigezogen, singt der Fürst die letzte Strophe Solo bis: "Ich leg‘ nun in N.N.s Hand," wodurch er seinen Nachfolger bestimmt. Dieser nimmt die gleiche Ceremonie vor. Der Fürstenthron wird zuerst in
Besitz genommen vom Präsidium, dann von den Burschen der Kneiptafel, Füchse sind ausgeschlossen. Will der Fürst die Ceremonie schließen, so sing er: "Ich leg‘ es in niemands Hand."
§ 90
20. Der Pappenheimer
Das Präsidium kommandiert: "Silentium! Es präpariert sich ein Pappenheimer;
N.N. auf!" Dann setzten sich beide auf die Stuhllehne und singen nach der Melodie "Schier dreißig Jahre":
:,: Wir steigen :,:
:,: Einen Halben in die Welt :,:
:,: Warum sollen wir nicht steigen einen Halben in die Welt?:,:
Einen Halben in die Welt Bei Wein und Bier
Lustige Pappenheimer sind wir;
Bei Bier und bei Wein,
Lustige Pappenheimer wollen wir sein.
:,: General Pappenheim :,: :,: Der soll leben :;:
:,: General Pappenheim :,: :,: Er lebe hoch! :;:
Jetzt wird getrunken; darauf ernennen sich beide ein Substitut und alle vier singen wieder; dann ernennen sich diese vier weitere vier Substituten und singen vom neuen etc., bis alle daran waren. Ist dies geschehen, so erhebt sich die Corona auf den Tisch und singt: "Wir steigen einen Halben :,: einen Halben, überm Tisch" etc. :,: Bei dem letzten Hoch werden alle Gläser geleert. Hierauf duckt sich die ganze Corona unter den Tisch und singt mit gedämpfter Stimme: "Wir steigen einen Halben unterm Tisch" etc. Hierauf kommandiert das Präsidium zu Ehren des General Pappenheim einen Raketensalamender und nach dessen Beendigung "Pappenheimer ex."
§ 91
21. General London
Die ganze Kneiptafel singt :
"General London, London rückt an,
General London, London rückt an.
Mit 600.000 Mann Rückt General London an.
General London, London rückt an."
Darauf werden von den einzelnen Mitgliedern der Corona vom rechten Nachbar des Präsidiums angefangen, folgende Kommandos abgegeben :
"Halt! - Werda! - Ronde! - Was für'ne Ronde! -
Kneipronde - Schnapsronde! - Wer thut die Ronde? -
General London! - Raus! - Stillgestanden! - Gewehr
auf! - Achtung, präsentiert das Gewehr! - Gewehr auf
Schultern! - Gewehr ab! - Weggetreten!"
Und zwar wird, nachdem das Lied einmal gesungen ist, zunächst nur das erste Kommando gerufen, darauf nach Wiederholung des Liedes die früheren Kommandos und das folgende dazu. Variationen der Kommandos sind je nach Größe der Corona zulässig.
§ 92
22. Der Bruder Liederlich
Die ganze Kneiptafel singt :
:,: " Bruder Liederlich, Bruder Liederlich,
Warum sauft Ihr denn so fürchterlich? :,:
Hier erheben sich die vom Präsidium zu seiner rechten bestimmten und singen : "Ei :,: was können wir dafür, :,:
Daß uns schmeckt so gut der Bier, der Bier;
:,: was können wir dafür, :,:
Daß uns schmeckt so gut der Bier?"
Die Corona singt darauf:
"Aus euch, liebe Burschen (Füchse) kann niemals was werden, Aus euch, liebe Burschen (Füchse) kann nochmal was werden, Schluck, Schluck, Schluck, den ersten Schluck!"
Hier trinken die Betreffenden einen Schluck, dann singen sie: "Ei, wie schmeckt das Bier so bene!"
Darauf singt die Corona:
"Schluck, Schluck, Schluck, den zweiten Schluck!"
Die Betreffenden trinken wieder einen Schluck und singen dann: "Sind wir nicht Gambrini Söhne!"
Die Corona singt nun:
"Schluck, Schluck, Schluck, den letzten Schluck!"
Die Betreffenden trinken hierauf ihr Glas leer und die Corona singt weiter :
"Sie haben brav gehoben,
Drum wollen wir sie loben;
Im Glas ist nichts geblieben,
Drum wollen wir sie lieben!
Bruder Liederlich, Bruder Liederlich
Warum sauft Ihr denn so fürchterlich!"
Der Comment geht weiter und diejenigen, welche getrunken haben, trommeln bei den Worten:
"Sie haben brav gehoben - fürchterlich" mit den Gläsern auf den Tisch. Die Ceremonie geht rund bis zum Präsidium.
§ 93
23. Lasset die feurigen Bomben erschallen
Bei gegebener Gelegenheit wird zu Ehren eines Mitgliedes der Kneiptafel gesungen: "Lasset die feurigen Bomben erschallen,
Piff, paff, puff, vivalleralala!
Unser Bruder N.N., der soll leben,
Und sein Mädchen auch daneben,
Drum trinkt er jetzt sein Gläschen aus!
Aus! Aus! Aus!"
Währenddessen trinkt der Honorierte seinen Rest, dann fährt die Corona fort: "Leeret die Gläser, schenkt sie wieder ein!
Laßt uns alle fidele Brüder sein!"
§ 94
24. Der Semester - Salamander
Nach dem Einleitungskantus kommandiert das Präsidium: "1. Semester!"
Ein Mitglied der Kneiptafel im 1. Semester erhebt sich und spricht: "Es erhebe sich das 1. Semester und reibe mit mir auf das Wohl aller nachfolgenden ehrwürdigen Semester einen urkräftigen Salamander!"
Hierauf kommandiert das Präsidium: "2. Semester!"
Ein Vertreter des 2. Semesters spricht: "Es erhebe sich das 2. Semester und reibe mit mir auf das Wohl aller vorhergegangenen und aller nachfolgenden ehrwürdigen Semester einen urkräftigen Salamander!"
Darauf kommt das 3. Semester an die Reihe etc.
NB. Die Füchse eventuell die Corona reiben auf Kommando des Präsidiums mit.
§ 95
25. Der Raketen - Salamander
Der Raketen - Salamander geht auf gleiche Weise vor sich wie der feierliche Salamander bis zum ersten Kommando 1, 2, 3 nach dem Trinken. Das Präsidium ruft dann dreimal nacheinander: "Erste (bezw, zweite, dritte) Rakete steigt. Die Corona ahmt jedesmal das Zischen einer aufsteigenden Rakete nach und verleiht der Bewunderung darüber durch ein lautes "Ah" Ausdruck. Dann: "Raketen - Salamander ex!"
§ 96
26. Der Feuer - Salamander Er verläuft folgendermaßen: Kommando : Achtung!
(Ausführung. Das Glas wird ergriffen.)
Kameraden, es brennt!
(Das Glas wird kreisend auf dem Tische gerieben, wobei die einzelnen brummend Signale und
Kommandos nachahmen)
Spritz‘ - fertig!
(Das Glas wird zum Mund geführt.)
Los!
(Das Glas wird geleert.) Achtung! Protzt ab!
(Ein Schlag mit dem Glas auf den Tisch.)
Vorwärts! Führer links - Marsch!
(Es wird mit dem Glase das Signal. "Kamerad komm!" getrommelt und auf das Kommando:) Trab - Marsch!
(In Wirbel übergegangen.) Compagnie - Halt!
(Das Glas wird erhoben.) Auf der Stelle ruht!
(Aufschlag auf den Tisch)
§ 97
27. Der Schweizer - Salamander
Die Kommandos beim Schweizer - Salamander lauten:
"Standet uff ihr Chaiba! de rechte Hand an de rechta Schankul, de link Hand an de linka Schankul! de recht Hand ans Gläsli! De link Hand uff de Tisch! De Dackchel ufi! ´s Gläsli ans Maul! Sufet ihr Chaiba! no emol ihr Chaiba! Sufet us ihr Chaiba! ´s Gläsli uff de Tisch! De Dackchel zu" De recht Hand an de linka Schankul! De link Hand an de rechta Schankul! So jetzt hocket abi, ihr Chaiba!"
§ 98
28. Der Bierwalzer
Zur Melodie des Bierwalzers wird bei der 1. Strophe das "la, la, la," mitgesungen.
Die den Worten "Hat sie!" "Ist sie!" wird mit dem Hausschlüssel ans Glas geklopft, ebenso von den Worten: "O jerum" an bis zum Schluß. Bei der 2. und den folgenden Wiederholungen wird nach Kommando gestampft, gepfiffen, getrommelt, mit den Gläsern geklappert etc.
§ 99
29. Tischhospiz
Tischhospize sind bestimmte Lieder oder Strophen, die auf Kommando des Präsidiums von den Mitgliedern der einzelnen Tische gesungen werden.
§ 100
30. Der Fiskus
Fiskus ist ein Bierquantum, das gemeinsam getrunken wird, und zwar auf folgende Weise: Die Gläser werden in gerader Linie vor dem Präsidium aufgestellt und zwar so, daß abwechselnd die Henkel nach rechts und nach links gerichtet sind. Darauf sagt das Präsidium: "Es ist ein Fiskus angetanzt, ich lasse ihn kreisen unter Absingen des Liedes . . ." oder "unter Absingung des N.-Comments." Hierauf verteilt das Präsidium die einzelnen Gläser, nachdem es sie angetrunken, unter die Corona. Die Gläser werden mit offenen Deckeln und ohne den Tisch zu berühren dem Nachbar gereicht mit den Worten: "Prosit Fiskus!" Die geleerten Gläser werden mit geöffneten Deckeln in der selben Weise vor dem Präsidium aufgestellt, wie vorher die vollen. Derjenige, der den letzten Rest trinkt, sagt: "Fiscus ex!" Das Präsidium ruft nun: "Fuchs N.N. zähle die Leichen!" Der Fuchs steigt auf den Tisch und klappt laut zählend die Deckel zu.
§ 101
Bierspiele sind Veranstaltungen, bei denen für j eden Fehler oder auch auf Grund persönlichen Pechs das einzelne Mitglied der Kneiptafel zu einer vom Präsidium bestimmten Strafe verdonnert wird. Die angelaufenen Quanta werden angekreidet und gemeinsam getrunken.
§ 102
1. Der Graf von Luxemburg
Diesem Spiel liegt das Lied zu Grunde:
:,: Der Graf von Luxemburg,
Hat all sein Geld verjuckt. :;:
:;: Hat 100000 Thaler
in einer Nacht verjuckt!" :,:
Es werden auf einer Tafel für die Worte: "Graf," "Luxemburg," "Geld," "verjuckt," "100000," "Thaler," "Nacht" entsprechende Bilder gezeichnet. Das Präsidium bestimmt nun einen, der, während das Lied gesungen wird, mit einem Stock auf das betreffende Bild zu zeigen hat. Zeigt der Betreffende auf ein falsches Bild, so fährt er mit dem bestimmten Quantum bei.
§ 103
2. Die Bieruhr
Die Bieruhr geht folgendermaßen von sich:
Das Präsidium teilt die Corona nach Tischen auf. Jede Abteilung macht für ihren Bereich mit Kreide einen Kreis auf den Tisch. Die Anzahl der Radien entsprechend der Personenzahl. Im Zentrum eines jeden Kreises wird ein Schlüssel eingesetzt; auf Kommando des Präsidiums wird der Schlüssel gedreht. Derjenige, bei welchem der Bart des Schlüssels stehen bleibt, erhält einen Bierstrich, was solange fortgesetzt wird, bis jeder wenigstens einen solchen hat. Dann erfolgt vom Präsidium die Mitteilung des zu zahlenden Quantums.
§ 104
3. Der Hammerschmied
Dem Hammerschmied liegt das Lied zu Grunde: "Es ist ja kein Dörflein so klein.
Ein Hammerschmied muß ja drin sein, Zieh‘ , zieh‘ Hammerschmied
Und laß uns wacker laufen;
So, so ist's eben recht,
So wirst du dich besaufen!"
Die folgenden Strophen werden von einem durchs Präsidium bestimmten Solosänger vorgetragen. Die zweite Strophe wird mit a gesungen:
"As ast ja kann Darflan sa klan,
An Hammarschmad maß ja dran san" etc.
Die 3. Strophe mit e:
"Es est je ken Derflen se klen
En Hemmerschmed meß je dren sen" etc.
und so fort mit i, o, u, au, etc. etc.
Jeder Fehler eines Solosängers wird angemerkt und je nach der Anzahl der Bierstriche bestimmt sich der Beitrag zum Fiskus.
§ 105
4. Hinterm Ofen
Es liegt diesem Bierspiel folgendes Lied zu Grunde:
"Hinterm Ofen
Liegt ein alter Ranzen;
Seht ein mal den Ranzen an,
Wie der Ranzen tanzen kann!"
Für die folgenden Strophen werden vom Präsidium Solosänger bestimmt.
2. Strophe: Die Silben "O, Ran, tan" werden weggelassen.
3. Strophe: "fen, zen" wird ausgelassen.
4. Strophe: "Ofen, Ranzen, tanzen" bleibt weg.
5. Strophe: "Ofen, Ranzen, Tanzen" wird gesungen, alles andere mit stummen Lippenbewegungen.
6. Strophe: "Ofen, Ranzen, tanzen" wird gepfiffen, alles andere ausgelassen.
7. Strophe: "Ofen, Ranzen, tanzen" wird gesungen, das andere gepfiffen.
8. Strophe: "Ofen, Ranzen, tanzen" wird gemimt, das andere gesungen.
9. Strophe: wie 1. Strophe
Jeder Fehler wird mit einem Bierstrich geahndet und nach deren Anzahl das zum Fiskus beizutragende Quantum bestimmt.
§ 106
Niemand darf mit offenen Deckelglas am Biertisch sitzen. Die Blume muß binnen 5 Bierminuten angetrunken sein, widrigenfalls das Glas abgefaßt werden darf. - Dem Präsidium kann das Glas nicht abgefaßt werden.
§ 107
Beim Abfassen wird also verfahren:
Der Abfassende nimmt das betreffende Glas dem Eigentümer weg und trinkt es selbst aus oder seinem Nachbarn zur Rechten zu, mit den Worten: "Abgefaßte Stange
von N.N." Jeder Folgende wiederholt beim Weitergeben und trinken diese Worte. Niemand darf übersprungen werden und so macht die Stange, ohne den Tisch zu berühren, mit geöffnetem Deckel die Runde und wird mit einem schäbigen Miste dem Eigentümer wieder vorgesetzt mit den Worten: "Abgefaßte Stange von N.N. zurück!"
§ 108
Die abgefaßte Stange darf nicht an dem Eigentümer vorbeigereicht werden und es muß vorher dessen Nachbar zur Linken, selbst wenn er der Abfassende ist, dieselbe bis auf den schäbigen Mist austrinken.
§ 109
Jeder der diesen Bestimmungen zuwiderhandelt oder Formfehler begeht, zahlt die abgefaßte Stange.
§ 110
Gesetzte Stangen dürfen nicht abgefaßt werden.
§ 111
Läßt jemand sein Glas, dessen Blume bereits abgetrunken ist, offen stehen ohne das selbe anzufassen, so hat jeder das Recht, sein Glas auf das geöffnete zu setzen und die Corona mit den Worten: "Füchse herbei!" aufzufordern, dasselbe zu thun, bis von irgend einem der Deckel des obersten Glases zugeschlagen wird. Der Inhaber des untersten Glases zahlt die sämtlichen aufgesetzten Gläser.
§ 112
Hierher gehört auch der Fuchsenmist: Jeder Fuchs hat das Recht, einem Mitglied des Burschensalons ein Glas unter dem Rufe: "Fuchsenmist!" abzufassen, falls dasselbe die Hand nicht ans Glas gelegt hat. Der betreffende Fuchs hat das Glas völlig zu leeren.
Jeder Zuwiderhandelnde hat das Glas zu zahlen.
Der Fuchsmajor hat die Pflicht, zu verhüten, daß dieser Brauch nicht in Ungebührlichkeiten ausarte.
§ 113
Die Biermensur ist ein Wettstreit im Schnelltrinken. Wer sich in seiner Bierehre verletzt fühlt (was durch einen Tusch geschieht), kann den Beleidiger hierzu veranlassen,
um sich so Genugthuung zu verschaffen.
§ 114
Ein Fuchs kann einen Burschen nicht zu einer Biermensur veranlassen.
§ 115
Ein Tusch (Verletzung der Bierehre) sind die Äußerungen:
"Du bist gelehrt," "Du bist Doktor," "Du bist Papst," "Bierjunge."
§ 116
Auf die Tusche "Gelehrt," "Doktor," "Papst" muß man binnen 5 Bierminuten fordern oder überstürzen, d. h. mit schwerem Tusch antworten.
§ 117
Bei "Gelehrt" hat jeder Teil einen Halben zu trinken, bei "Doktor" einen Ganzen, bei "Papst," zwei Ganze.
§ 118
Nachdem es das Präsidium gestattet hat, finden sich beide Teile, jeder mit seinem Sekundanten, zusammen. Ein Unparteiischer macht die Waffen (Gläser) gleich und kommandiert: "Auf die Mensur! Ergreift die Gelehrten! resp. Doktoren! Resp. Päpste! Stoßt an! Los!"
§ 119
Wenn einer vor dem Kommando "Los" trinkt, werden die Waffen gewechselt.
§ 120
Wer zuerst sein geleertes Glas auf den Tisch gesetzt hat, wird vom Unparteiischen der Blutung und Nagelprobe als Sieger erklärt.
§ 121
Mancherorts (Norddeutschland) wird bei schwereren Bierbeleidigungen auf "kleiner Ocean" oder "Großer Ocean!" gefordert. -
Kleiner Ocean = 6 Ganze; Großer Ocean = 12 Ganze.
§ 122
Ist jemand mit "Bierjunge" tuschiert worden (ein Bierjunge aufgebrummt worden), so kann der Beleidigte nicht mehr überstürzen, sondern muß fordern.
§ 123
Der Bierjunge wird folgendermaßen ausgefochten:
Es wird beim Präsidium angefragt: "Ziehen Bierjungen?"
Das Präsidium erwidert: "Ziehen," resp. "nicht." Nun ernennt der Aufgebrummte zur Entscheidung einen Burschen als Unparteiischen, der zwei Gläser für die Paukanten füllen läßt. Dann beginnt er:
"Sind die Paukanten da?" Die Corona erwidert: "Adsunt (resp. non adsunt)!" Unparteiischer: "Waffen ans Licht! Sind die Waffen gleich?"
Corona: "Sunt (resp. non sunt)!" Im letzteren Falle kommandiert der Unparteiische: "N.N. trinkt!"
Unparteiischer: "Arma sunt paria! Wechselt die Waffen! Stoßt an! Der Aufgebrummte zählt eins!"
Aufgebrummter: "Eins!"
Gegner: "Zwei!"
Aufgebrummter: "Drei!"
Auf "drei" leeren die Paukanten ihre Gläser; wer zuerst ausgetrunken hat, ruft sofort: "Bierjunge!" Danach, sowie mit Berücksichtigung der Blutung und Nagelprobe entscheidet der Unparteiische den Sieg mit den Worten: "Ich erkläre N.N. für abgeschissen." Der Be siegte hat die beiden Gläser zu zahlen, bei Unentschiedenheit zahlt jeder sein Glas. Appellation ans Biergericht ist zulässig.
§ 124
Biergericht ist eine von einem Mitglied der Kneiptafel beantragte Gerichtsarbeit (bestehend aus einem Richter und zwei bis vier Räten) für alle vom Präsidium noch nicht bestraften Vergehen gegen Comment und Ordnung oder auch berufen wegen einer ungerechten Verfügung eines einzelnen.
§ 125
Der Verlauf eines Biergerichts ist folgender:
Der Ankläger bittet ums Wort und fragt: "Ziehen Bieranklagen?" Das Präsidium erwidert: "Bieranklage zieht (nicht)!" Der Ankläger fährt fort: "Bieranklage in Bänken gegen N.N. wegen . . .(Angabe des Grundes). Bierrichter sei N.N." Hierauf ernennt das Präsidium die Räte und der Bierrichter spricht nun: "Silentium! Ein hochweises Biergericht hat sich konstituiert. Angeklagter citatus, eins ist eins, zwei ist zwei, drei ist drei oder du fährst bei!" Bis "drei" hat sich der Angeklagte mit "adsum" zu melden.
Der Bierrichter sagt nun: "Was hat der Ankläger vorzubringen gegen den unglückseligen N.N.?" Der Ankläger stellt seine Klage mit dem petitum poenae und nennt seine Zeugen. Der Angeklagte wird dann zur Verteidigung aufgefordert; er repliziert und nennt auch seine Zeugen.
Bierrichter: "Silentium! Die Akten in Sachen N. gegen N. sind damit geschlossen!" Darauf folgt die Beweisaufnahme. Zuerst werden die Zeugen des Klägers vernommen, dann die des Angeklagten, die ihren Mann be- bzw. entklötigen, d. h. für oder gegen ihn sprechen (be =
pro; ent = contra). Sonstige Beweismittel sind Sachverständige und richterlicher Augenschein. - Alle Aussagen gehen auf Cerevis (= höchste Beteuerungsformel des bierehrlichen Studenten).
§ 126
Bei den Beratungen und Entschließungen des Biergerichtes entscheidet absolute Stimmenmehrheit.
§ 127
Als Strafen verhängt das Biergericht Fiskus und Bierverschiß.
§ 128
Die Urteilsverkündigung lautet: "Silentium! Ein hochweises Biergericht erkennt in Sachen N. contra N. für Recht daß . . . Von Rechts wegen! Clausa sunt acta. Ein hochweises Biergericht löst sich hiermit auf!"
§ 129
Macht der Ankläger einen Formfehler, so wird seine Anklage unter den Tisch geschlagen; macht der Bierrichter einen Fehler, so wird er vom Präsidium verdonnert.
§ 130
Jedes klagbare Faktum, das nicht binnen 5 Bierminuten eingeklagt ist, gilt als verjährt, tempus utile abgerechnet.
§ 131
Bierzeugen muß jeder Bierehrliche, Bierrichter jeder bierehrliche Bursch sein.
§ 132
Das Präsidium hat jederzeit das Recht, das Biergericht unter den Tisch zu schlagen.
§ 133
Ist der Ankläger, Angeklagte oder einer der Zeugen mit dem Urteil des Biergerichtes unzufrieden, so kann er innerhalb 5 Bierminuten an ein Femgericht apellieren.
§ 134
Das Femgericht besteht aus drei bis fünf an der Sache nicht beteiligten Burschen. Seine Verhandlungen sind geheim.
§ 135
Es ist weder in der Form noch dem Strafmaß an bestimmte Regeln gebunden. Gegen seine Urteile ist keine Berufung mehr möglich. Während der Verhandlung trinken die Mitglieder der Feme auf Kosten des Verdonnerten (Fiskus).
§ 136
Der B.-V. ist die Absprechung der Bierehre und aller mit ihr verknüpften Rechte gegenüber einem Mitglied der Kneiptafel. - Es giebt einen einfachen, doppelten und
dreifachen B.-V.
§ 137
Es ist das Recht eines jeden bierehrlichen Burschen, einen anderen in B.-V. zu stecken.
§ 138
In B.-V. fährt:
a) Wer in grober Weise Bier vergeudet,
b) Wer sein Cerevis falsch giebt,
c) Wer sich gegen Anordnungen des Präsidium auflehnt oder eine von ihm diktierte Strafe nicht annimmt,
d) Wer mit Bierschissern irgend welche Gemeinschaft hat,
e) Wer ein vorgetrunkenes Quantum nicht annimmt oder nach dreimaligem Treten nicht nachkommt,
f) Wer auf das übliche Kommando hin nicht in die Kanne steigt,
g) Wer das was er einem anderen nachkommt zugleich einem dritten vorkommt.
h) Wer einen Bierjungen nicht binnen 5 Bierminuten auspaukt.
§ 139
Die B.-V.-Erklärung geht folgendermaßen vor sich:
"Silentium! N. ist in B.-V.! Ein bierehrlicher Fuchs kreide ihn an!" oder "ich kreide ihn selbst an!" Jeder bierehrliche Fuchs, der nicht sofort ankreidet, fliegt sofort in B.-V. - Das Angekrittensein an der B.-V.-Tafel ist das äußerliche Zeichen, das der Betreffende in B.-V. ist.
§ 140
Der Bierschisser muß sich aus dem B.-V. wieder herauspauken, was sofort geschehen kann; thut er es binnen 5 Bierminuten nicht, so fliegt er in den doppelten und schließlich in den dreifachen B.-V.; paukt er sich auch aus diesem nicht heraus, so wird er von der Kneipe verwiesen und besonders zur Rechenschaft gezogen.
§ 141
Das Herauspauken geschieht auf folgende Art:
Der Bierschisser bittet einen bierehrlichen Burschen zu vermelden, das er sich herauspauken wolle. Dieser meldet es dem Präsidium, welches ankündigt: "Silentium! Der Bierschisser N.N. will sich aus dem B.-V. herauspauken. Wer paukt mit?" Hat sich ein Mitpauker gemeldet, so fragt der betreffende bierehrliche Bursche: "Wer ist Bierschisser?" worauf die Corona antwortet: "N.N.!" Weiter fragt der Herauspauker: "Was ist N.N.?"
Corona: "Bierschisser!" Herauspauker: "Ergreift die Gläser! Setzt an! Los!" Der Bierschisser trinkt das bestimmte Quantum, die Mitpauker nur einen Schluck! - Nun fragt der
Herauspauker: "Wer ist bierehrlich?" Corona: "N.N." Herauspauker: "Wer ist N.N.?" Corona:
"Bierehrlich!" Dann folgt das Lied:
"Solche Brüder müssen wir haben, Die versaufen, was sie haben
Strümpf‘ und Schuh‘, Strümpf‘ und Schuh‘,
Laufen dem Teufel barfuß zu!
Zum Zippel, zum Zappel, zum Kellerloch hinein,
Heute muß alles versoffen sein!"
Nun verkündet das Präsidium: "Silentium! N. ist wieder bierehrlich! Ein bierehrlicher Fuchs kreide ihn aus!"
§ 142
Eine Berufung wegen etwa unrechtmäßiger B.-V.-Erklärung kann immer erst nach geschehenem Herauspauken erfolgen.
§ 143
1. Der Landesvater
Der Landesvater, ein mit Feierlichkeit verbundenes Lied, das ursprünglich mit den Worten anfing: "Landesvater, Schutz und Rater," wird bei jedem solennen Kommerse gesungen. Auf das Kommando des Präsidiums steigen folgende Strophen:
1. Alles schweige, jeder neige Ernsten Tönen nun sein Ohr! Hört, ich sing‘ das Lied der Lieder Hört es, meine deutschen Brüder! Hall es wieder, froher Chor!
2. Deutschlands Söhne, laut ertöne Euer Vaterlandsgesang! -
Vaterland! du Land des Ruhmes, Weih‘ zu deines Heiligtumes Hütern uns und unser Schwert! -
3. Hab‘ und Leben dir zu geben, Sind wir allesamt bereit, - Sterben gern zu jeder Stunde, Achten nicht auf Todeswunde, Wenn das Vaterland gebeut.
4. Wer's nicht fühlet, selbst nicht zielet Stets nach deutscher Männer Wert, - Soll nicht unsern Bund entehren, Nicht bei diesem Schläger schwören,
Nicht entweihn das deutsche Schwert.
5. Lied der Lieder, hall‘ es wieder Groß und deutsch sei unser Mut! - Seht hier den geweihten Degen, Thut, wie brave Burschen pflegen, Und durchbohrt den freien Hut!
Hierauf singen die Präsiden zusammen mit erhobenen Schlägern und entblößten Häuptern folgende Strophe:
6. "Seht ihn blinken, in der Linken,
Diesen Schläger, nie entweiht! -
Ich durchbohr‘ den Hut und schwöre:
Halten will ich stets auf Ehre,
Stets ein braver Bursche sein!"
Dabei durchbohren die Präsiden ihre Mützen mit dem Schläger und schieben sie hinunter bis auf die Glocke, worauf die Corona wiederholt:
"Du durchbohrst den Hut" etc.
Nun gehen die Präsiden zu dem nächsten sich gegenüber sitzenden Paar an der Tafel, reichen den Betreffenden den Pokal und singen dabei:
7. "Nimm den Becher, wackrer Zecher
Vaterländ'schen Trankes voll!
Nimm den Schläger in die Linke
Bohr‘ ihn durch den Hut und trinke
Auf des Vaterlands Wohl! etc.
Während des Gesanges überreichen sie den Schläger, die Betreffenden trinken, durchbohren ihre Mützen, reihen sie auf, kreuzen dir Schläger, legen ihre Rechte auf die Klinge dort wo sie sich mit der andern kreuzt und singen dabei: "Ich durchbohr‘ den Hut und schwöre" etc. Die Corona wiederholt: "Du durchbohrst den Hut und schwörest" etc.
Nun nehmen die Präsiden die Schläger zurück und treten zum nächsten Paar; und so wiederholt sich die Ceremonie in der gleichen Weise wie beim ersten Paar, bis die Mützen aller Commersierenden aufgespießt sind.
Dann singen die Präsiden:
8. "Komm du blanker Weihedegen Freier Männer, freie Wehr!
Bringt ihn festlich mir entgegen, Von durchbohrten Hüten schwer!
9. "Laßt uns festlich ihn entlasten, Jeder Scheitel sei bedeckt
Und dann laßt ihn unbefleckt
Bis zur nächsten Feier rasten!"
Hierauf gehen die Präsiden mit dem Schläger wieder die Reihe hinab, setzen paarweise den Eigentümern die Kopfbedeckung wieder auf, legen den Schläger auf deren nun
bedecktes Haupt und singen:
10. "So nimm ihn hin,
Dein Haupt will ich bedecken
Und darauf den Schläger strecken: Es leb‘ auch dieser Bruder hoch!
Eine Hundsfott, der ihn schimpfen soll!"
Die Corona fällt ein:
"So lange wir ihn kennen,
Woll'n wir ihn Bruder nennen!
Es lebt auch dieser Bruder hoch!"
Dies wird so lange wiederholt, bis alle Häupter bedeckt sind. Dann schließt die Ceremonie mit folgenden allgemein gesungenen Strophen:
11. "Ruhe von der Burschenfeier, Blanker Weihedegen nun,
Jeder trachte, wackrer Freier
Um das Vaterland zu sein!
"Jedem Teil, der sich bemühte Ganz der Väter wert zu sein! Keiner taste je ans Schwert, Der nicht edel ist und bieder!"
NB. Je öfter eine Mütze den Landesvater mitgemacht hat, je mehr sie durchbohrt ist,
um so größeren Wert hat sie - wie bei den Kriegern die zerfetzten Fahnen. Davon zeugen die alten Verse :
"Am großen Hut prangt feierlich
Die Landesvaterei,
Er schätzt ihn mehr bei jedem Stich
Als wär er gut und neu."
§ 144
2. Der Salamander
Der Salamander ist die höchste studentische Ehrenbezeugung , die einem Mitglied der Biertafel oder auch einem Abwesenden erwiesen werden kann. Er geht folgendermaßen vor sich:
Auf Kommando des Präsidiums werden die schäbigen Reste vertilgt und durch Blumen ersetzt, dann heißt es: "Silentium! Präpariert euch zum Salamander auf N.N."
Der weitere Verlauf ist dann:
Präsidium: "ad exercitium Salamandri, sind die Stoffe präpariert?"
Corona: "sunt!" resp. "non sunt!"
Präsidium: "ad exercitium Salamandri,! 1, 2, 3!"
Alle erheben sich und reiben bis 3! Mit den Gläsern auf dem Tisch.
Präsidium: "1, 2, 3!" Auf 3! Trinkt die Corona.
Präsidium: "ad exercitium Salamandri 1 ... 2 ... ...3!" (langsam).
Während dieses Kommandos wird bis 3! Mit den Gläsern auf den Tisch getrommelt. Präsidium: "1, 2, 3!" Bei 1! Werden die Gläser gehoben und bei 3! auf den Tisch niedergeschlagen.
Präsidium: "1, 2, 3!" Bei 3! Wird nochmals auf den Tisch geschlagen.
Präsidium: "Salamander ex!"
Die Corona singt nun das Lied:
"Cerevisiam bibunt homines,
Animalia cetera fontes;
Absit ab humano gutture
Potus aquae!
Sic bibitur, sic bibitur
In aulis principum!"
Das Kommando des Salamanders ist stets dem Präsidium vorbehalten, kann jedoch auch einem anderen Mitglied der Kneiptafel übertragen werden.
NB. Der "Salamander" scheint mit dem Glauben an die Feuerbeständigkeit des Salamanders zusammenzuhängen: auch die Freundschaft soll die Feuerprobe bestehen. Nach andern soll er ein Anklang an die Trankopfer unsrer heidnischen Vorfahren sein. Scheffel schildert in seinem "Ekkehard" ein alemannisches Trankopfer folgendermaßen: "Die Männer ergreifen ihre Krüge und reiben sie in einförmiger Weise dreimal auf dem geglätteten Fels, daß ein summendes Getön entstand, hoben sie dann gleichzeitig der Sonne entgegen und tranken aus; in gleichem Takte setzte jeder den Krug nieder, es klang wie ein einziger Schlag."
§ 145
3. Die Rezeption
Die Aufnahme von Füchsen findet unter sehr verschiedenen Ceremonien statt. Einheitlich ist nur folgendes:
Die Corona stimmt das Lied: "Was kommt dort von der Höh‘ ," währenddessen reitet der Fuchsmajor mit den zu Rezipierenden auf Stühlen in der Kneipe herum. Nachdem dann später das Fuchsenexamen und sonstiger Ulk in Scene gegangen sind, findet die
eigentliche Rezeption unter folgender Formel statt:
Der Fuchsmajor spricht: "Ego N.N., pro tempore vulpium major, te recipio in nomine cerevisiae in civitatem amicitiae et in locum fidelitatis, ut sis vulpes in oboedientia, tabacum cigarrosque semper tecum portans burschibusque liberaliter offerens."
§ 146
4. Die Brandung
Die Brandung des Füchse findet am Ende ihres ersten Semesters statt. Einheitlich ist:
Unter Absingen des Liedes: "Was kommt dort von der Höh‘?" reiten die Füchse in die Kneipe ein, während die Burschen sich in zwei Reihen aufstellen und den Durchreitenden das Gesicht anschwärzen (mit zu Kohle gebrannten Holzstäben). Nachdem die Füchse in ulkiger Weise examiniert sind, vollendet der Fuchsmajor die Brandung mit den Worten: "Ego N.N. pro tempore vulpium major, te vulpem N.N. grandissimum nomino, nominatum declaro, declaratum proclamo."
Zum Schluß folgt das Lied: "Ich war Brandfuchs noch an Jahren."
§ 147
5. Die Burschung
Wenn ein Fuchs, gewöhnlich am Ende seines 2. Semesters, alle ihm gestellten Vorbedingungen erfüllt hat, erfolgt unter großen Feierlichkeiten seine Aufnahme ins Burschentum. Der Schwerpunkt dabei liegt darin, das sich der zu Burschende mit Ehrenwort auf die Prinzipien und Zwecke der betr. Korporation verpflichtet. - Die Burschungsformel lautet: "Ego N.N. ex auctoritate et dignitate te N.N. burschium nomino, nominatum declaro, declaratum proclamo."
§ 148
6. Die Totenfeier
Ist ein Mitglied der Corona gestorben, so findet ihm zu Ehren eine Trauerkneipe statt. Es werden 101 Gläser getrunken; das Glas des Verstorbenen wird gefüllt und steht mit einem Trauerflor behangen rechts vom Präsidium an einem leeren Platz.
Als Lieder werden gesungen:
1.
Es hatten drei Gesellen ein fein Kollegium;
Es kreiste so fröhlich der Becher in dem kleinen Kreise herum.
Sie lachten dazu und tranken und waren froh und frei,
Des Weltlaufs Elend und Sorgen, sie gingen an ihnen vorbei. Da starb von den Dreien der eine, der andre folgte ihm nach, Und es blieb der dritte alleine in dem öden Jubelgemach .
Und wenn die Stunde gekommen des Zechens und der Lust, Dann thät er die Becher füllen und sang aus voller Brust.
So saß er einst auch beim Mahle und sang zum Saitenspiel, Und zu dem Wein im Pokale eine helle Thräne fiel.
"Ich trink euch ein Smollis, ihr Brüder! Wie sitzt ihr so stumm und so still?! Was soll aus der Welt denn werden, wenn keiner mehr trinken will?"
Da klangen der Gläser dreie, sie wurden mählich leer; "Fiducit, fröhlicher Bruder!" - Der trank keinen Tropfen mehr.
Non eget Mauris jaculis nec arcu Nec venenatis gravida sagitis Fusce, pharetra.
Sive per Syrtes iter aestuosas, Sive facturus per inhospitalem Caucasum, vel quae loca fabulosus Lambit Hydaspes.
Namque me silva lupus in Sabina, Dum meam canto Lalagen, et ultra Terminos vagor curis expeditis, Fugit inermem.
Quale portentum neque militaris Daunia in latis alit aesculetis: Nec Jubae tellus generat, leonum Arida nutrix.
Pone me, pigris ubi nulla campis Arbor aestiva recreatur aura,
Quod latus mundi, nebula malusque Jupiter urget.
Pone sub curru nimium propinquo Solis, in terra domibus negata: Dulce ridentem Lalagen amabo, Dulce loquentem.
3.
Vom hoh'n Olymp herab ward uns die Freude, Ward uns der Jugendtraum beschert; Drum traute Brüder, trotzt dem blassen Neide, Der unsre Jugendfreuden stört.
Feierlich schalle der Jubelgesang
Schwärmender Brüder beim Becherklang!
Versenkt ins Meer der jugendlichen Wonne, Lacht uns der Freuden hohe Zahl,
Bis einst am späten Abend uns die Sonne Nicht mehr entzückt mit ihrem Strahl. etc.
So lang es Gott gefällt, ihr lieben Brüder! Woll'n wir uns dieses Lebens freun,
Und fällt der Vorhang einstens uns hernieder,
Vergnügt uns zu den Vätern reihn. etc.
Ist einer unsrer Brüder dann geschieden, Vom blassen Tod gefordert ab,
So weinen wir und wünschen Ruh‘ und Frieden In unsers Bruder stilles Grab.
Wir weinen und wünschen Ruhe hinab In unsers Bruders stilles Grab.
Nachdem die 101 Gläser getrunken sind, wird ein kurzer Nekrolog gesprochen.
Dann werden die Lichter ausgelöscht und ein Salamander in der Luft (mancherorts auch auf der Erde) gerieben, bei dem das Präsidium das Glas des Verstorbenen trinkt.
Beim letzten Schlag des Salamanders wird das Glas des Verstorbenen auf den Boden geschmettert, womit dir Feier beendet ist.
§ 149
Bierstrafen sind: Fahrenlassen an der Biertafel (beifahren lassen); der Genuß bestimmter Quanta. - Alle einfachen Vergehen gegen Comment etc., die hier nicht aufgeführt sind, bestraft das Präsidium durch "pro poena trinken lassen."
§ 150
An die Biertafel fährt (mit Geldstrafen oder Fiskus): Fehlen oder Zuspätkommen zur Kneipe. Unbefugtes Kommandorufen.
Wer paukt, ohne das Wort zu haben. Wer eine Rede stört.
Wer souffliert.
Wer sein Kommersbuch nach Liedschluß offen läßt.
Wer einen Burschen mit Fuchs tituliert. Wegen Insignienverhunzung.
Wer ohne spezielle Erlaubnis Wein trinkt. Wer ohne tempus die Kneipe verläßt.
Wer anstößt, ohne den Deckel offen zu habe.
Der Fuchs, der sich direkt an das Präsidium wendet.
Wer die Kneipe verunreinigt.
Wer ein diktiertes Strafquantum nicht trinkt, fährt mit dem doppelten bei.
Im Wiederholungsfalle verschärft das Präsidium die Strafen aufs Mehrfache.
Vom Doctor cerevisiae
Verschwunden und vergessen ist seit etwas dreißig Jahren bei unsern Studenten die hohe Würde des Dr. cer.
Nur unter den ältesten "Alten Herrn" gibt's noch solche, die sich dieses Titels rühmen können und sich auf Bierkarten etc. desselben bedienen. - Viele Studenten kennen sogar den Titel und Würde überhaupt nicht mehr und meist muß ein solch alter Dr. cer. den laufenden Epigonen auf er Kneipe davon erzählen.
Es ist mir sehr zweifelhaft, ob eine solche "Constitutio" wie die nachfolgende jemals das "Licht der Druckerschwärze" erblickt hat: es dürfte höchste Zeit sein, daß dies geschehe, zumal mir nur recht vergilbtes Manuskript aus dem Jahre 1859 vorliegt. Also:
"Constitutio de Doctoratu"
Wir Lobebär, burschi omnes tuen allen denen Burschen, Füxen und Philistern per nic et nunc öffentlich kund und zu wissen, item so einer wollt werden Doctor cerevisiae er scharpff und gründlichen nachfolgen Satzung zu vermerkhen habe.
§ 1
Doctor cerevisiae ist ein fürnember Titul.
§ 2
Dignissimus traget sehn gülden Käpplein oder cerevisiam auf deme Ohr, er müge bey allen denen Gerichten (als da seynd Bier- und Fehmgerichte) als ein rechter unparteylicher Beyhelfer vor allen anderen auserkohren und gewählt, nit minder ansonsten allenthalb und überall gebührend honorieret werden.
§ 3
Sollicher großen Ehr und Vergünstigung kann niemand nit habhaft werden, er sey denn ein rechter Bursch so
a) unzweyffelhaftig im fünften Semestro stehet
b) nit minder denn zween Füxlein gekeilet habe.
§ 4
In die Wohllöblich Prüfungs-Commissionem müge ernannt werden als praeses collegii der h. t. Senior und Drey commissarii, so der C. fallweise oder vor ein ganzes Semestro erkühret, item Wohlehrsambe Doctores, (ansonsten in Dero Absenz und Vermangelung) andere schwer bemoosete Häubter.
§ 5
Erfordernussen
Der Candiadtus hat der Commissioni ein Dissertations-Schrifft in forma einer strengest Biergelahrten Arbeit zu präsentieren; item solle selbiges Traktätlein an die 100 bis 150 versus, oder ebenmäßig in prosa strictissime 1001 Wort in sich begreiffen; auch solle selbiges auf groß Folio copiret und verzeichnet seyn, müglichst angenehmb und guet austaffiert und letzlich sammbt richterlichen Critik in der Bibliotheca auffbewahret und hinterlegt werden. So die vermeldet Gutheyßung der Dissertationis fürüber, beschehen erst die mündlichen Prüfungen des Doctorandus, als das seynd:
§ 6
Drey Rigorosa
I. Das Rigorosum juridico-historicum, so in sich eynbegreift:
1. Allgemeine Satzungen
2. Commentum mitsammbt anhaftendem Commentario,
3. Annales.
Das Examen, so völlig ein Stund andawren muß, solle offentlich und feyerlich vollführet werden und mit großem Ernst und angemessener Würdigkeiten, allwie es zu gemeynem Nutz und Frommen seyn müge.
§ 7
II. Das hochnotpeinliche Rigorosum besteht darinn, daß
1. Candidatus klärlich darthun, er hab Zeit seines Lebens wenigstens ein ganz Duzent Bierscandalorum ausgestanden;
2. er habe coram populo (worunter die Kneippleith zu verstehen) in gewohnter Kneipstuben mit all und jeglicher persona der Commissionis ein Zwiekampff - Turnier oder Waffengang abzutuen; allwo er mindigstens Einen siegreich abschlucken solle. Diese Waffengäng mueßen in zwo Schlagstunden vorbey und zu End gebracht seyn.
3. Item solle der Candidatus seyn Muet und Leibesübung darinn erzeigen, daß er ein Waffengang tue mit deme nacketen Stachel (anbey sey ihm das auserkühren derer Waffen und die Fechtweiß frey und anheimb gestellt, wohingegen ihm die Hochlöblich commissio einen Wiederpart aufzuwieglen hat). Die Dauer sollicher Übung sei nit gar ein Virtlstündlein mit dreymalliger Absatz und Rastung (so jeglich nur zwo Zeitminuten dawren darf).
Die Hochlöblich commissio müge nach deme offentlichen Examine über dir Tapfferkeit in der Fechtkunst des Doctorandi in extenso aburteln (und därff ihr nit werden bestritten und untersagt der Sach kundige Personen bei der Fällung des Urtels zu interpelliren).
§ 8
III. Colloquium fidelitatis
Candidatus soll in einer absunderlichen Ex-Kneipen das Präsidium handhaben; item werde zur Ergetzung Aller die Dissertationsschrift als Bierzeitung verlesen; das Geschäft eines Quästoris an ihm selbsten durch Zahlung Dreyer Hörner (so die Hochlöbl. Corona trinket) vollführet; allßdann in einer Bieranklagen solle er als ein Richter fungieren und letzlich sich zum Scheyßfuxen degradieren lassen.
§ 9
Für das I. und II. Rigoroso ist eine Taxatio, nemblich vor jedwelliches ein silbern Reichsthaler; wobey zu vermerkhen, daß er das Diplomum Doctoris umsonsten und unentgeldlich erhalten mueße.
§ 10
In zweiffelhafftigen Fällen hat der Fürsitzer zwo Stimmen; das Durchlassen gemeinhin geschieht hac lege, daß Stimmenmajoritäten; die Eminentia, so dreyviertheyll Stimmen vorhanden seynd. Der Löbl. Commissio sey anheymgeben die Zeit einer Reprobationis festzusatzen.
§ 11
Es wird fortgesopfen!
Das Buch ist fix und fertig
Die Feder ausgespritzt;
Es thut nicht gut dem Schreiber,
Wenn er zu lange sitzt.
Otto 1 erreichte auf seinem 2. Italienfeldzug 962 die Kaiserkrönung in Rom, und damit die Ausweitung seines Herrschaftgebietes auf Italien. Unter seiner Herrschaft begann die ottonische Renaissance, viele Künste erlebten einen Aufschwung. Infolge der intensivierten Beziehung zu Italien floß verstärkt antikes Gedankengut nach Deutschland. Bislang war die innenpolitische Stütze der Kaiser und Könige die Reichskirche. Mit dem Machtverlust der Kirche verlor auch der Kaiser seine wichtigste Stütze. An die Stelle der Kirche traten Ministeriale und Beamte zur Verwaltung und der niedere Adel, und die Reichsstädte zusätzlich zur Stützung des Reiches. Mit dem Verbot der Laieninvestitur (1075) durch Papst Gregor VII kam es zum Investiturstreit zwischen König und Papst an dessen Ende der König jeden Einfluß auf die Besetzung kirchlicher Ämter verlor (Wormser Konkordat, 1122).
Einen politischen und kulturellen Höhepunkt erreichte das Reich unter Friedrich 1 Barbarossa (Kaiser 1155) und seinem Nachfolger Heinrich VI. Die Kreuzzüge jener Zeit brachten Europa mit der byzantinischen und arabischen Kultur in Kontakt. Außerdem führten sie zur Gründung der Ritterorden. Gleichzeitig begann auch die Besiedelung der Gebiete östlich der Elbe durch deutsche Bauern, von denen sich die polnischen Herren wirtschaftlichen Aufschwung erhofften. Seit Mitte des 12. Jahrhunderts verloren die Stammesherzogtümer, bedingt durch die häufige Teilung der Gebiete unter den Erben, an Einfluß. Im gleichen Maße nahm der politische Einfluß der geistlichen und weltlichen Landesherren zu, da ihnen die Kaiser zum Erhalt ihrer Gunst weitreichende Zugeständnisse machten. Ebenso erhielten die Städte mehr Rechte. Das Bürgertum gewann an Bedeutung und der Freihandel wurde ausgebaut. 1226 entstanden die ersten reichsunmittelbaren Städte, die ohne einen dazwischengeschalteten Feudalherren direkt dem König unterstanden. Diese Machteinschränkung des Königs -nutzte der Papst aus und koordinierte seine Interessen mit denen Frankreichs. Zwischen Frankreich und Deutschland begann ein Ringen um die Hegemonie in Italien. Die Zeit des Interregnums (1254-1273), während der ausländische Fürsten als Scheinkönige ohne Machtgrundlage im Reich fungierten, schwächte das Königtum. Die Fürsten gewannen nun entscheidenden Einfluß auf Reichsangelegenheiten. Einige von ihnen (drei kirchliche und vier weltliche) waren als Kurfürsten zur Königswahl berechtigt und nominierten vorwiegend schwache Herrscher. Das Königtum versuchte die Macht der Fürsten durch den Ausbau einer eigenen Hausmacht zu brechen und dort eine Erbdynastie zu errichten.
Die Jahrhunderte währende Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Papst beendete Ludwig IV, der Bayer, indem er sich 1328 nicht vom Papst, sondern vom römischen Volk zum Kaiser krönen ließ. Im Kurverein von Rhense (1338) weisen die Kurfürsten die Bestätigung ihrer Wahl durch den Papst zurück. Die 1356 von Karl IV erlassene "Goldene Bulle" gewährleistete schließlich unzweifelhafte Königswahlen und schuf mit der Sicherung der Vorzugstellung der Kurfürsten eine starke Klammer des Reichsverbandes. Im Laufe des 13./14. Jahrhundert bildete sich die Stadtverfassung voll aus (Bildung von weiteren Reichstädten). Seit dem 12. Jahrhundert begannen die deutschen Kaufleute intensiver am europäischen Handel teilzunehmen. Die bedeutendste Stellung nahmen die Kaufleute der Seestädte ein, die sich 1347-58 mit der Zielsetzung gegenseitigen Schutzes und Unterstützung zur deutschen Hanse zusammenschlossen.
Da der an Bedeutung gewinnende Geldhandel den Christen verboten war, wurde zwangsläufig den Juden übertragen. Das Kreditrisiko war jedoch aufgrund häufiger Überfälle groß, die Zinsen dementsprechend hoch, so daß die Juden bald in den Ruf der Wucherei gerieten. Juden zu plündern oder sogar totzuschlagen wurde bald als gottgefällig angesehen.
Mit dem Humanismus und der Renaissance drang antikes Gedankengut nach Deutschland. Wissenschaftliches Denken begann sich durchzusetzen, die ersten deutschen Universitäten wurden gegründet (Prag 1348, Wien 1365, Heidelberg 1386). Die Welt sollte objektiv erfaßt, begriffen und dargestellt werden. Erasmus von Rotterdam, Nicolaus Kopernikus, Albrecht Dürer, Vater und Sohn Lucas Cranach, Tilman Riemenschneider bestimmten die mitteleuropäische Geisteswelt. Trotz der realistischen Geisteshaltung der Zeit gelang es Papst Innozenz VIII 1484 durch seine "Hexenbulle" die Hexenverfolgung auszulösen, die sich mit dem Ziel der Seelenrettung zu einem Hexenwahn größten Ausmaßes entwickelte.
Eine stärkere Verweltlichung der Kirche zog eine üppige Hofhaltung mit straff organisierter Verwaltung nach sich. Die Christen mußten diesen Aufwand durch Zwangsabgaben finanzieren. Diese Entwicklung entfachte überall in Europa Unmut über die -Kirche. In Osteuropa verband sich die kirchenfeindliche Stimmung mit sozialen und nationalen Tendenzen, die sich in den Hussistenkriegen (1419-1436) gegen die alteingesessenen Deutschen entluden. Der Boden für spätere, größere Umbrüche, wie die Reformation, reifte. Gefördert wurde diese Entwicklung durch Erfindungen, wie die des Buchdrucks als Massenkommunikationsmittel und durch geographische Entdeckungen, die das bisherige Weltbild in Frage stellten. Die soziale Ordnung geriet mit dem immer mehr erstarkenden Bürgertum, das die Landesherren zu überflügeln begann, ins Wanken. Das politisch bewußter werdende Volk sah beinahe alle alten Werte bedroht und war durch die neuen Entwicklungen überfordert, fand aber bei der zwar reichen, aber weitgehend weltlichen Kirche keine geistige Zuflucht. Unsicherheit und Unmut breiten sich aus. Die Konzilsbewegung leitete, wenn auch zunächst noch nicht mit durchschlagendem Erfolg, das Ende der päpstlichen Allmacht ein.
Die politische Reform wurde um die Jahrhundertwende von Maximilian 1 durchgeführt: das Fehdewesen wurde durch den ewigen Landesfrieden unterbunden, das Reichskammergericht wurde zur obersten Reichsinstanz und es wurde die Reichssteuer eingeführt. Außerdem wurde der Reichstag als oberste Reichsgewalt installiert, die in drei Kollegien (Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädte) die kaiserlichen Vorschläge beraten und als Reichsabschiede verkünden sollten.
Den Ausgangspunkt der kirchlichen Reform bildeten Luthers 95 Thesern (1517) Seine Reformation führte zur Spaltung der katholischen Kirche mit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 (der Landesfürst bestimmt die Religion). Die im Untergang begriffenen Reichsritter erhofften sich von der neuen Lehre eine Reichsreform mit einer Säkularisierung von Kirchengut zu ihren Gunsten, wurden jedoch 1523 geschlagen und verloren weiter an Bedeutung. Auch die Bauern versuchten durch Umdeutungen lutherischer Schriften die Reformation für ihre Freiheitsbewegung zu nutzen. Nachdem sich Luther aber gegen diesen Mißbrauch seiner Schriften wandte, wurde der Aufstand in den Bauernkriegen (1524/1525) niedergeschlagen, so daß auch die Bauern als politischer Faktor ausfielen.
Der ursprünglich als Religionskrieg von Protestanten durch den "Prager Fenstersturz" (1618) ausgelöste Dreißigjährige Krieg hatte bedeutende machtpolitische Veränderungen in Deutschland und Europa zur Folge: nachdem die erst von Wallenstein zurückgedrängten Protestanten mit Schwedens und Frankreichs Hilfe das kaiserliche Heer besiegen konnten, kam es 1648 zum Westfälischen Frieden auf dem den Landsfürsten das Bündnisrecht zugesprochen wurde. So entwickelte sich das Reich zu einem politisch schwachen Bündnis vieler Einzelstaaten, während sich im übrigen Europa souveräne Nationalstaaten bildeten. Von diesen politisch unbedeutenden Staaten gelangten zwei bald wieder zu größerer Macht - Österreich und Preußen. Viele, durch die großen Bevölkerungsverluste in den Ruin getriebenen Kleinstaaten schlossen sich dem Kaiser und seiner österreichischen Hausmacht an und fanden durch äußeren Druck von Friedrich im Westen und den Türken im Osten zu neuer Solidarität. Durch den Sieg über die Türken 1683 wurde Österreich schließlich zur europäischen Großmacht.
Zum anderen bildete der "Große Kurfürst" Friedrich Wilhelm durch die konsequente Errichtung eines zentralistischen Verwaltungsstaates in Brandenburg den Grundstock einer neuen, sich rasch ausdehnenden Macht in Europa. Mit der Befreiung Preußens ermöglichte er seinem Nachfolger sich als Friedrich 1 1701 zum König von Preußen zu erheben. Das von ihm aufgebaute schlagkräftige Heer nutzte sein Sohn Friedrich II, der Große, um sich gegen Österreich und Europa durchzusetzen (Eroberung Schlesiens) und Preußen als weitere Großmacht in Europa zu etablieren.
Gegen Mitte des 17. Jahrhunderts mündete die aus dem Geist der Renaissance entspringende humanistische Idee in die Ära der Aufklärung. Es setzte ein Erkenntnisprozeß in breiten Schichten der Bevölkerung ein, der gerichtet war auf die Befreiung von Traditionen, Institutionen und Konventionen, die nicht rational begründet werden konnten.
In Frankreich führten sie dazu, die alte Ständeordnung und das absolutistische System durch eine Staatsordnung der Vernunft zu ersetzen, die von Idealen "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" getragen war. 1789 brach daraufhin mit dem Sturm auf die Bastille die französische Revolution aus in deren Verlauf sich Napoleon Bonaparte an Frankreichs Spitze stellte. Sein Versuch ein neues abendländisches Großreich unter französischer Führung aufzubauen scheiterte nach anfänglichen Erfolgen (1806 Niedergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen durch. die Niederlegung der Kaiserkrone Franz II), mit vernichtenden Niederlagen bei der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) und in der Schlacht bei Waterloo (1815).
Die nach Preußens Niederlage 1806 von Reichsfreiherrn vom Stein und Fürst von Hardenberg durchgeführten Reformen zielten auf eine Revolution "von oben ", zur Bildung eines ständischen Volksstaates durch Befreiung und Erziehung der Untertanen zu mitverantwortlichen Staatsbürgern (Bauernbefreiung). Die preußische Verwaltung wurde neu organisiert, die Städte erhielten das Recht zur Selbstverwaltung. Die Heeresreform durch die Generäle von Scharnhorst und von Gneisenau schuf mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht das Volksheer. Getragen von nationaler Begeisterung wurde das neue Preußen die Hoffnung der deutschen Patrioten im Kampf gegen die Herrschaft Napoleons. Nach dem Sieg über Napoleon in den Befreiungskriegen (1814/151 betrieb der Wiener Kongreß unter der Leitung und Führung von Metternichs die Rückkehr zur vorrevolutionären Legitimität (Restauration). Die "Heilige Allianz" der Befreiungskriege formte Metternich zu einem Bund der Fürsten gegen die nationalen und liberalen Regungen der Völker. So brachte der Wiener Kongreß zwar eine Neuordnung Mitteleuropas, aber statt der der Erfüllung nationalstaatlicher Hoffnungen nur einen völkerrechtlichen Verein, den Deutschen Bund.
Das aufstrebende Bürgertum, allen voran die Studenten, formulierten gerade in Deutschland Forderungen nach einem Nationalstaat und nach bürgerlichen Rechten und Freiheiten. Als Reaktion auf die Gründung des Deutschen Bundes und die damit festgeschriebene Kleinstaaterei schlossen sich einzelne, während der Befreiungskriege gebildeten Freikorpsstudenten 1815 in Jena zur Urburschenschaft zusammen. Ihre Parole lautete "Ehre, Freiheit, Vaterland ". Nach dem Wartburgfest 1817 auf dem die Studenten ihre Forderungen erneuerten, wurden sie mit dem von Metternich erlassenen Karlsbader Beschlüssen vorerst verboten. Ein großer Teil des Bürgertums zog sich nach den Kriegen und Konflikten der vorangegangenen Jahre resigniert in die Häuslichkeit zurück, pflegte Heim und Familie, wollte Ruhe und Ordnung in einer idyllischen Geborgenheit. Kunst und Formen des Biedermeier waren Ausdruck dieser Lebenseinstellung.
Fortschritte in Wissenschaft und Technik leiteten im 19. Jahrhundert die Industrielle Revolution ein. Medizinische und hygienische Verbesserungen ließen die Bevölkerungszahlen sprunghaft ansteigen, was gleichzeitig eine ausreichende Arbeiterschaft und eine genügende Nachfrage sicherte. Technische Entwicklungen wie die der Dampfmaschine oder später der Eisenbahn ermöglichten kapitalstarken Unternehmern die Industrialisierung voranzutreiben. Landflucht, Wohnungsnot, Ausbeutung, Kinder- und Frauenarbeit trugen zur weiteren Unzufriedenheit und stärkeren politischen Aktivität aller Gesellschaftsschichten bei.
Nach einigen erfolglosen Versuchen den Nationalstaat zu fordern (Hambacher Fest, 18321 bei der die schwarz-rot-goldenen Farben erstmals in Erscheinung treten) oder die Macht zu übernehmen (Frankfurter Wachensturm 1833) gelingt 1848 die Märzrevolution (Ausgelöst durch die französische Februarrevolution), und es kommt zur Bildung einer Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche. Ein Jahr später wurde die erste gesamtdeutsche Reichsverfassung verabschiedet und König Friedrich Wilhelm IV von Preußen die Kaiserkrone angeboten. Dieser lehnte jedoch, ermutigt durch die erstarkte Konterrevolution und den drohenden Machtverlust vor Augen, ab, womit das Ergebnis der Nationalversammlung erfolglos blieb. Die Revolution war gescheitert.
In der nun folgenden Reaktionsperiode kam es erneut zum Dualismus zwischen Preußen und Österreich. Wurden beide im Deutsch-Dänischen Krieg (1864) noch einmal zusammengeführt, so kam es 1866; aufgrund Preußens Verhalten im Deutsch-Dänischen Krieg und Bismarcks Reformprogramm einer Neubildung des Deutschen Bundes ohne Österreich, zur offenen Auseinandersetzung im Deutschen Krieg. Nach dem Sieg. Preußens in der Schlacht bei Königgrätz kam es zum Ausschluß Österreichs aus dem deutschen Staatenbund und zur Bildung des Norddeutschen Bundes unter Führung Preußens.
Die in der deutsch-französischen Auseinandersetzung um die Besetzung des spanischen Throns verfaßte und von Bismarck durch Verkürzung verschärfte "Emser Depesche" (1870) rief in Deutschland die im preußischen Interesse liegende nationale Reaktion gegen Frankreich hervor. Es kommt zum Deutsch-Französischen Krieg (1870/71) an dessen Ende Frankreich Elsaß-Lothringen abtreten mußte. Die nationale Begeisterung auch der süddeutschen Staaten nach den Siegen über Frankreich nutzt Bismarck zur Gründung des Deutschen Kaiserreiches am 18.1.1871 Die Nationalfarben wurden schwarz-weiß-rot (schwarz-weiß für Preußen - weiß-rot für die Hanse). Er versuchte nun als neuer Reichskanzler durch ein weitreichendes Bündnissystem Deutschland aus weiteren Kriegen herauszuhalten und den Status Quo in Europa zu erhalten. Das harte Vorgehen Bismarcks gegen den politischen Katholizismus im Kulturkampf und gegen die Sozialdemokratie (Sozialistengesetz, 1878) führte zu einer Solidarisierung des Volkes mit der Zentrumspartei bzw. der SPD. Auf ihren Druck hin und zur Verringerung der sozialen Spannungen führte Bismarck in den 80er Jahren die Arbeiterversicherungen ein.
Nach dem Tod Wilhelm 1 und dem seines nur 99 Tage regierenden Nachfolgers Friedrich III wurde Wilhelm II 1888 Kaiser. Nachdem Bismarck 1890, wegen der Unvereinbarkeit des "persönlichen Regimentes" Wilhelm II mit Bismarcks bisherigen Freiheiten, abdanken muß, bricht das Bündnissystem zusammen. Deutschland, nur noch durch den Dreibund mit Österreich-Ungarn und Italien verbündet, gerät zunehmend in die Isolation. Der übersteigerte Nationalismus der europäischen Hegemonialmächte entlud sich, ausgelöst durch die Ermordung des österreichischen Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand im Ersten Weltkrieg (1914-1918). Erstmals wurde ein Krieg auf mehreren Kontinenten ausgetragen, und erstmals wurde auch die Zivilbevölkerung durch Wirtschaftsblockaden und Luftangriffe in Mitleidenschaft gezogen. Die politischen Folgen des Krieges für Deutschland waren, aufgrund des mit dem Versailler Friedensdiktat festgelegten alleinigen Kriegschuld Deutschlands, territoriale Abtretungen, Reparationszahlungen, aber auch der Übergang vom Kaiserreich zur Republik (Ausruf der Republik 1918 durch P. Scheidemann).
Die Weimarer Republik (1919-33j war eine in weiten Bevölkerungskreisen unbeliebte Republik. Der Einzelne, in der Politik noch unerfahrene Bürger konnte die oft chaotischen Vorgänge der großen Politik nicht überschauen oder verstehen. Das ebnete radikalen Kräften aller Schattierungen, vorn Spartakusbund auf der einen bis zu den Nationalsozialisten auf der anderen Seite, den Weg und wurde bestimmend für die folgende politische Epoche.
Die erste Phase war geprägt von der Schwäche der die Republik tragenden Parteien und von bürgerkriegsähnlichen Angriffen auf die Politik von links und rechts, begleitet von galoppierender Inflation (seit 1922), Kapitalmangel und Zerrüttung der Wirtschaft. Mit der Währungsneuordnung 1923 und der Neuordnung der Reparationen (Dawes-Plan, 1924) begann die Stabilisierung der Republik mit außenpolitischen Erfolgen bis hin zum Beitritt zum Völkerbund (1926). Die Folgen der Weltwirtschaftskrise ab 1929 (Abzug ausländischen Kapitals, Inflation, Arbeitslosigkeit, Hoffnungslosigkeit) führten schließlich zur "Machtergreifung" Hitlers am 30.1.1933.
In der folgenden Zeit baute Kieler im Dritten Reich, gestützt von SA und SS einen totalitären Staat unter seiner Führung auf. Oppositionelle, sowie Juden (verstärkt seit der Reichskristallnacht, 1938) wurden verfolgt und in Konzentrationslager verschleppt, gleichzeitig läuft die Rüstungsindustrie auf Hochtouren. Verbündete wurde Italien und Japan (Achse Berlin-Rom-Tokio). Nach dem Anschluß Österreichs, der Eingliederung des Sudetenlandes und dem Reichsprotektorat über Böhmen und Mähren beginnt Hitler, abgesichert durch den Nichtangriffspakt mit Stalin mit dem Angriff auf Polen den Zweiten Weltkrieg (1.9.1939). Ermutigt durch seine Erfolge, wie der Besetzung Polens, Norwegens, Dänemarks, Jugoslawiens, Griechenlands, der Beneluxstaaten und vor allem Frankreichs wagte Hitler im Juni 1941 den Feldzug gegen die Sowjetunion. Doch mit der Niederlage in der Schlacht bei Stalingrad wendet sich das Schicksal zugunsten der Alliierten. Mit ihrer Landung in der Normandie am 6. Juni 1944 beginnt ihr Vormarsch auf dem Kontinent. Am 7./9. Mai 1945 wird der Zweite Weltkrieg mit der Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation beendet. Die Gebiete östlich der Oder-Neiße Grenze fielen unter sowjetische bzw. polnische Verwaltung, die Deutschen aus diesen Gebieten wurden vertrieben, der Rest Deutschlands in vier Besatzungszonen (unter Führung Großbritanniens, Frankreichs, der USA und der Sowjetunion) aufgeteilt.
Demontage und Reparationszahlungen machten den Wiederaufbau schwierig. Der Konflikt zwischen Kapitalismus und Kommunismus und die relativ große Entscheidungsfreiheit der Besatzungsmächte über ihre Zonen führt schließlich zur Teilung Deutschlands. 1949 verabschieden beide Teile ihre eigenständige Verfassung.
In der DDR bestimmen staatliche Planwirtschaft, Bodenreform, Verstaatlichung der Betriebe (VEB) und die Einrichtung Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) die Wirtschaftsstruktur. Hier kennzeichneten Versorgungsmängel die Wiederaufbauperiode. Die individuelle Freiheit der Bürger bleibt sehr eingeschränkt, der Lebensstandard weit hinter dem im Westen zurück.
Im Westen wird 1949 durch das Besatzungsstatut die Kontrolle einer künftigen Regierung durch die Besatzungsmächte festgelegt. Die Bundesrepublik erlangt mittels Marshall-Plan und Währungsreform einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung, das "Wirtschaftswunder". Das Nichteingreifen des Westens beim Volksaufstand der DDR am 17. Juni 1953 und der Bau der Berliner Mauer 1961 waren Zeichen der Aufteilung und Duldung der Interessensphären der Großmächte in der Welt. Die Politik der Westintegration Adenauers führte 1954 zum Eintritt in die NATO (Gründung der Bundeswehr 1955) und zur Mitgründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
Mit dem Ende des Kalten Krieges greift allmählich die Entspannungspolitik. Die Reformpolitik der Ära Gorbatschow bewirkt eine Öffnung der Ostblockstaaten gegenüber dem Westen. Als Folge des steigenden Drucks der Bevölkerung auf die DDR-Führung wird am 9. November 1989 die Mauer geöffnet. Mit dem 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei. Deutschland erlangte die volle Souveränität.
Um das Verhalten von Bünden anderer Verbände verstehen und einschätzen zu können, ist es sinnvoll, sich die Eigenheiten der entsprechenden Verbände anhand ihrer Geschichte klarzumachen:
Zu den Dachverbänden
KSCV: gegründet: 1855
WSC: gegründet: 1863
DS: gegründet: 1901
Corpsprinzipien
grünes Prinzip: Toleranzprinzip, daß heißt, der Bund schreibt seinen Corpsbrüdern nicht zwingend vor, wie sie sich beispielsweise zu kleiden oder zu benehmen haben. Die Verbindungen, die dieses Prinzip ihr eigen nennen, bezeichnen sich gerne als offen und tolerant; im "Volksmund" heißt das Prinzip auch "Schäbigkeitsprinzip".
weißes Prinzip: "Adelsprinzip"; diese Verbindungen rekrutieren ihre Mitglieder vornehmlich aus adeligen Kreisen. Der "Weiße Kreis" umfaßt heute folgende Corps: Borussia Bonn. Saxo-Borussia Heidelberg und Saxonia Göttingen.
schwarzes Prinzip: Prinzip der unbedingten Satisfaction. Die Angehörigen eines schwarzen Corps müssen ständig eingepaukt sein und schlagen ihre Partien ohne Vorankündigung.
blaues Prinzip: Benimmprinzip
Corps: Corps sind durch folgende Eigenheiten gekennzeichnet: extreme Abgeschlossenheit nach außen, hohe Selbsteinschätzung des eigenen Bundes, oft mit entsprechender Verachtung anderer Typen von Verbindungen gepaart.
Weitere Eigenschaften sind von der Art des Corps abhängig. Aus historischen Gründen gibt es zwei Verbände für Corps: Den Kösener Senioren Convents Verband (KSCV) und den Weinheimer Senioren Convent (WSC).
Beide Verbände haben unterschiedliche Ursprünge.
KSCV: Die Corps dieses Verbandes sind meist sehr alt. Seit ca. 1790 konstituierten sich die alten Landsmannschaften, meist nur locker zusammengeschlossene Organisationen, zu straff organisierten Corps. Sie übernahmen die schon bei den alten Landsmannschaften vorhandenen Senioren-Convente (Versammlung der Senioren (Erstchargierten) der Verbindungen am Ort), die auch gegenüber der Universität die Vertretung der Gesamtstudentenschaft beanspruchten. Auch als andere Verbindungstypen aufkamen, beanspruchten die Corps dieses Recht weiterhin. Hieraus und aus ihrem Alter stammt die sprichwörtliche Arroganz der Corps. Weitere Eigenschaften sind: Politische Toleranz, die bis zur völligen Ausschaltung des Politischen aus dem Corpsleben führen kann, starke Traditionsgebundenheit. Innerhalb dieser Corps gibt es Kartelle, die teilweise auch schon über 150 Jahre alt sind, die zwischen Corps besonderer Eigenheiten geschlossen wurden.
Schwarze Corps: Sehr fechtfreudig unbedingte- Satisfaktion (hier: C! Bavaria zu Würzburg)
Grüne Corps: Schäbigkeitsprinzip: prinzipiell schäbige Kleidung beim Auftreten gegenüber anderen Bünden, Schäbigkeit auch im Benehmen; Wenig fechtend, nehmen keine Forderungen an. (hier: C! Rhenania zu Würzburg)
Blaue Corps: Gesellschaftprinzip: korrektes Auftreten, aber auch große Zurückhaltung gegenüber fremden. Intern teilweise überzogene Ansprüche intern (Mittagessen auf dem Haus im schwarzen Anzug täglich etc..) (hier C! Moenania zu Würzburg)
Der KSCV umfaßt derzeit ca. 95 Corps.
WSC: Der Weinheimer Seniorenconvent ist jünger als der KSCV. Die Weinheimer Corps sind ursprünglich an technischen oder veterinärwissenschaftlichen Hochschulen beheimatet. Da der KSCV diese Corps nicht aufnehmen wollte (nicht edel genug), bildeten sie einen eigenen Verband, wobei sie vieles aus dem Auftreten der Kösener kopierten.
Der WSC umfaßt derzeit 58 Corps.
Burschenschaften:
Nach den siegreich beendeten Befreiungskriegen gegen Napoleon war die Forderung in der deutschen Bevölkerung, speziell aber unter den Studenten, der Wille zur Vereinigung der vielen deutschen Staaten zu einem gewachsen. An den Universitäten fand dies in der Gründung der Burschenschaften ihren Niederschlag. Sie sollten die landsmannschaftliche Zersplitterung der Studentenverbindungen überwinden, indem sich alle Studenten einer politisch höchst aktiven Verbindung zusammenschließen. Diese Idee prägte die damalige Zeit zwar sehr, setzte sich aber nicht vollständig durch. Kampf zwischen Corps/Landsmannschaften und Burschenschaften um die Vorherrschaft in der Studentenschaft.
Auch heute noch starke deutschlandpolitische Ausrichtung der Burschenschaften, gesellschaftspolitisch, aber unterschiedliche Ausrichtungen. Als Verband hat die Deutsche Burschenschaft die Pflichtmensur abgeschafft, verpflichtet aber jeden Burschenschafter dazu, auf Mensurreife eingepaukt zu sein. So gibt es Burschenschaften mit Pflichtmensur, viel fechtende fakultative Burschenschaften, die fast nie fechten und Burschenschaften, die überhaupt nicht mehr fechten.
Die DB umfaßt derzeit ca. 120 Burschenschaften
Marburger Konvent:
13 Turnerschaften, die wegen der Pflichtmensur und sonstiger Gründe 1971 aus dem CC austraten.
Sängerschaften:
Farbentragende Verbindungen mit dem Prinzip der Pflege des Chorgesangs. Teilweise fechtend. Der Verband Deutsche Sängerschaft umfaßt ca. 30 Bünde. Mit der DS existiert ein Freundschaftsabkommen des CC. Daraus resultiert die Gesamtdeutsche Tagung des CC mit der DS.
Wingolf:
Farbentragende, nichtschlagende, allgemeinchristlich orientierte Verbindungen.
Katholische Verbindungen:
Es gibt farbentragende katholische Verbindungen, die im CV (Cartellverband katholischer, deutscher Studentenverbindungen) und nichtfarbentragende im KV (Kartellverband katholischer Studentenvereine). Diese kapseln sich gegen die schlagenden Verbindungen ab. Beim CV ist das sog. Kartellprinzip interessant: Bei Studienortwechsel ist der Wechselnde automatisch bei einem der CV-Bünde am Ort aktiv.
Jagdcorps:
Jagdlich orientierte Verbindungen. Rezeptionsbedingung: Jagdschein.
Vereine deutscher Studenten:
Politisch orientierte, nicht farbentragende Vereine, die sich als bundesweit eine Verbindung mit örtlichen Filialen verstehen.
FH-Verbindungen:
Im BDIC (Bund deutscher Ingenieur-Corporationen) organisiert, nennen Burschenschaft, Corps oder auch anders. Meist mit gewissen Minderwertigkeitskomplexen gegenüber Universitätskorporationen ausgestattet.
(Siehe auch CC-Blätter Nr. 3 u 4/78: Die Geschichte des studentischen Fechtens, Handbücher des CC, Satzung und Comment des Berliner Waffenringes)
vor 1347
Deutsche Studenten führen an den ausländischen Universitäten Waffen, um sich zu verteidigen
ab 1347
auch an deutschen Universitäten tragen Studenten Waffen (Damals war es nötig, bewaffnet auf Reisen zu gehen, da es eine wirksame Durchsetzung des Rechtes noch nicht gab.).1347 wurde in Prag die erste deutsche Universität gegründet.
1514
Kaiser Maximilian verbrieft den Studenten das Recht, Waffen zu tragen. Mittlerweile haben die Schußwaffen die blanke Waffe als militärische Waffe ersetzt. Übergang vom Hieb- zum Stoßfechten.
1546
Erstes überliefertes Duell zwischen Studenten in Königsberg
1550
erste Anstellung eines reinen Universitätsfechtmeisters in Jena. Rostock folgt 1560.
Die Fechtschule Kreusler entwickelt das Stoßfechten bis zur Perfektion.
1570
erstes Edikt gegen Duelle in Wittenberg
17./18.Jh.
allgemeine Verrohung der Sitten
1767
in Göttingen wird ein Hiebcomment eingeführt und der Korbschläger entwickelt. Hintergrund ist die Besorgnis über die vielen Todesfälle durch Stichverletzungen der Lunge ("Lungenfuchser")
bis 1840
allgemeine Verbreitung des Hiebcomments, Ausfeilung des Stils durch Chr. Kastrop, Göttingen. Entwicklung der Trennung von Schlägermensur und Säbelduell.
Verbot der Duelle mit Stoßwaffen 1840 auch in Jena als letzter deutscher Universität. Jena hatte wegen des noch immer vorgeschriebenen Stichduells kaum noch Studenten gewinnen können.
1857
Einführung der Paukbrille.
Die Mensur wird durch zunehmende Bandagierung immer starrer.
1883 - 1933
Mensur in Deutschland verboten. Der Reichsgerichtshof sah in der Mensur ein Duell mit tödlichen Waffen. Unter den Nationalsozialisten wurde die Mensur erst einmal erlaubt, um unter den Verbindungen werben zu können, doch
1906
Weimarer CC der farbentragenden Sängerschaften
1906
Erster Dachverbände akademischer Frauenvereine wird der Verband der Studentinnenvereine Deutschlands (gewerkschaftsähnlich, um Vorurteile abzubauen)
1908
Deutsche Landsmannschaft
1913
Eröffnung der Wachenburg als Ehrenmal durch WSC.
CV teilt sich in CV und KV (Kartellverband der katholischen Studentenvereine, nicht farbentragend).
Neue Strömung, zusammengefaßt als "Meißner Formel": alkoholfrei, naturverbunden, nikotinfrei, Pflege des Volkstanzes: häufig als Hochschulgilden bezeichnet.
1914
viele Korporationshäuser werden Lazarette etc.; Studentinnenvereine helfen in Lazaretten, Heimen, ...
1918 - 1935
Blütezeit der Korporationen
1919
DB verbietet Ehe mit Juden und Farbigen
1920
Deutsche Gildenschaft
1923
Großdeutsche Gildenschaft: fakultativ farbentragend, nicht schlagend, national, auch weibliche Mitglieder
1921
Erlanger Verbändeabkommen: Erlanger Ehrenabkommen: 21 schlagende und 9 nichtschlagende Verbände einigen sich auf ein Verfahren zur Bereinigung von Ehrenstreitigkeiten. Dies führt zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen den Bünden dieser Verbände.
1926
Gründung des NSDStB (Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund) mit antikorporativer Einstellung
1927
Deutsche Freischar auf Basis der Meißner Formel - wollte keine althergebrachte Organisation wollte "Bewegung" sein
1929
ca. 1900 Verbindungen
1931
NSDStB hat Mehrheit in der Deutschen Studentenschaft (DSt); die DSt ist zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht die offizielle Vertretung der deutschen Studenten
ab 1937
erneute Verfolgung der Schlägermensur. Statt dessen sollte die Mensur auf leichte Säbel ("Sprungmensur") für alle Deutschen als Weg der Bereinigung von Ehrenstreitigkeiten eingeführt werden. Der Gedanke der Bestimmungsmensur war jedoch verboten.
1953
das Bundesverfassungsgericht erklärt die Mensur für straffrei
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Entwicklung der Turnerschaften zum VC |
Entwicklung der Landsmannschaften zur DL |
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1872 |
4. August |
Während des IV. deutschen Turnfestes in Bonn gründen die Akademischen Turnvereine zu Berlin, Graz und Leipzig einen Cartellverband (C. V.) |
Anfänge: |
1840-44 I. Göttinger LC 1848-54 II. Göttinger LC 1844-45 Leipziger DC 1856-62 I. Leipziger CC 1863-66 II. Leipziger CC 1846-49 ChC Halle 1847-49 Tübinger Kartell 1858 Mißglückter Versuch zur Schaffung eines gemeinsamen Verbandes in Schkeuditz bei Halle |
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1880 |
4./5. Juli |
Der Cartellverband der A. T. V. verhängt ein Aufnahmeverbot für Mitglieder farbentragender Korporationen (Geschlossenheitsprinzip). |
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1881 |
9. Juli |
Beschluß, regelmäßig Cartellturnfeste durchzuführen |
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1882 |
25./27. Mai |
1. Cartellturnfest in Sangerhausen |
1868 |
1. März |
Gründungsversammlung des Landsmannschafter‑ „Allgemeinen Verbandes" (Ghibellinia Tübingen, Verdensia Göttingen, Teutonia Halle, Teutonia Bonn, Makaria Würzburg) in Kassel |
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29.130. Mai |
Der Cartellverband verbietet seinen Mitgliedern die Bestimmungsmensur (in Bonn, Halle, Leipzig, Marburg nicht befolgt). |
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2. Juni |
1. Kongreß in Zwingenberg a. d. Bergstraße |
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1884 |
1./3. Juni |
Genehmigung des Bestehens von mehreren Carteilvereinen an einer Universität |
1870 |
8. November |
Markomannia Wien stößt als erste österreichische Korporation zum LC |
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3. Juni |
Gründung der Cartell-Tum-Zeitung (ab 1890/91 „Akademische Tum-Zeitung") |
1872 |
Pfingsten |
Bestimmung Coburgs zum ständigen Tagungsort; Umbenennung in „Coburger LC" |
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1885 |
9./10. Febr. |
Das Verbot der Bestimmungsmensur wird wieder aufgehoben. |
1873 |
3. Juni |
1. Kongreß der Coburger LC in Coburg |
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11./12. Juni |
Einführung der unbedingten Genugtuung im Cartellverband. |
1874 |
26. Mai |
Der Coburger LC gibt sich seine Constitution. |
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23./26. Juni |
Umbenennung in VC - Vertreter Convent, Cartellverband akademischer Turnvereine auf deutschen Universitäten. VC Turnfest findet alle zwei Jahre statt. |
1877 |
17. Februar |
Auflösung des Coburger LC (Bestand 15 LM) |
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1891 |
23. Febr. |
Auflösung des allgemeinen Kartellverhältnisses, abermalige Umbenennung in VC-Verband farbentragender Akademischer Turnvereine auf deutschen Universitäten. |
1881 |
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Bildung des 1. LC in Prag durch Hercynia und Harmonia. |
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1894 |
26./27. Juli |
Erstmals offizielle Beteiligung des VC am deutschen Turnfest in Breslau. Einführung der Bezeichnung Turnerschaft |
1882 |
6. Januar |
Rekonstitution des Coburger LC |
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1897 |
7./19. Juni |
25-jähriges Jubiläum des VC, Bestand 32 Turnerschaften |
1886 |
Dezember |
1. Nummer der LC-Zeitung |
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1899 |
25./27. Mai |
Beschluß: Endgültiger Name „VC" (Verband der Turnerschaften auf deutschen Beschluß: Endgültiger n Hochschulen) |
1891 |
19.120. Mai |
Übertritt von 15 Korporationen des aufgelösten „Goslarer CC" in den Coburger LC |
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1900 |
1. April |
Gründung des Verbandes Alter Turnerschaften (VAT) |
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Der Goslarer CC wurde 1882 gegründet von zehn farbentragenden Waffenverbindungen. Bei der Auflösung gingen drei weitere Korporationen zum VC und drei zur DB. |
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1901 |
1. Februar
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Aufnahme der ersten Turnerschaft an einer TH (Tulsko/Hannover)
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1893 |
Pfingsten |
25-jähriges Jubiläum des Coburger LC, Bestand 35 LM |
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6./7. Juli |
Gotha wird ständiger Fest- und Tagungsort des VC |
1906 |
Pfingsten |
Rückkehr des „Arnstädter LC" in den Coburger LC
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1904 |
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Der VC führt das Maturitätsprinzip ein. |
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Die Korporationen des Gold- und Silberkartells im Coburger LC schieden nach der Krise von -tA9N aus und gründeten am 31.5.1898 einen eigenen „Verband alter Landsmannschaften" der sich ab 1900 „Arnstädter LC" nannte. |
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1910 |
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DL und VC werden Mitbegründer des Deutschen Akademischen Bundes für Leibesübungen. |
1907 |
25. Mai |
Umwandlung des „Coburger AHLC" in den „Gesamtverband Alter Landsmannschafter (GVAL) e. V." |
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1913 |
13. Mai |
Verbot aller Kartelle oder kartellähnlichen Zusammenschlüsse im VC
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1908 |
Pfingsten |
Umbenennung des Coburger LC in „Deutsche Landsmannschaft (DL)" |
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1922 |
Pfingsten |
Aufnahme der ersten österreichischen Turnerschaft in den VC (Hellas Wien) |
1910 |
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DL und VC werden Mitbegründer des Deutschen Akademischen Bundes für Leibesübungen. |
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28. Sept. |
Arbeitsgemeinschaft zwischen VC und DL zur Verfolgung gemeinsamer hochschulpolitischer Interessen |
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Hercynia Wien wird Landsmannschaft und läßt damit die landsmannschaftliche Tradition in Wien wieder aufleben. |
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1923 |
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Umbenennung der akademischen Tum Zeitung in VC-Rundschau |
1919 |
8. Juni |
Aufnahme der Landsmannschaften des „Allgemeinen Landsmannschafter Convent auf der Marksburg" in die DL (12 Landsmannschaften) |
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1924 |
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VC-Tagung und Turnfest in Goslar |
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Der A. L. C. a. d. Marksburg" entwickelte sich vor allem aus Korporationen der technischen Hochschulen. Er entstand zu‑ |
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1925 |
Pfingsten |
Der VC wählt Bad Blankenburg zum ständigen Tagungsort und will dort eine Sportstätte errichten. |
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nächst durch die Gründung des 1. „Wetzlarer Allgem. Landmannschafter-Senioren Convent" |
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1926 |
Pfingsten |
Erstes VC-Turnfest in Bad Blankenburg |
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(ALSC); je zwei LM Hannover und Karlsruhe. 1867-1870. Erneuert 1872 nach dem deutsch-franz. Krieg. 1875 aufgelöst. 2. 1895-99 2. Verband von Landsmannschaften an techn. Hochschulen: „Auerbacher Landsmannschafts-Senioren Convent (ALSC)". |
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1929 |
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Einweihung der Sportstätten in Bad Blankenburg, Einweihung der Turnerschafter Gedenkstätte auf dem Greifenstein |
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3. 1904 Gründung einer „Vereinigung von Landsmannschaften Deutscher Hochschulen" (VLDH); 1907 Umwandlung in den „Allgemeinen Landsmannschafter Convent auf der Marksburg (ALC)" |
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1933 |
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Annahme des „Führerprinzips" und Einführung der Anordnungen des Reichsstudentenführers im VC |
1921 |
Pfingsten |
Aufnahme des „Wiener LC" in die DL |
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1935 |
15. Oktober |
Auflösung des aktiven VC (91 Turnerschaften) |
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Erste Kontakte mit österr. Korporationen bereits 1870. Gründung des 1. Wiener LC 1876. 1920 Gründung des neuen Wiener LC |
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1936 |
31. Juli |
Auflösung des gesamten VC |
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Aufnahme von Hercynia Prag in die DL |
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Einweihung des Bootshauses der „Wassersportvereinigung der DL" in Berlin |
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1922 |
28. Sept. |
Arbeitsgemeinschaft zwischen VC und DL zur Verfolgung gemeinsamer hochschulpolitischer Interessen |
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- Fortsetzung DL - |
1925 |
Pfingsten |
Einweihung des „Landsmannschafter Hauses" auf dem Kreuzeck bei Garmisch |
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1934 |
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Austritt der österreichischen und Prager LM aus der DL |
1926 |
Pfingsten |
Beschluß, Leibesübungen für die „DL" obligatorisch zu machen |
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1936 |
30. Mai |
Auflösung der aktiven DL (132 Landsmannschaften) |
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Pfingsten |
Einweihung des Landsmannschafter-Denkmals in Coburg |
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1938 |
5. Juni |
Auflösung der gesamten DL (70. Pfingsttagung in Coburg) |
1933 |
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Annahme des „Führerprinzips" und der Anordnungen des Reichsstudentenführers in der DL |
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Die Wurzeln der deutschen Korporationen reichen bis ins frühe Mittelalter zurück.
Im folgenden ist die Entwicklung bis zur heutigen Zeit in gröbsten Zügen tabellarisch dargestellt.
13. Jhd.
An italienischen Universitäten entstehen die ersten nationes, in denen sich Landsleute am Studienort zusammenschließen.
14. Jhd.
Die ersten nationes an den deutschen Universitäten Prag und Leipzig entstehen, welche die ältesten deutschen Universitäten darstellen.
15. Jhd.
Die Bursen bilden sich heraus. Wie in Studentenwohnheimen leben die Bursales zusammen. Von "Bursales" soll sich auch die Bezeichnung "Bursche" ableiten.
16. Jhd.
Die sog. Societates oder Landsmannschaften entstehen an den protestantischen Universitäten Deutschlands. Aus dieser Zeit rührt das Tragen von farbigen Bändern her. Die Societates wurden wegen ihrer rauhen Sitten schon vor dem Dreißigjährigen Krieg verboten.
18. Jhd.
Es bilden sich die Studentischen Orden mit straffer Organisation und strengen Verhaltensregeln aus. Es gab oft Streitigkeiten mit den weiter bestehenden Landsmannschaften. Die Studentischen Orden gehen Ende des 18. Jhd. allerdings wieder unter, die Landsmannschaften übernehmen von ihnen die Benützung von Zirkeln und Wappen, sowie Wahlsprüchen. Ferner wird das strikte Konventsgeheimnis übernommen: es dürfen ab nun auch andere Landsleute in alle Landsmannschaften eintreten. Der Begriff Corps wird oft synonym zu Landsmannschaft gebraucht.
1811
Gründung der Allg. Burschenschaft, die alle Studenten umfassen sollte; sie wurde bald verboten, lebte aber im Verborgenen weiter.
1830
Verbot der Burschenschaft, wegen ihrer radikalen Forderungen; z.B. nach einem einheitlichen Vaterland und ihrer oft auch radikalen Verhaltens.
1848
Wiederaufleben der Burschenschaft, die sich bis heute in Deutschland behaupten konnte. Ihr altes Ziel, alle Studenten einer Hochschule zu einer Verbindung zusammenzufassen wurde allerdings niemals erreicht.
1855
Gründung des Kösener Senioren Convents KSC
1863
Gründung des Weinheimer Senioren Conventes WSC
(Technische Universitäten)
1868
Gründung des allgemeinen Landsmannschaftenverbandes durch die Gründungslandsmannschaften Ghibellinia Tübingen, Verdensia Göttingen, Teutonia Halle , Teutonia Bonn und Makaria Würzburg.
1872
Die Landsmannschaften wählen sich Coburg als Tagungsort (Coburger Landsmannschafter-Convent).
1872
Gründung des Cartell-Verbandes der Akademischen Turnvereine in Bonn durch die Akademischen Turnvereine ATV Graz, Berlin und Leipzig. Die Anregung dazu stammte vom ersten Deutschen Turnfest in Coburg im Jahre 1860.
1877
Auflösung des Deutschen Landsmannschafterverbandes wegen vieler Austritte.
1882
Rekonstitution des Verbandes in Würzburg.
1883
Spaltung des Cartell-Verbandes der Akademischen Turnvereine in die Akademischen Turnerbünde, welche die Betimmungsmensur strikt ablehnten und in dem Cartell-Verband, welcher die Bestimmungsmensur und die Satisfaktion befürwortete
1895
Erneute Austritte aus dem Deutschen Landsmannschaftenverband und Bildung eines Arnstädter Landsmannschafter Conventes. 1895 Eintritt der studentischen Korporation Asciburgia in den Cartell-Verband.
1897
Namensänderung des in Vertreter-Convent der Turnerschaften an Deutschen Hochschulen.
1908
Namensänderung des Deutschen Landsmannschafterverbandes in Deutsche Landsmannschaft DL.
1914
Marburger Abkommen, in dem sich die Burschenschaft, die Corps, die Landsmannschaften und die Turnerschaften vor Beginn des ersten Weltkrieges vereinigten.
1914
Das Sportfest wird fester Bestandteil der Tagungen der DL in Coburg.
1922
Gründung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen VC und DL zum Zwecke einer erfolgreichen Pflege und Förderung der gemeinsamen vaterländischen, studentischen und waffenstudentischen Ideale sowie zur gemeinsamen Abwehr feindlicher Bestrebungen oder von Vormachtsbestrebungen anderer Gruppen.
1933 - 1936
Umwandlung der Korporationen in sog. Kameradschaften. Die Deutsche Landsmannschaft hat auf ihrer 68. Pfingsttagung in Coburg ihre aktiven Korporationen an den Hochschulen des Reiches aufgelöst. Sie hat damit ihre Einflußnahme auf die studierende Jugend aufgegeben, die nunmehr dem Willen des Führers entsprechend den von ihm eingesetzten Gliederungen der nationalsozialistischen Bewegung zusteht.
1945
Verbot der Korporationen durch die Militärregierungen. Wenig später Aufhebung des Verbotes und langsam einsetzende Wiedergründungen.
1951
Gründung des CC in Coburg.
1911
Austritte aus dem CC wegen der Ablehnung der Bestimmungsmensur durch einige Korporationen.
1257
erste Bursen, Hilfe für wenig Begüterte oder Studenten ohne Vorbildung, klosterähnliche Organisation
Anf. 15. Jhd.
Nationes: Zusammenschluß von Studenten gleicher geographischer Herkunft
1546
erste nachgewiesene (!) Studentenduelle
ab 1615
organisierte Landsmannschaften
ab 1685
Kaffeehäuser in Wien - beliebte Studententreffpunkte
10.12.1716
Gründung der Lausitzer Predigergesellschaft (heute L! Sorabia-Westfalen in Münster): wissenschaftliches Prinzip ähnlich den wissenschaftlich-studentischen Vereinen des 19. Jhdts.
ab 1755
In den Landsmannschaften bilden sich studentische Orden: Neben dem den Freimaurerlogen entlehnten Geheimbundsprinzip, das die Orden bald in den Landsmannschaften in Verruf brachte, wurden hier Elemente geprägt, die unsere Bünde heute noch mit ausmachen: persönliche Freundschaft und Fortdauer der Beziehungen nach dem Studium
1763
erstes offizielles Auftreten der Landsmannschaften in Jena
seit 1770
Blütezeit der Orden als straffe Kerne in den Landsmannschaften, aber auch die Landsmannschaften übergreifend. Kennzeichen der Orden waren:
1772
Opposition gegen Duell und Trunksucht
ab 1785
Zirkel (als Verbindungszeichen) bekannt. Vorher waren Zirkel geheime Erkennungszeichen der Orden.
ab 19. Jhd.
Da L! weiterhin verfolgt wurden, bildeten ("konstituierten" sich die Landsmannschaften zunehmend als Corps.
1815
Urburschenschaft in Jena gegründet
1817
Wartburgfest
18.10.1818
Allgemeine Deutsche Burschenschaft
erstmals ist es möglich, mit Frauen stud. Feste zu besuchen, da Ausschweifungen eingeschränkt werden (Keuschheitsprinzip); hohe sittliche Auffassung; soziale Einstellung; demokratisches Prinzip
23.3.1819
der deutsche Dichter und Staatsrat August von Kotzebue wird von einem ehemaligen Burschenschafter (Karl Ludwig Sand) ermordet
daraus folgen an
20.9.1819
Karlbader Beschlüsse: Verbot der Burschenschaften
1822
erste Sängerschaften
1836
Gründung der Uttenruthia: erste konfessionelle (protestantische) Verbindung
1840
wieder Landsmannschaften: Teilweise im Gegensatz zu den Corps, deren Machtanspruch sie nicht akzeptierten als Vereine von Studierenden gleicher Herkunft gegründet: weniger Pflichten als Corps, unbedingte Satisfaktion, ohne politische Ambitionen
15.11.1844
erste katholische Verbindung in Bonn
1846
erste akademische Turnvereine
1848
politische Forderungen der Studenten/Burschenschaften
Aufhebung des Verbots der Burschenschaften
Beteiligung an der Revolution, speziell durch Burschenschaften und Burschenschafter. (1/3 aller Abgeordneten des Paulskirchenparlaments waren Burschenschafter)
1848
Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) der Corps an den Universitäten
1856
Cartellverband der kath. Studentenverbindungen (CV)
1860
Einführung der Paukbrillen
1862
erstes Verbindungshaus in Marburg (C! Teutonia)
1863
Allgemeiner Senioren-Convent (Zusammenschluß der technischen Corps)
1875
Weinheimer SC (WSC) der Corps an den technischen Hochschulen
1868
Allgemeiner Landsmannschafter Convent durch die Landsmannschaften Ghibellinia Tübingen. Verdensia Göttingen, Makaria Würzburg, Teutonia Bonn und Teutonia Halle. Dieser, bis dahin erweiterte Verband nannte sich ab
1873
Coburger Landsmannschafter Convent.
1872
KSCV errichtet Denkmal für die im Kriege 1870/71 Gefallenen auf der Rudelsburg
1872 bzw. 1885
Vertreter Convent (VC) der Turnerschaften wurde 1872 als Verband der akademischen Turnvereine gegründet und spaltete sich 1885 in den farbentragenden und auf Bestimmung schlagenden VC und den nicht farbentragenden und nur unbedingte Satisfaktion gebenden ATB.
1880
Gründung der VdSt (Vereine Deutscher Studenten): nicht farbentragend, satisfaktion gebend, nationales, politisches und soziales Engagement, antisemitisch, teileweise Waidhofener Prinzip (Juden wurde die Satisfaktion verweigert).
1881
PP-Suite wird vom KSCV abgeschafft (später jedoch wieder eingeführt) 3 Burschenschaften gründen Allgemeinen Delegierten Convent (ADC) Entstehen des Kyffhäuser Verbandes der Vereine Deutscher Studenten (s.o.)
1882
erste jüdische Korporationen gründen sich als Reaktion auf den um sich greifenden Antisemitismus. Es bilden sich einerseits eher deutsch orientierte Verbindungen (farbentragend und schlagend: KC; Kartellconvent deutscher Studenten jüdischen Glaubens) andererseits zionistische Verbindungen (meist nicht farbentragend).
1892
erste Zulassung von Studentinnen an Universitäten
bis 1896
Ausscheiden aller Juden aus den Burschenschaften
1902
ADC wird zur Deutschen Burschenschaft (DB)
1906
Weimarer CC der farbentragenden Sängerschaften
1906
Erster Dachverbände akademischer Frauenvereine wird der Verband der Studentinnenvereine Deutschlands (gewerkschaftsähnlich, um Vorurteile abzubauen)
1908
Deutsche Landsmannschaft
1913
Eröffnung der Wachenburg als Ehrenmal durch WSC
CV teilt sich in CV und KV (Kartellverband der katholischen Studentenvereine, nicht farbentragend)
neue Strömung, zusammengefaßt als "Meißner Formel": alkoholfrei, naturverbunden, nikotinfrei, Pflege des Volkstanzes: häufig als Hochschulgilden bezeichnet
1914
viele Korporationshäuser werden Lazarette etc.; Studentinnenvereine helfen in Lazaretten, Heimen. ...
1918 - 1935
Blütezeit der Korporationen
1919
DB verbietet Ehe mit Juden und Farbigen
1920
Deutsche Gildenschaft
1923
Großdeutsche Gildenschaft: fakultativ farbentragend, nicht schlagend, national, auch weibliche Mitglieder
1921
Erlanger Verbändeabkommen: Erlanger Ehrenabkommen: 21 schlagende und 9 nichtschlagende Verbände einigen sich auf ein Verfahren zur Bereinigung von Ehrenstreitigkeiten. Dies führt zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen den Bünden dieser Verbände.
1926
Gründung des NSDStB (Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund) mit antikorporativer Einstellung
1927
Deutsche Freischar auf Basis der Meißner Formel
1929
ca. 1900 Verbindungen
1931
NSDStB hat Mehrheit in der Deutschen Studentenschaft (DSt): die DSt ist zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht die offizielle Vertretung der deutschen Studenten
1932
Tagungen von DB und DL fallen aufgrund der finanziellen Lage aus
1933
DSt wird offizielle Vertretung der dt. Studenten
Verbot der jüdischen Verbindungen führt zum Ende der jüd. Verbindungen in Deutschland
Gleichschaltung zu Kameradschaften. Verbot der Mitgliedschaft in
HJ und Korporationen - Nachwuchssperre
Es werden NSDStB-eigene Kameradschaften als Gegenorganisation zu den Verbindungen gegründet
15. Mai 1936
Verbot der Mitgliedschaft in Verbindungen
1948 - 1952
werden die größeren Korporationsverbände reaktiviert
Frühjahr 1950
das Farbenverbot wird durch die Alliierte Oberkommission aufgehoben
1950
Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA), loser Zusammenschluß der Altherrenverbände ohne die katholischen Verbände
1951
Convent Deutscher Korporationsverbände (CDK), Aktivitas des CDA DL und VC fusionieren zum CC (Coburger Convent)
1953
(Bestimmungs-)Mensur durch Bundesgerichtshof Karlsruhe erlaubt
1958
Deutsche Gildenschaft (DG) entsteht wieder
1961
Korporationen werden in Bundesjugendförderung einbezogen
1963/64
Virginitas Tübingen: weibliche Verbindung des KV, kein dauerhafter Bestand
1971
Nach Diskussion über die Mensur bilden treten 16 Bünde aus dem Coburger Convent aus. 13 Turnerschaften bilden den Marburger Konvent (MK), einen nichtpflichtschlagenden Verband
Literatur:
- Krause, Peter
Oh alte Burschenherrlichkeit, Die Studenten und ihr Brauchtum Edition Kaleidoskop, 1983, 4. Aufl., ISBN 3-222-11127-8
- Historia Academica Nr. 21/22 der Schriftenreihe der studentengeschichtlichen Vereinigung des CC
Silvaner
Er ist feinfruchtig, mild, mit leichtem Säuregehalt und zartem Bukett. Auf Muschelkalkboden (Franken) bringt er einen kräftigen, körperreichen Wein. (ca. 22% der Ertragsfläche )
Riesling
Fruchtige Blume, feine Säure, kräftig im Geschmack. (Der Riesling wird in Deutschland als beste Rebsorte für Weißwein angesehen, er gedeiht am besten auf Schieferlagen des Rhein- und Moseltales) In Franken ist er eine hochgeschätzte Rarität.
Müller-Thurgau
Kreuzung aus Riesling und Silvaner ( nach neuesten Erkenntnissen könnte es sich um eine Kreuzung aus Riesling und Rieslingkreuzung handeln ). Blumiges Bukett, mild oft feiner Muskatton mit einer harmonisch zurückhaltenden Säure. (ca. 60% der Ertragsfläche ).
Bacchus
Kreuzung aus Silvaner, Riesling und Müller-Thurgau. Blumiges Bukett, fruchtiger Geschmack, oft dezenter Muskatton.
Perle
Kreuzung aus Gewürztraminer und Müller-Thurgau. Leicht Würzig, verhaltene Säure.
Riesianer
Kreuzung aus Silvaner und Riesling. Fruchtig, ansprechende Säure. ( Anbau vorwiegend in Franken ).
Mariensteiner
Kreuzung aus Silvaner und Riesianer. Ähnelt dem Silvaner, kräftig, dezentes Bukett, herzhafte Säure, zarter Fruchtgeschmack. ( Fränkische Neuzüchtung ).
Ortega
Kreuzung aus Siegerrebe (Madelaine x Gewürztraminer) und Müller-Thurgau. Feinfruchtiges Bukett, mild, aromatisch. ( Neuzüchtung Prof. Breider, Weinbaulehranstalt Veitshöchheim ).
Kerner
Kreuzung aus Trollinger ( Muttersorte ) und Riesling ( Vatersorte ). Frisch, süffig, leichtes Muskatbukett.
Morio-Muskat
Kreuzung aus Silvaner und weißem Burgunder. Aromatisch, würzig, kräftiges Muskatbukett.
Ruländer
Feurig, gehaltvoll, füllig, kräftiges Bukett.
Traminer
Feinwürzig mit an Wildrose erinnerndem Bukett. (In Franken von nachhaltiger Kraft und Körper, exquisite Spezialität ).
Optima
Kreuzung aus (Silvaner und Riesling) Und Müller-Thurgau. Intensives Bukett, würzig, feinduftig mit harmonischer Säure.
Huxelrebe
Kreuzung aus Gutedel und Courtilier musque. Kräftiges Muskatton-Bukett, fruchtige Säure. Wichtige Bestandteile des Weines
Alkohol
Wenn die Weinbeeren zermahlen werden, spalten Hefepilze, die sich auf den Beeren und in der Luft befinden, den in den Beeren enthaltenen Fruchtzucker in Alkohol und Kohlensäure. Der Alkoholgehalt ist in Volumenprozent angegeben (" Alk. 11 % Vol. " bedeutet: In der alkoholhaltigen Flüssigkeit sind 11 Raumanteile reiner Alkohol enthalten). Den Mindestalkoholgehalt deutscher Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) muß in Zone A (alle Anbaugebiete außer Baden) 7.5 Volumenprozent betragen, in Zone B ( Baden ) 8 Volumenprozent.
Säure
Restzucker
Auch Restsüße genannt, ist der Fruchtzucker im Wein, der unvergoren bleibt, wenn die Gärung aufgehört hat. Enthalten die Trauben viel Zucker, so kommt die Gärung zum Stillstand, bevor der Fruchtzucker ganz vergoren ist, so daß ein Restzuckergehalt verbleibt.
Restzuckermengen nach deutschem Weinrecht in einem Liter Wein:
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halbtrocken: |
9-18 g |
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trocken: |
4-9 g |
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fränkisch trocken: |
0-4 g |
Die Bodenarten in Franken
Muschelkalk
Ein Kalkgestein mit Ton-, Mergel- und Keuperschichten. Die auf Muschelkalk angelegten Weinberge sind fruchtbar, aber wasserarm und steinig (In Franken gibt es vorwiegend Muschelkalk).
Keuper
Aus Mergel, Sandstein und Gips bestehende Bodenschicht ( vorwiegend im Steigerwald).
Urgestein
Glimmerschieferböden mit Quarzitablagerungen und Löß-, Lehm-, Sand-, Muschelkalk- und Keuperschichten ( westlich Aschaffenburg: Hörstein).
Buntsandstein
Die auf Buntsandstein gepflanzten Reben liefern herzhafte und fruchtige Weine, besonders Rotweinreben bringen hier einen sehr guten Wein (Untermaingebiet: Wertheim - Klingenberg).
(zu entwerfen von der neugewählten Chargia bis zum Abconvent, d.h. es sollte zumindest eine grobe Terminplanung feststehen)
Convente: alle 2 Wochen (vgl. Satzung)
feste Programmpunkte:
Ankneipe
Abkneipe
Chargenwahlkonvent
Frühschoppen
Stiftungsfest (nur im SS)
Weihnachstkneipe (nur im WS)
OCC-Kneipe (nur im WS)
OCC-Sportstunde
WR-Commers (nur im WS)
Pfingstcongress in Coburg (nur im SS)
mögliche Programmpunkte:
Fuxenkneipe / Fuxenvorträge / (Examenskneipe muß nicht in Programm sein)
Kreuz- / Ringkneipe mit SB-Verbindungen, Damenvebindungen oder sonstigen
Aktivenfahrt (idR in der vorlesungsfreien Zeit im Herbst) Vorträge
Theaterabend (Studententheater, Stadttheater, Freilichttheater) / Kabarettabend / Konzerte (Mozartfest)
Feuerzangenbowle / Maibowle / Weinprobe / Sektprobe / Wiskeyprobe
Zigarrenprobe
Cocktailabend / Cocktailparty
Gänseessen / Spargelessen
Federweiseabend mit Zwiebelkuchen
Ritteressen
Gartenfest (Spanferkel grillen)
Niederländischer / Spanischer / Griechischer / Bayerischer Abend / Fränkischer Abend
Rhetoriksemenar
Führungsseminar
Tanzkurs (unbedingt vor dem Stiftungsfest/Ball)
Führungen (Stadtführung, Residenz, Museum)
Party (Tequilaparty mit AV Athenia)
Besuch eines Weinfestes / -dorf
Besuch des Weihnachtsmarktes
Grillabend / Picknick
Spieleabend
Wichtelabend
Schlittschuhlaufen / Sporttunier / Nachtwanderung Arbeitswochenende
Weltkorporationstag
Couleurbummel
Bier Dienstag
Bad Blankenburg (nur im WS)
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In Oberfranken, am Rande des Thüringer Waldes gelegen.
Unterhalb der Veste Coburg (erbaut um 1300), mit mittelalterlichem Stadtkern. Residenzschloß Ehrenburg (16.-19. Jh.)
Seit 1248 Sitz der Grafen Henneberg
1533 wettinisch
1826 eine der beiden Hauptstädte des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha
1920 Landesteil Coburg schließt sich Coburg Bayern an
I. Würzburg und seine Universität
1. Geschichte der Stadt Würzburg
ca. 1000 v. Chr.
Keltische Fliehburg auf dem Marienberg.
ca. 650 n. Chr.
Fränk. Herzogssitz
689
Ermordung der irischen Missionare Kilian, Kolonat und Totnan im Herzogshof rechts des Mains.
704
Erste Erwähnung des "Castellum Virteburh".
742
Gründung des Bistums Würzburg durch den hl. Bonifatius, dessen erster Bischof der hl. Burkard wird.
1156
In Würzburg heiratet Friedrich Barbarossa Beatrix von Burgund in der Burkarderkirche. 1168 Friedrich Barbarossa bestätigt das fränk. Herzogtum der Würzburger Bischöfe. 1319 Stiftung des Bürgerspitals zum hl. Geist durch Patrizier Steren und Teufel.
1466-1499
Regierungszeit des Fürstbischofs von Scherenberg. Er führt das Hochstift zu neuer Blüte.
1531
Tod Tilman Riemenschneiders, der "Bildschnitzer von Würzburg", Ratsherr und Bürgermeister war.
1576
Gründung des Juliusspitals durch Julius Echter.
1582
Gründung der Universität durch Julius Echter v. Mespelbrunn.
1631
Gustav Adolf v. Schweden erobert Stadt und Festung. schwedisch-weimarische Zwischenregierung; Die Universitätsbibliothek wird nach Uppsala abtransportiert.
1720
Grundsteinlegung zur Residenz unter Fürstbischof Joh. Philipp Franz v. Schönborn (1719-1724 regiert).
Baumeister: Balthasar Neumann
1753 T
od Balthasar Neumanns; B.N. wird in der Marienkapelle beerdigt.
Vollendung der Fresken in der Residenz durch Tiepolo.
Stukkatur: Antonio Bossi
1802
Säkularisierung des Fürstbistums Auflösung des Hochstifts. Würzburg wird Teil des Kfstm Bayern bis 1805.
1805-1814
Großherzogtum Würzburg unter Ferdinand von Toscana
1814
Eingliederung Würzburgs in Bayern.
1945
Luftangriff am 16.3., der zur weitgehenden Zerstörung der Stadt führt.
II. Würzburger Bauwerke
1. Residenz
Die Residenz ist als Hauptwerk des süddeutschen Barocks in den Jahren 1719 - 1744 nach den Plänen Balthasar Neumanns erbaut unter den Firstbischöfen Johann Philipp Franz von Schönborn und Friedrich Carl von Schönborn. In ihr residierten die Fürstbischöfe, die zuvor auf der Festung residierten. 1945 blieben das Treppenhaus und der Gartensaal unzerstört. Das bemerkenswertes Treppenhaus enthält das größte freitragende Gewölbe der damaligen Zeit enthält dazu ein glanzvolles Deckengemälde von Tiepolo, Stukkatur von Antonio Bossi. Der Gartensaal enthält ein Deckengemälde von Joh. Zick. Die Hofkirche im Südflügel wird durch die Fresken von Byß und das Altargemälde von Tiepolo bereichert. Sehenswert ist auch der Hofkarten.
2. Festung Marienberg
1000 v. Chr.
Keltische Fliehburg der Hallstattzeit.
706
Weihe einer Marienkirche, Kern der späteren Burgkirche.
1201
Gründung einer Burg (Bau des Burgfriedes).
1253- 1719
Residenz der Fürstbischöfe von Würzburg Hauptburg umgeben von mittelalterl. Bering mit Scherenbergtor.
Um 1600
Umbau zum Renaissanceschloß und Bau der Echterbastei unter Julius Echter, Brunnentempel über Brunnen (104 m) Nach Eroberung durch die Schweden Ausbau zur Barockfestung mit Fürstgarten. Im Zeughaus (barock) befindet sich heute das mainfrank. Museum Hervorragende Sammlung fränk. Kunstwerke: Riemenschneider Plastiken (Adam und Eva) Vorgeschichtl. Sammlung.
3. Würzburger Kirchen
a) Dom
Bauwerk aus der Zeit der salischen Kaiser Viertgrößte roman. Kirche in Deutschland 1045 begonnen, Osttürme 1237, Innenraum durch P. Magno hochbarock ausgestattet 1945 ausgebrannt; Einsturz des Langhauses 1946
1967 wieder geweiht
Äußeres originalgetreu aufgebaut; Querhaus mit barockem Stuck, Langhaus mit Flachdecke T. Riemenschneider: Grabmäler
b) Neumünster
Roman. Basilika, 11. Jhdt; Chor und Turm 13. Jhdt Kuppelbau, Barockfassade Grabstätte des hl. Kilian und seiner Gefährten Lusamgärtchen: Grab Walthers von der Vogelweide. Kreuzgangflügel aus der Stauferzeit
c) St. Burkard
Roman. Basilika, geweiht 1042, spätgot. Querhaus u. Chor. Barockaltäre, Madonnenbüste von Riemenschneider, frühgot. Figurenkapitell. Hier heiratete Friedrich Barbarossa Beatrice von Burgund
d) Deutschhauskirche
Kirche des Deutschherrenordens, frühgot. ; spätroman. Turm, barockes Komtureigebäude.
e) Franziskanerkirche
frühgot. Ordenskirche, 45 zerst. und wieder aufgebaut; Pieta von T. Riemenschneider, Grabmäler, Kreuzgang.
f) Marienkapelle
Spätgot. Hallenkirche der Bürgerschaft. Erbaut 1377-1481. Adam und Eva von Riemenschneider; Grab B. Neumanns.
g) Stift Haug
Architekt: a. Petrini. Ausst. 1945 verbrannt. Im neuen Choraltar: Kreuzigung von Tintoretto.
h) St. Peter
1717 von Greising erbaut; 2 roman. Türme. Kanzel von Wolfgang v. d. Auvera.
i) Käppele
B. Neumann, barocke Formen; Wallfahrtskirche.
j) Weitere Kirchen
4. Alte Universität
Baukomplex der Renaissancezeit. Architekt: Georg Robin (Hood); Südflügel: Neubaukirche (Renaissance) mit Turm von Petrini. Priesterseminar mit Fassade von Greising. Frühklassizist. Michaelskirche .
5. Juliusspital
Gegr. von Julius Echter; Schloßartige Barockanlage mit Rokokokoapopothekeke.
6. Grafeneckart und Rathaus
Ursprüngl. Sitz eines bischöfl. Beamten. Roman. Turm, Wenzelsaal; Rathaus seit 1316. Anschl. der "Rote Bau" von Preiß und Villinger, Karmelitenkloster wird heute als Teil des Rathauses verwendet.
7. Vierröhrenbrunnen
von L. v. d. Auvera und P. Wagner vor dem Rathaus
8. Haus zum Falken
Einst Gasthaus; reichstes Bürgerhaus; Stuckdekoration von 1752.
III. Würzburg als Europastadt
Würzburg wurde mit der Ehrenfahne des Europarates, dem Europapreis und dem Titel Europastadt ausgezeichnet.
Partnerstädte:
Patenstadt: Trautenau
IV. Würzburg als Stadt des Frankenweins
1. Würzburger Weinlagen
a) Leiste:
Festungshang oberhalb der Leistenstraße
b) Stein:
Hang unterhalb der Steinburg, oberhalb des Bahnhofs. Der Steinwein ist der älteste Wein, der einen Lagennahme trägt. In der Lage "Würzburger Stein" befindet sich der 4,5 km lange Steinweinlehrpfad.
c) Abtsleite:
Hang Richtung Randersacker
2. Weingüter:
V. Geschichte der Universität Würzburg
1402
Erste Würzburger Universität, gegr. durch Fürstbischof Johann v. Egloffstein
1413
wird der Rektor Johann v. Zantfurt durch seinen Kammerdiener ermordet. Dies war das Signal für den Niedergang der Universität, der zu viele Universitätsgründungen und die unsichere politische Situation im Reich zustande kam.
2.12.1575
Verkündigung der Universitätsgründung durch Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (1573 - 1617), die durch die Gründung eines Gymnasiums durch Fürstbischof Friedrich von Wirsberg (1558 - 1573) eine gute Basis hatte.
2.1.1582
Feierliche Eröffnung der Universität.
1591
Fertigstellung der "Alten Universität"
1619 - 1622
Fürstbischof Johann Gottfried von Aschhausen legt die erste Bibliothek an.
1631
Eroberung Würzburgs durch die Schweden: wertvolle Teile der Bibliothek werden nach Uppsala fortgeschafft.
1814
Universität wird in "Julius Maximilians Universität umbenannt.
1895
Entdeckung der X Strahlen durch Röntgen.
16.03.1945
Zerstörung weiter Teile der Uni durch den Bombenangriff 1945 - 1947 Schrittweise Wiederaufnahme des Lehrbetriebs an der Uni
1965
Grundsteinlegung am Hubland.
1969
Das Institut für org. Chemie wird als erstes Hubland-Institut eröffnet.
1985
Wiedereröffnung der Neubaukirche, heute dient diese als Aula der Universität.
1990/91
Die Universität hatte im WS 90/91 etwa 22000 Studenten.
VI. Berühmte Lehrmeister an der Universität
1. Berühmte Würzburger
2. Berühmtheiten in Würzburg
1. POLITISCHES ALLGEMEINWISSEN
I. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland und ihre Hauptstädte
|
Bundesland |
Hauptstadt |
|
Baden-Württemberg |
Stuttgart |
|
Bayern |
München |
|
Berlin |
Berlin |
|
Brandenburg |
Potsdam |
|
Bremen |
Bremen |
|
Hamburg |
Hamburg |
|
Hessen |
Wiesbaden |
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Saarland |
Saarbrücken |
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Sachsen |
Dresden |
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Sachsen-Anhalt |
Magdeburg |
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Schleswig-Holstein |
Kiel |
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Thüringen |
Erfurt |
Studentenverbindungen in Würzburg
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C! Franconia im KSCV |
26.07.1805 |
apfelgrün |
pfirsichrot |
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C! Moenania im KSCV |
06.06.1814 |
berggrün |
schwefelgelb |
hochrot |
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C! Bavaria im KSCV |
01.03.1815 |
dunkelblau |
weiß |
hellblau |
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C! Nasovia im KSCV |
01.01.1836 |
tiefblau |
weiß |
orange |
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C! Rhenania im KSCV |
23.01.1842 |
marineblau |
weiß |
hochrot |
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C! Makaria-Guestphalia |
07.12.1863 |
mittelblau |
gold |
hochrot auf weiß |
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GL! Alemannia-Makaria i. CC |
07.12.1863 |
schwarz |
weiß |
rot auf hellblau |
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L! Teutonia im CC |
23.11.1865 |
rot |
weiß |
gelb |
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T! Asciburgia im CC |
18.08.1851 |
hellgrün |
weiß |
rot |
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T! Alsatia im ATB |
18.11.1880 |
schwarz |
rot |
silber |
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B! Germania Ld. DB |
27.06.1818 |
schwarz |
gold |
blau |
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B! Arminia |
12.12.1848 |
schwarz |
gold |
rot |
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B! Adelphia i.d. DB |
02.12.1867 |
grün |
schwarz |
orange |
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B! Cimbria i.d. DB |
15.05.1875 |
violett |
silber |
schwarz |
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B! Mainfranken im SB |
14.05.1920 |
hellgrün |
weiß |
hellblau |
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AJ! St. Eustachius i. WJSC |
20.06.1968 |
grün |
gold |
rot |
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Chattia im WB |
20.04.1931 |
rot |
weiß |
gold |
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Moeno-Ripuaria i. BDIC |
09.08.1921 |
rot |
gold auf grün |
gold auf rot |
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Saxo-Borussia im SVSC |
29.09.1917 |
schwarz |
weiß |
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|
KdStV Markomannia i. CV |
07.02.1871 |
blau |
gold |
grün |
|
KdStV Cheruskia im CV |
29.05.1893 |
rosa |
weiß |
hellblau |
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KdStV Gothia im CV |
19.06.1895 |
schwarz |
gold |
grün |
|
KdStV Thuringia im CV |
21.01.1902 |
rot |
grün |
schwarz |
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KdStV Franco-Raetia i. CV |
15.06.1905 |
kirschrot |
weiß |
blau |
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KdStV Guelfia im TCV |
18.10.1927 |
violett |
weiß |
rot |
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KStV Walhalla im KV |
14.11.1864 |
rot |
weiß |
schwarz |
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KStV Normannia im KV |
11.01.1876 |
rot |
weiß |
grün |
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KStV Rheno-Frankonia |
18.02.1892 |
grün |
weiß |
gold |
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US! Barden im DS |
01.10.1949 |
hellblau |
weiß |
hellblau |
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AMV Würzburg im SV |
23.01.1872 |
rot |
weiß |
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Unitas Hetania im UV |
31.01.1875 |
blau |
weiß |
gold |
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VdSt WO-Jena im VVDSt |
28.11.1903 |
schwarz |
weiß |
rot |
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AV Athenia zu Würzburg |
13.02.1994 |
dunkelblau |
weiß |
dunkelgrün |
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ADV Hypatia zu Würzburg |
03.05.1994 |
violett |
silber |
grün |
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ADV Salia zu Würzburg |
07.06.1994 |
weinrot |
gold |
königsblau |
Schülerverbindungen in Würzburg
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PC! Frankonia-Transmoenania |
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rot |
weiß |
schwarz |
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Absolvia Wü von 1887 im FAC |
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weiß |
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Abituria Wirceburgia |
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hellblau |
weiß |
hellgrün |
Vertagte/ suspendierte/ nur noch als AH-Verband existierende Verbindungen
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Franko-Germania im NTCT |
26.11.1949 |
rot |
weiß |
gold |
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Unitas Bavaria im UV |
20.05.1920 |
blau |
weiß |
gold |
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Unitas Julius Echter im UV |
05.05.1950 |
blau |
weiß |
gold |
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Franko-Borussia im RKDB |
14.05.1920 |
schwarz |
weiß |
bay.blau |
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KStV Julius Echter im KV |
19.07.1960 |
weinrot |
gold |
schwarz |
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Saxo-Thuringia im DS |
25.01.1920 |
weiß |
maisgrün |
schwarz |
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Ernst Moritz Arndt i.d. DG |
WS 1913 |
keine Farben |
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Bemerkungen:
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NCTC: |
Nürnberger Convent techn. Corporationen |
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UV: |
Unitas Verband wissensch. kath. Studentenvereine |
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VVDSt: |
Verband der Vereine deutscher Studenten |
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RKDB: |
Ring kath. deutscher Burschenschaften |
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DG: |
Deutsche Gildenschaft |
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Es handelt sich um verbindliche Worte, die man als Vertreter der T! Asciburgia bei Veranstaltungen anderer Korporationen spricht.
(z. B. beim Stiftungsfest einer verehrlichen Würzburger Burschenschaft Arminia)
Der älteste Bursche, der als Gast anwesend ist!
Wenn Chargierte oder Fuxmajor anwesend sind, dann jeweils der ranghöchste Chargierte. Füxe dürfen nie eine Vertreterrede halten!
(d. h. wenn nur ein Bursche zu einer Veranstaltung einer anderen Korporation geht, muß er auf jeden Falle eine Vertreterrede halten!)
Normalerweise wird man als Gast bei einer anderen Verbindung gefragt, ob man einige Worte sagen möchte; selbstverständlich bejaht man die Frage. Dann wird der ungefähre Zeitpunkt mitgeteilt.
Zum gegebenen Zeitpunkt erhält man vom Präsiden - meist zwischen den Strophen eines Liedes - das Wort erteilt, z. B. „Ums Wort gebeten hat der Vertreter einer verehrlichen Turnerschaft Asciburgia, Herr ..."
1. Anrede Hohes Präsid, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren Verbandsbrüder, sehr geehrte Herren Waffenbrüder, sehr geehrte Herren Farbenbrüder, sehr geehrte Gäste...
Hohes Präsid, verehrte Festkorona...
2. Dank für die freundliche Einladung, selbstverständlich im Namen der T! Asciburgia. Freude über die freundliche Einladung zum Ausdruck bringen.
3. Grüße des Konventes der Turnerschaft Asciburgia übermitteln.
4. Gute Wünsche übermitteln; z. B. für das beginnende Semester bei einer Antrittskneipe, oder erholsame Semesterferien bei einer Schlußkneipe.
Immer der Kneipe oder dem Kommers oder der Veranstaltung einen weiteren harmonischen Verlauf wünschen. Das Wünschen eines „feuchtfröhlichen Verlaufes" gilt bei uns als unerwünscht!
5. Persönliche Wünsche oder Worte
6. Trinken Das Glas muß mindestens halbvoll sein!
Am besten hat man einen vollen Bierkrug präpariert!
Man kann auf das „Vivat, Crescat, Floreat (Arminiae) in aeternam" sein Glas leeren(!) oder nur verschämt einen „geziemenden Streifen auf das Wohl der ..." trinken!
7. Dank für gehabtes Silentium (nicht vergessen!)
E) Wenn es geht, sollte man immer einen persönlichen oder aktuellen Bezug aufbauen; z. B. Kommilitonen bei der betreffenden Korporation ansprechen oder die freundliche Erlaubnis zur Mitbenützung des Paukraumes dankend erwähnen!
F) Alles was man als Vertreter unserer Korporation sagt, gibt ein Bild in der Öffentlichkeit über unsere Korporation ab! Man muß sich daher an die allgemeinen Regeln der gewählten Ausdrucksweise halten!
Anrede anderer Korporationen
Es gibt zwei unterschiedliche Anreden für andere Korporationen, sowohl im Wort, als auch in der Schrift:
Turnerschaften, Landsmannschaften, werden mit
Burschenschaften, sowie alle „einer verehrlichen..."
nichtschlagenden Verbindungen und angesprochen bzw. angeschrieben. Schülerverbindungen
Corps werden mit
„einem wohllöblichen..." angesprochen bzw. angeschrieben.
Sollte die betreffende Korporation gerade Präsidierende sein (z. B. des Waffenrings, des OCC, des CC o. ä.), so erfolgt die Anrede als
„einer sehr verehrlichen..." oder
„einem hochwohllöblichen..."
"Hohes Präsidium, verehrte Festcorona,
im Namen meiner T! Asciburgia bedanke ich mich recht herzlich für die ergangene Einladung, über die wir uns sehr gefreut haben. Ich überbringe herzliche Grüße unseres Konventes und wünsche der Kneipe weiterhin einen harmonischen Verlauf und trinke zusammen mit meinen BbrBbr, in der Hoffnung, Sie auch bald einmal bei einer unserer Veranstaltungen begrüßen zu dürfen, auf ein vivat, crescat, floreat in aeternum Ihrer ...( Name der betreffenden Verbindung)!"
(das mindestens halb volles Glas leer trinken)
Ich bedanke mich für gehabtes Silentium
Eine Studentenverbindung oder auch Studentenkorporation ist ein Verband von derzeitigen und ehemaligen Studenten einer Universität, Hochschule, Fachhochschule oder ähnlichen Institutionen, der Brauchtum und gewachsene Traditionen pflegt. In Österreich und der Schweiz bezeichnen sich auch Schülerverbindungen so.
Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den einzelnen Arten von Verbindungen gibt es neben dem Lebensbundprinzip und dem Conventsprinzip (Basisdemokratie) nur wenige Merkmale, die allen Verbindungen gemein sind.
Eine Verbindung gliedert sich in studierende und berufstätige Mitglieder. Die Aktivitas (bei Corps: Corpsburschen-Convent) ist die Organisationsform der studierenden Mitglieder. Sie ist meist als nicht eingetragener Verein organisiert, der nicht rechtsfähig ist. Die Mitglieder treffen ihre Entscheidungen demokratisch in Conventen. Sie wählen dort in jedem Semester einen Vorstand (häufig Chargia genannt), der sich meist aus drei „Chargierten“ oder „Chargen“ zusammensetzt, und den „Fuchsmajor“, der für die Neulinge (Füchse) verantwortlich ist. Alle Amtsinhaber können jederzeit, auch kurzfristig, abgewählt werden.
Aus historischen Gründen sehen die Convente für sich auch eine Art Aufsichtspflicht für ihre Mitglieder (siehe Comment), die bei Verstößen gegen gemeinsam und demokratisch festgesetzte Regeln Bestrafungen vorsieht. Dazu gehören geringfügige Geldstrafen in die Gemeinschaftskasse („Beireitungen“, „Frequenzen“, „Beifuhren“, „Poen“), aber auch „protokollarische Strafen“ („Verweise“ etc.) sowie den zeitweisen oder endgültigen Ausschluss aus der Verbindung („Dimission“).
Besonders in großen Dachverbänden ist es üblich, dass einzelne Verbindungen mit mehreren Verbindungen an jeweils anderen Studienorten befreundete Verhältnisse abschließen - durchaus schriftlich mit Vertrag. So erhalten die Aktiven die Gelegenheit, bei gegenseitigen Besuchen andere Universitätsstädte in anderen geographischen Regionen kennen zu lernen und ihren Horizont zu erweitern. Viele Arten von Verbindungen erlauben ihren Mitgliedern, nach Studienortwechseln bei anderen Verbindungen (in der Regel desselben Dachverbandes, vorzugsweise bei befreundeten Verbindungen) eine weitere Mitgliedschaft einzugehen. Bei farbentragenden Verbindungen werden dann lebenslang zwei Bänder gleichzeitig getragen („Zwei-Farben-Bruder“, „Zweibändermann“ etc.). Einige Verbindungen schließen weitere Mitgliedschaften grundsätzlich aus.
Aufgrund ihres Selbstverständnisses als selbstverwaltete studentische Zusammenschlüsse sehen sich die Convente der Studentenverbindungen als autonom an. Sie betrachten sich als unabhängig von staatlichen und universitären Autoritäten, von Parteien und anderen politischen oder gesellschaftlichen Gruppen. Das hat in der Geschichte auch zu Konflikten mit dem Staat geführt. So waren die Verbindungen im Zuge der Karlsbader Beschlüsse (1819-1848) verboten, ebenso während der nationalsozialistischen Herrschaft ab 1935 und in der DDR.
Die Aktivitates der meisten Verbindungen können heute über ein eigenes Haus oder eine Wohnung (Korporationshaus) zum Treffen und Wohnen verfügen. Verbindungen, die nicht darüber verfügen, treffen sich regelmäßig in öffentlichen oder gemieteten Versammlungsräumen (in Deutschland Konstante, in Österreich Studentenbude genannt). Der Erwerb und der Betrieb der Immobilien wird von den „Alten Herren“ finanziert, was niedrige Mieten für Studentenzimmer ermöglicht.
Personen, die einer Verbindung beitreten möchten, werden bis zum Eintritt oft „Spefüxe“ (von lat. spes, "Hoffnung") oder „Finken“ genannt. Beim Eintritt in eine Verbindung macht der Student oder die Studentin eine Probezeit durch. Als „Fuchs“ oder „Fux“ bezeichnet, kann er/sie die Verbindung mit weniger Rechten, aber auch weniger Pflichten unverbindlich kennen lernen. Er/sie wird mit den Traditionen und Werten seiner Verbindung vertraut gemacht und lernt befreundete Verbindungen kennen. Das dauert ein bis zwei Semester und endet mit der „Burschung“, (in manchen Dachverbänden: „Rezeption“/„Reception“/„Burschifikation“/„Burschifizierung“), womit man „(Corps-)Bursche“ (Vollmitglied) wird. Bei vielen gemischten Verbindungen wird „Fux“ oder „Bursch“ als nicht geschlechtspezifischer Status betrachtet, weswegen auch Frauen „geburscht“ werden.
Diese Vollmitglieder übernehmen die Hauptverantwortung des Aktivenlebens: Ämter (Chargen), Gastgeberrolle bei Veranstaltungen, Leitung verschiedener Convente oder Repräsentationspflichten bei Besuchen. In dieser Zeit werden in „schlagenden“ Verbindungen die Mensuren gefochten.
Die restliche Zeit seines Studiums (beispielsweise in lernintensiven Phasen) ist der Verbindungsstudent jedoch Inaktiver und kann sich auf seinen Studienabschluss konzentrieren.
In der Regel benötigt eine Verbindung mindestens drei „aktive“ Mitglieder zur Aufrechterhaltung des Aktivenbetriebs. Wenn diese Zahl unterschritten wird und durch „Reaktivierungen“ von „Inaktiven“ nicht ausgeglichen werden kann, muss die Verbindung „suspendieren“, das heißt, den Aktivenbetrieb schließen und sich auf Veranstaltungen der berufstätigen Mitglieder (Alte Herren) beschränken. Wenn wieder genügend Nachwuchs vorhanden ist, kann sich die Verbindung wieder „rekonstituieren“, also den Aktivenbetrieb wieder aufnehmen. Das ist manchmal noch nach Jahrzehnten der Suspension möglich.
Ehemalige Studenten heißen unabhängig von ihrem Lebensalter „Alter Herr“, „Alte Dame“ oder „Hohe Dame“. Sie bilden gemeinsam das Philisterium. Das sind meist eingetragene Vereine (e.V.). Für die Aufnahme ist eine gesicherte Lebensstellung Voraussetzung, d.h. der oder die Betreffende sollte eine feste Arbeitsstelle gefunden haben.
Alte Herren haben zwar aufgrund von Familie und Beruf weniger Zeit als die Aktiven, können den Bund aber finanziell unterstützen: durch Jahresbeitrag und Spenden, vor allem aber durch den Unterhalt des Korporationshauses. Besonders Engagierte können auch Ämter im Altherrenverband und im Dachverband übernehmen.
Alte Herren und aktive Studenten treffen sich auf Veranstaltungen des eigenen Bundes, etwa beim Stiftungsfest oder bei Tagungen des jeweiligen Dachverbandes.
Das Lebensbund-Prinzip bedeutet eine lebenslange Verpflichtung, für alle Mitglieder der eigenen Verbindung einzustehen. Entgegen ursprünglichen Konzepten aus der Zeit um 1800 erlaubt es heute jedoch auch freiwillige Austritte oder - bei schwerwiegendem Fehlverhalten - den zeitweisen oder endgültigen Ausschluss aus der Verbindung. Ausgetretene Mitglieder können die Wiederaufnahme in das Philisterium beantragen.
Die meisten Studentenverbindungen sind in Dachverbänden zusammengeschlossen, deren Zweck die gemeinsame Erreichung von festgelegten Zielen ist. Dazu gibt es verschiedene Arten: Manche Dachverbände sind lockere Zusammenschlüsse, die ihren Einzelverbindungen weit reichende Freiheiten lassen. Andere dienen hauptsächlich der Wahrung gemeinsamer, demokratisch festgelegter Prinzipien. Wieder andere verstehen sich als ein großer Bund mit Dependancen in verschiedenen Universitätsstädten. Daneben gibt es „verbandsfreie Verbindungen“, die keinem Dachverband angehören.
Viele deutsche Dachverbände haben sich wiederum zu zwei übergeordneten Interessenvertretungen vereint: Der Convent Deutscher Korporationsverbände (CDK) umfasst die Aktivenverbände von 11 Korporationsverbänden und damit etwa 200 Studentenverbindungen mit etwa 4.000 Studenten. Im Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA) finden sich die Altherrenschaften von 15 Korporationsverbänden, zusammen. Er vertritt etwa 500 Altherrenschaften mit etwa 50.000 Mitgliedern.
Zum christlichen Europäischen Kartellverband (EKV) gehören die katholischen Korporationsverbände CV, KV, RKDB, TCV, der UV sowie nicht-deutsche Korporationsverbände.
(Siehe auch: Liste der Dachverbände von Studentenverbindungen)
Als farbentragend werden Studentenverbindungen bezeichnet, deren Mitglieder (zumindest bei offiziellen Veranstaltungen) ein Band und eine Kopfbedeckung (Studentenmütze) in den Farben ihrer Verbindung (Couleur) tragen.
Die von vielen Burschenschaften, aber auch einigen anderen Verbindungstypen häufig getragene Farbkombination Schwarz-Rot-Gold ist historischer Ausdruck des Wunsches nach Einigung der deutschen Länder in einem demokratischen Staat und wurde erstmals 1815 von der Urburschenschaft verwendet. (siehe auch: Flagge Deutschlands und Schwarz-Rot-Gold).
Daneben existieren seit 1857 sogenannte farbenführende Verbindungen, deren Mitglieder kein Couleur tragen. Die Farben dieser Verbindungen finden sich dann häufig in dem Wichs und in Couleurgegenständen wie z.B. den so genannten Zipfeln. Manche nicht-farbentragende Verbindungen in Süddeutschland und in Österreich tragen zwar ein Band, aber keine Studentenmütze.
Einige Studentenverbindungen tragen weder Farben, noch führen sie Farben. Diese Verbindungen werden als schwarze Verbindungen bezeichnet.
Der Zirkel ist eine monogrammartige Verschlingung von Buchstaben und enthält in der Regel die Anfangsbuchstaben des Verbindungsnamens und des Wahlspruches der Verbindung. Oft sind die Buchstaben v, c und f enthalten, was sich aus „Vivat circulus fratrum“ (lat. „es lebe der Kreis der Brüder“) zusammensetzt. Die Zirkel der heutigen Studentenverbindungen haben ihren Ursprung in kryptographischen Kürzeln, mit denen die Mitglieder der Studentenorden des 18. Jahrhunderts in schriftlichen Dokumenten ihre Ordenszugehörigkeit zum Ausdruck brachten. Bei manchen, insbesondere bei christlichen Studentenverbindungen, bedeuten die Buchstaben v, c und f „Vivat, crescat, floreat“.
Das Studentenwappen ist eine nicht streng den heraldischen Regeln folgende Form der Wappen und kam um das Jahr 1800 in Gebrauch. Oft wird der Schild in vier Felder geteilt, bei Burschenschaften meist durch ein Kreuz. Diese Felder werden mit verschiedenen nichtheraldischen Identitätssymbolen der Verbindung ausgefüllt, zum Beispiel mit den Farben der Verbindung, mit dem Bundeszeichen, dem Zirkel, mit Hinweisen auf die Universitätsstadt, aber auch mit regionalen heraldischen Elementen. Dazu kommen weitere Symbole für Freundschaft und Ewigkeit, die teils aus der Freimaurerei, teils direkt aus der Antike übernommen wurden.
Verbindungen legen von jeher großen Wert auf gesellschaftliche Veranstaltungen und Feiern aller Art für ihre Mitglieder. Studenten lebten schon früher oft weit von ihren Familien entfernt und konnten ihre frei verfügbare Zeit selbstständiger gestalten und ohne elterliche Aufsicht mit ihren Vorlieben ausfüllen. Ein wichtiger Erwerbszweig in Universitätsstädten war daher schon immer die Gastronomie. Der alltägliche Konsum alkoholischer Getränke war für die meisten Studenten üblich. Dazu bildeten sich allmählich spezielle studentische Veranstaltungsformen heraus.
Traditionelle Namen dafür sind etwa „Kneipe“ und „Kommers“, aber auch heute in Vergessenheit geratene Begriffe wie „Hospicium“ oder „Kränzchen“. Essen, Trinken und Rauchen waren darin bis zum frühen 19. Jahrhundert gleich wichtig.
Mit der Zeit kamen so immer mehr Neuerungen in studentisches Brauchtum. Sie verballhornten nun zum Teil auch ihre eigenen Riten: So entstand der „Bierjunge“ als Persiflage des studentischen Duells und der Mensur.
Einige dieser Formen haben sich bis heute gehalten, fortentwickelt und werden in zeitgemäßer Form weiter gepflegt. So hat fast jede Verbindung alle oder mehrere der folgenden Veranstaltungen in ihrem Semesterprogramm:
Diese traditionellen Veranstaltungsformen finden bei einigen Verbindungen ohne weibliche Gäste bzw. bei Damenverbindungen ohne männliche Gäste statt, dies variiert jedoch beträchtlich nach Verbindung und/oder Verband. Veranstaltungen der traditionellen Art sind heute ohnehin in der Minderzahl gegenüber gemischten Veranstaltungen. Den Semesterverlauf füllen heutige Verbindungen überwiegend mit modernen Formen zwangloser Feste, die in der Regel mit Partnern und anderen Gästen in kleinem oder größerem Kreis stattfinden. Inzwischen laden viele Verbindungen mindestens einmal im Jahr alle Studenten zu einer großen Party ein, die dann oft mit mehreren hundert Teilnehmern gefeiert wird. Dazu wird das Korporationshaus, über das heute praktisch alle deutsche Verbindungen verfügen, für nichtkorporierte Besucher geöffnet.
Weitere Veranstaltungen sind primär auf die jeweiligen Schwerpunkte der Studentenverbindung ausgerichtet. So veranstalten Burschenschaften und wissenschaftliche Studentenverbindungen eine Reihe von wissenschaftlichen Abenden, musische Verbindungen Gesangsabende oder Konzerte, sportlich orientierte Verbindungen (wie Akademische Seglervereine oder Ruderverbindungen) sportliche Aktivitäten und christliche Studentenverbindungen religiöse Feiern.
Studentenverbindungen im heutigen Sinne entwickelten sich an deutschsprachigen Universitäten seit etwa 1800. Aus dem 18. Jahrhundert wurde auch das studentische Fechten übernommen, weitergeführt und im Laufe des 19. Jahrhunderts zur Mensur weiterentwickelt.
Die Corps, die früheste Form der heutigen Verbindungen, verbanden gegen Ende des 18. Jahrhunderts äußere Elemente der Orden - straffes Reglement, verbindliche Zusammengehörigkeit, geheime Identitätsymbole - mit denen der alten Landsmannschaften - lateinische Landesnamen, farblich einheitliche Kleidung (Vorläufer der Couleurs). Das Streben nach Verbindlichkeit und demokratischen Strukturen im Sinne des deutschen Idealismus legte den Grundstein für die Entwicklung der für den deutschen Sprachraum typischen Studentenverbindungen.
Innerhalb der frühen Corps regten sich nach den Befreiungskriegen Bestrebungen, die landsmannschaftliche Gliederung der Studenten an den Universitäten abzuschaffen und alle Studenten („Burschen“) in einer einheitlichen „Burschenschaft“ zusammenzuführen. Auch in der Politik sollte die Kleinstaaterei zugunsten eines vereinten Deutschlands abgeschafft werden.
Die Bewegung breitete sich ab 1815 von Jena über den gesamten deutschen Raum aus und stellte sich in Gegensatz zu den frühen Corps. Bei einem Treffen von etwa 500 Studenten auf der Wartburg am 18. Oktober 1817 trat diese Bewegung zum ersten Mal öffentlich in Erscheinung. Während der Zusammenkunft kam es auch zu einer ursprünglich nicht geplanten Verbrennung von mit Symbolen beladenen Gegenständen und von Büchern durch eine Gruppe besonders radikaler Studenten. Bald nach dem Wartburgfest zeichnete sich aber ab, dass ein deutschlandweiter Zusammenschluss aller Studenten (Allgemeine Deutsche Burschenschaft) nicht gelingen konnte.
Nach antisemitischen Hassausbrüchen und einem politischen Mord durch den Burschenschafter Sand verbot der Deutsche Bund 1819 alle selbstverwalteten studentischen Zusammenschlüsse. Diese Karlsbader Beschlüsse galten bis 1848. Die regelmäßigen Verfolgungen hinderten jedoch weder die Corps noch die Burschenschaften an ihrer Ausbreitung und Weiterentwicklung.
Schon vor den Revolutionen von 1848 bildeten sich die ersten betont christlichen Studentenverbindungen. Denn viele Studenten vermissten das christlich-religiöse Element in ihrem Gemeinschaftsleben. Sie waren auch die ersten, die das studentische Fechten ablehnten. 1836 verzichtete die neu gegründete Uttenruthia zu Erlangen von Beginn an auf Duell und Mensur. Das war damals geradezu revolutionär.
Zugleich bildete sich im Umfeld der politischen Emanzipation des Bürgertums die so genannte „Progressbewegung“ an den Hochschulen, die die studentischen Traditionen abschaffen bzw. an die bürgerliche Kultur der Zeit anpassen wollte. Aus ihnen bildeten sich teilweise heute noch existierende Turnerschaften, Sängerschaften und eine neue Art von Landsmannschaften, die aber mittlerweile die alten Traditionen wieder angenommen hatten.
1848 erzwang die erste demokratische Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche die Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse. Aus verbotenen „Untergrundorganisationen“ wurden jetzt Zusammenschlüsse der akademischen Elite und es entfaltete sich die ganze Bandbreite der heute existierenden Studentenverbindungen. Auch die "ehemaligen Mitglieder" bekannten sich nun zu ihrem früheren Studentenbund. Die so mögliche engere Verbindung war die Basis für die späteren Altherrenvereine. An den Gymnasien und Oberrealschulen formierten sich Schülerverbindungen.
Ab etwa 1850 entwickelte sich aus dem studentischen Duellwesen die Bestimmungsmensur, ein Fechten mit scharfen Waffen, das nicht mehr der Bereinigung von Ehrenhändeln diente, sondern der Charakter- und Persönlichkeitsbildung.
Sowohl das deutsche als auch das Habsburger Kaiserreich wurde vom Großbürgertum und Adel beherrscht und geprägt. Gemeinsame Mitgliedschaften in Verbindungen versprachen sozialen Aufstieg. Die besonders in Österreich-Ungarn der Kaiserzeit kastenartig soziale Schichtung, die eine große Rolle in der Machtbalance des Vielvölkerstaates spielte, erzeugte allerdings auch Abgrenzungen und Rivalitäten zwischen Studentenverbindungen.
Der Antisemitismus und Nationalismus ergriff auch Studentenverbindungen. Besonders im Österreich-Ungarischen Kaiserreich und unter dem antisemitisch agitierenden langjährigen Bürgermeister Wiens, Karl Lueger, verband sich politischer Katholizismus, religiös motivierter Antisemitismus und Nationalismus. Stefan Zweig schrieb im Rückblick: Was für den Nationalsozialismus die SA-Männer leisteten, das besorgten für die Deutschnationalen die Corpsstudenten, die unter dem Schutze der akademischen Immunität einen Prügelterror ohnegleichen etablierten und bei jeder politischen Aktion auf Ruf und Pfiff militärisch organisiert aufmarschierten. Zu so genannten ›Burschenschaften‹ gruppiert, zerschmissenen Gesichts, versoffen und brutal, beherrschten sie die Aula ... mit harten, schweren Stöcken bewaffnet...; unablässig provozierend, hieben sie bald auf die slawischen, bald auf die jüdischen, bald auf die katholischen, die italienischen Studenten ein und trieben die Wehrlosen aus der Universität. Bei jedem ›Bummel‹ ... floß Blut. Die Polizei ... durfte sich ausschließlich darauf beschränken, die Verletzten, die blutend von den nationalen Rowdys die Treppe hinab auf die Straße geschleudert wurden, fortzutragen.1) Reaktionen auf den Antisemitismus und das Ausmaß des Antisemitismus in Verbindungen unterschieden sich dabei von Dachverband zu Dachverband und innerhalb dieser von Verbindung zu Verbindung. Auch veränderte sich in einem Dachverband die Ansicht zum Antisemitismus häufig im Laufe der Jahre mehrmals. Erstmals 1817 gab es Ausgrenzungen von Juden, die in der Zeit um 1880 nochmals eine Spitze erreichten.
Nachdem die meisten Verbindungen jüdische Studenten ausschlossen, gründeten sich die ersten jüdische Studentenverbindungen. Neben den meisten jüdischen Studentenverbindungen, deren Mitglieder sich ausdrücklich als Deutsche jüdischen Glaubens verstanden, gab es auch zionistische Verbindungen, die Hoffnungen auf einen zukünftigen jüdischen Staat setzten und den Ideen Theodor Herzls nahe standen.
Zum Ende des 19. Jahrhunderts begannen sich auch die nicht-korporierten Freistudenten in so genannten Finkenschaften als „Verein der Vereinslosen“ zu organisieren und die Einrichtung gesamtstudentischer Vertretungen auf der Basis allgemeiner Wahlen einzufordern.
Um 1900 wurden schrittweise Frauen zum regulären Universitätsstudium zugelassen. Schon 1899 bildeten sich die ersten Zusammenschlüsse von Studentinnen, von denen einige verbindungsähnlichen Charakter hatten (siehe Damenverbindung).
Der Erste Weltkrieg brachte auch vielen Studenten und Akademikern die Einberufung. Das Universitätsleben kam praktisch zum Erliegen. Nur zum Teil konnten der Aktivenbetrieb mühsam aufrechterhalten werden. Dennoch bejahten alle Verbindungen den Krieg als Dienst „für's Vaterland“ und trugen ihn mit.
Der noch nicht gewählte Reichskanzler Friedrich Ebert ließ sogenannte Freikorps aufstellen, um die von der provisorischen Regierung beschlossene Sozialisierung der Wirtschaft zu verhindern und zu erwartende Massenstreiks niederzuschlagen. Diese Freikorps bestanden aus Kriegsheimkehrern des Ersten Weltkrieges und waren ein Sammelbecken für monarchistische und rückwärtsgewandte Kräfte. Ihnen und den regulären Freiwilligen-Verbänden der Reichswehr gehörten auch Mitglieder von Studentenverbindungen an.
Doch die meisten Studenten kehrten wieder an die Universitäten zurück, wo sie ihre Traditionen neu aufleben ließen. Die Studentenverbindungen - auch die eigentlich unpolitischen - bekannten sich weiterhin zu konservativen und nationalen Ideen und hatten einen Zulauf wie nie zuvor. Ein Teil ihrer Mitglieder lehnte - wie ein Großteil der Bevölkerung - die neue Republik ab. Parteipolitische Aktivitäten blieben jedoch Sache des Einzelnen. Aber ein großer Teil der Korporierten propagierte von nun an die republikfeindliche Konservative Revolution. Davon traten viele später der Partei Hitlers, der NSDAP bei. 1920 beschloss die „Deutsche Burschenschaft“ auf dem Eisenacher Burschentag den Ausschluss aller Juden und mit Juden Verheirateten. In Folge übernahmen viele Verbindungen eine Vorreiterrolle bei der Ausgrenzung der Juden aus dem akademischen und sonstigen öffentlichen Leben.
1921 beschlossen schlagende und nichtschlagende Studentenverbindungen das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen. Dieses bot erstmals eine Basis zur Beilegung von Streit zwischen diesen Gruppen.
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Verbot der letzten Korporationsverbände durch Himmler
Die NSDAP bemühte sich schon früh um studentische Mitglieder und gründete 1926 den Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB), dem viele Studenten beitraten. Bereits 1931 übernahm der NSDStB, der in Konkurrenz zu den hochschulpolitischen Gruppierungen der schlagenden und nichtschlagenden Korporationen stand, die Führung in der Deutschen Studentenschaft. Ab 1934 wurde unübersehbar, dass die Nationalsozialisten die Studentenverbindungen nicht von der Gleichschaltungspolitik ausnehmen würden.
Der NSDStB organisierte seine Mitglieder in örtlichen „Kameradschaften“ und strebte ihre Kasernierung in einem jeweils zu schaffenden „Kameradschaftshaus“ an. Dieses Ziel wurde nun auf alle Studenten übertragen. Die „Ariergesetze“ sollten in allen bis dahin noch bestehenden Verbindungen rigoros durchgesetzt werden. Viele betroffene Verbindungen, besonders die katholischen, versuchten sich dem zu entziehen, so dass ihnen zum Schluss nur noch die freiwillige Einstellung des Aktivenbetriebes (Suspension) übrig blieb oder das Aufgehen in einer Kameradschaft. Zwischen 1934 und 1936 hatten sich die Studentenverbindungen entweder selbst aufgelöst oder waren zwangsaufgelöst worden. Die Altherrenverbände existierten noch bis etwa 1938. Da die Nationalsozialisten die Alten Herren zur Finanzierung der Kameradschaften und die Korporationshäuser brauchten, tarnten sich einige Verbindungen als Kameradschaften, um so trotz strengen Verbots möglichst viele alte Werte und Sitten heimlich weiter zu vermitteln. Danach waren praktisch alle Studenten Mitglieder in den nun zahlreich gegründeten Kameradschaften.
Eine Reihe von ehemaligen Verbindungsstudenten machten Karriere in Hitlers Partei und Staat. Andere beteiligten sich an Widerstandsversuchen. Sie gehörten zum inneren Führungskreis der Attentäter des 20. Juli 1944, zum Kreisauer Kreis, zur Bekennenden Kirche oder starben als Einzelkämpfer in Gestapohaft.
Nach 1945 verboten die alliierten Militärregierungen alle deutschen Vereinigungen, die vor 1945 existiert hatten, so auch die Studentenverbindungen. Für Studentenverbindungen wurde dieses generelle Verbot 1950 aufgehoben. Ab etwa 1947 versuchten sich einige Studentenverbindungen in Westdeutschland und Österreich wiederzugründen. Bis 1950 war die Wiederbelebung des Korporationswesen sehr weit fortgeschritten.
1949 erklärte die Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) in ihrem Tübinger Beschluss: „Im Bilde der kommenden studentischen Gemeinschaft wird kein Platz mehr sein für Veranstaltungen von Mensuren, die Behauptung eines besonderen Ehrbegriffs, die Abhaltung geistloser und lärmender Massengelage, die Ausübung einer unfreiheitlichen Vereinsdisziplin und das öffentliche Tragen von Farben.“ Viele Universitäten änderten ihre Hochschulordnungen entsprechend der Forderungen der WRK. Das Verbot von Korporationen durch Universitäten wurde einige Jahre später vor Gericht für unrechtmäßig erklärt.
Aufgrund der Schwierigkeiten und der ablehnenden Haltung von verschiedenen Seiten wurden die ersten Mensuren nach dem Zweiten Weltkrieg denn auch heimlich und mit ungeklärter Rechtslage gefochten. Der Göttinger Mensurenprozess, eine gerichtliche Auseinandersetzung, die bis vor den Bundesgerichtshof getragen wurde, schaffte 1953 Klarheit. Die Mensur ist seitdem straffrei, wenn sie nicht zum Austragen von Ehrenhändeln dient und wenn die verwendeten Schutzwaffen sicherstellen, dass tödliche Verletzungen ausgeschlossen sind. Der Verzicht auf die Austragung von Ehrenhändeln mit der Waffe wurde dann auch gegenüber dem damaligen deutschen Bundespräsidenten Theodor Heuss bei einem persönlichen Treffen 1953 von den Delegationen aller maßgeblichen mensurschlagenden Verbände bestätigt.
In der DDR galten Studentenverbindungen als typisches Relikt der alten herrschenden Klassen und wurden nicht geduldet. Erste zaghafte Bestrebungen, alte studentische Traditionen wiederzubeleben, gab es bereits in den 1960er Jahren. In den frühen 1980er Jahren gründeten sich meist unter dem Deckmantel historischer oder Fechtvereine und unter strenger Beobachtung durch das Ministerium für Staatssicherheit erste neue Studentenverbindungen. (Siehe auch: DDR-Studentenverbindung, Rudelsburger Allianz)
Mit der seit 1965 aufkommenden Studentenbewegung erwuchs den Verbindungen starke Konkurrenz durch politische Studentenverbände. Die Rebellion der 68er Generation richtete sich gegen den „Muff" des Bildungsbürgertums, gegen die mangelnde Bewältigung und Aufklärung des Nationalsozialismus und gegen die Verstrickung eines Teils des universitären Lehrkörpers in diese totalitäre Herrschaft.
An diesen Bestrebungen hatten die konservativen deutschen Studentenverbindungen keinen Anteil. Auch ihre Vergangenheit, ihr Verhalten besonders in der Zeit des Aufstiegs der NSDAP, aber auch ihre sonstigen Sitten und Gebräuche wurden Ziel studentischer Kritik. Darauf reagierten einige Verbindungen umso mehr mit der Bewahrung studentischer Traditionen. Daraus stammt ein Teil der heutigen Vorbehalte an manchen Universitäten gegen Studentenverbindungen.
Diese mussten seit 1968 einen relativ starken Rückgang des Anteils an Korporierten und der absoluten Mitgliederzahlen hinnehmen. Viele Verbindungen mussten sich vertagen. Einige, die bisher nur Männer aufnahmen, versuchten sich durch die Aufnahme von Frauen zu stabilisieren. Dies scheiterte jedoch in den meisten Fällen. Die rückläufige Entwicklung kam aber in den 1980er Jahren zu einem Stillstand und kehrte sich schließlich um. Viele Verbindungen, die seit 1970 vertagt wurden, haben ihren Aktivenbetrieb wieder aufgenommen.
Nach der Wende von 1989 wurde es auch auf dem Gebiet der DDR wieder möglich, die früher hier ansässigen Studentenverbindungen, die in der Nachkriegszeit in den Westen gegangen waren, an den Heimatuniversitäten neu zu beleben. Viele Verbindungen gingen diesen Weg; es kam aber auch zu einigen Neugründungen.
Mittlerweile gibt es auch Bestrebungen auf europäischer Ebene, mit Studentenverbindungen in anderen Ländern zusammen zu arbeiten. Beispiele hierfür sind der 1975 gegründete Europäische Kartellverband, der erste Weltkorporationstag 2002 sowie der jährlich stattfindende „Gesamtbaltische Völkerkommers“.
Obwohl heute noch einige Verbindungen (vorwiegend in der Deutschen Burschenschaft) aufgrund ihrer „Verbundenheit mit dem deutschen Volk“ nur ethnische Deutsche als Mitglieder aufnehmen, nehmen die meisten Verbindungen ganz selbstverständlich auch ausländische Mitglieder auf.
In Studentenverbindungen gestalten Studenten ihre Studienzeit in einer organisierten Gemeinschaft.
Ihre wichtigste Gemeinsamkeit ist das von den Korporationen so bezeichnete Lebensbundprinzip: Aktive wie nichtaktive Mitglieder sollen ihrer Verbindung lebenslang verbunden bleiben. Das Ziel ist es, Kontakte und Freundschaften zwischen den Generationen zu ermöglichen, die der Vernetzung dienen. Kritiker sehen darin eine Form berufsfördernder "Seilschaftsbildung".
Eine der wichtigsten Gemeinsamkeiten aller studentischen Korporationen ist das Conventsprinzip, ein Organisationskonzept geprägt von Autonomie und basisdemokratischer Entscheidungsfindung.
Es ist bei den meisten Verbindungen üblich, dass sich alle Mitglieder unabhängig von ihrem Alter und beruflichen Status ohne besondere Vereinbarung duzen, und zwar von dem Moment an, in dem ein Student als „Fuchs“ der Verbindung beitritt.
Vor dem Erreichen des ersten akademischen Abschlusses sind studentische Mitglieder Teil der so genannten Aktivitas. Diese organisiert in der Regel im Rahmen ihres Semesterprogramms selbstverantwortlich Veranstaltungen: wissenschaftliche Weiterbildungen (Studium Generale), Feste und Feiern, je nach Ausrichtung aber auch sportliche und musische Aktivitäten in der Freizeit, bzw. allgemein die Pflege des gesellschaftlichen Lebens, dazu gehören auch spezielle studentische Kartenspiele wie etwa Quodlibet oder die Pflege des studentischen Liedgutes.
Bei vielen traditionsorientierten, schlagenden Verbindungen ist das akademische Fechten, die Mensur, ein fester Bestandteil ihres Gemeinschaftslebens.
Die Mehrzahl der deutschen Verbindungen sind nichtschlagend. Die übrigen erwarten die so genannte Mensur entweder von jedem Mitglied (pflichtschlagend) oder stellen sie ihm frei (fakultativ schlagend).
Nach dem Studium folgt die Philistrierung: Fortan ist man in der Korporiertensprache „Alter Herr“ bzw. „Alte Dame“ oder „Hohe Dame“ und gehört mit der Übernahme in das Philisterium zu einer von der Aktivitas verschiedenen, eigenen Organisationsstruktur. Das Philisterium unterstützt aus seinen Mitgliedsbeiträgen unter anderem die Verbindung finanziell; es hat in der Regel die Rechtsform eines e.V.
Die Ursprünge des Brauchtums der Verbindungen reichen oft über 200 Jahre zurück und sind zum großen Teil auf die speziell studentische Kultur und Lebensweise, wie sie seit Jahrhunderten bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts für alle Studenten üblich war, zurückzuführen. Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich aus dieser studentischen Kultur die Kultur der Studentenverbindungen, in der auf konservative Weise alte, in weiten Teilen der Studentenschaft vergessene Traditionen erhalten wurden. Während die Verbindungsstudenten viele dieser Traditionen für bewahrenswert halten, betrachten Kritiker bereits seit dem 19. Jahrhundert diese Haltung als Abschottung von gesellschaftlichen Veränderungen und bezeichnen Verbindungsstudenten gern als „ewiggestrig“.
Zu diesen ausgeprägten Traditionen gehört bei vielen Verbindungen das Tragen von Farben, dem so genannten Couleur, in Form von Mützen oder Bändern. Andere tragen diese nicht, sondern führen bei Zusammenkünften nur ihre farbigen Wappen und Fahnen mit (farbenführend im Gegensatz zu farbentragend). Wieder andere verzichten selbst darauf (schwarze Verbindungen).
Die meisten Verbindungen nehmen traditionell nur Männer auf. Seit 1899 gibt es auch Damenverbindungen, die seit den 1980er Jahren wieder vermehrt Zulauf erhalten. Seit etwa 1970 existieren aber auch gemischte Verbindungen.
Verbindungen sind in der Regel politisch neutral, nur etwa 10 bis 15 Prozent der deutschen Studentenverbindungen, vor allem Burschenschaften, betätigen sich politisch. Im Mittelpunkt stehen hierbei – auch bei österreichischen Verbindungen – Fragen der deutschen Einheit, des deutschen Volkstums, der deutschen Nation und der Freiheit. Spätestens seit der deutschen Wiedervereinigung ist eine Unterwanderung einiger weniger dieser politisch aktiven Verbindung seitens rechtsradikaler Kräfte zu beobachten. So wird eine kleine Zahl von Burschenschaften des Dachverbands „Deutsche Burschenschaft“ mittlerweile durch die zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet. Die weitaus meisten der etwa 1000 bis 1300 Studentenverbindungen in Deutschland distanzieren sich von diesen. Mittlerweile kommt es vereinzelt vor, dass sich rechtsradikale Gruppierungen an Hochschulen „Burschenschaft“ nennen, ohne in einer entsprechenden Tradition zu stehen. Politisch links stehende Studentenorganisationen warnen prinzipiell vor Studentenverbindungen.
In Deutschland gehören etwa 2 bis 3% aller Studenten einer Verbindung an. Obwohl genaue Zahlen schwer zu ermitteln sind, kann man davon ausgehen, dass sich 170.000 bis 200.000 studierende oder berufstätige Personen in Deutschland und Österreich als „Verbindungsstudenten“ bezeichnen.
Es gibt unterschiedliche Formen studentischer Korporationen. Am häufigsten findet man an Universitäten heute
Darüberhinaus gibt es Hochschulverbindungen an Orten ohne eigene Universitäten.
Diese Verbindungsarten unterscheiden sich beträchtlich durch ihre Prinzipien, ihre Geschichte und spezifischen Gebräuche. Trotz aller Vielfalt treten bestimmte Formen besonders häufig auf, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind. Diese enthält jedoch nicht alle Dachverbände und keine dachverbandsfreien Verbindungen. In der Liste der Dachverbände von Studentenverbindungen findet man ferner die erloschenen und heute noch aktiven Dachverbände und ihre Merkmale.
| Verbindungsform | Ausprägung | Dachverbände | Anzahl der Verbindungen |
| Katholische Studentenverbindungen | ft, ns | CV, RKDB, ÖCV, TCV, StV, KÖL | 276 |
| Corps | ft, ps | KSCV, WSC | 161 |
| Burschenschaften | ft, ps/fs | DB, DBÖ, CDC, NeueDB | 158 |
| Katholische Studentenvereine | ff, ns | KV, UV, ÖKV | 126 |
| Landsmannschaften | ft, ps | CC, ÖLTC | 73 |
| christliche Studentenverbindungen | meist ft, ns | Schwarzburgbund, Wingolf, Wartburg-Kartell | 61 |
| Sängerschaften und Akademische Musikverbindungen | ft/ff, fs/ns | Weimarer CC und SV | 44 |
| Akademische Turnvereine | ff, ns | ATB, ATBÖ | 41 |
| Vereine Deutscher Studenten | ff, ns | VVDSt - KV | 40 |
| Turnerschaften | ft, ps/fs | CC und MK | 34 |
| Ferialverbindungen | ft, ps/ns | Freistädter DC, Waidhofener Kartell | 34 |
Legende: ft=farbentragend; ff=farbenführend (=nicht farbentragend); schw=schwarz (hat keine Farben); ps=pflichtschlagend; fs=fakultativ schlagend; ns=nichtschlagend
Von den 1880er Jahren bis 1933 (Deutschland) bzw. 1938 (Österreich) existierten auch jüdische Studentenverbindungen, die als Reaktion auf zunehmende antisemitische Ausgrenzungsversuche seitens der bestehenden Studentenverbindungen gegründet wurden. Vorher konnten Juden in den meisten Verbindungen problemlos Mitglied werden. Prinzipienbedingte Ausnahmen galten natürlich für die christlichen Studentenverbindungen. Nach dem Ende des Nationalsozialismus kam es zu keinen Wiedergründungen.
Eine Turnerschaft ist eine Art von Studentenverbindung, die aus den Akademischen Turnvereinen hervorgegangen ist und insbesondere dem Sport (früher: "Turnen" als Oberbegriff für Sport allgemein) positiv gegenübersteht.
Turnerschaften sind in der Mehrzahl pflichtschlagend und allesamt farbentragend, einige wenige Turnerschaften sind seit den 1970er Jahren nur noch fakultativ schlagend.
Dachverband der Turnerschaften war vor dem 2. Weltkrieg der Vertreterconvent (VC). Tagungsort war Bad Blankenburg im Thüringer Wald. 1950 hat sich der ehemalige Vertreterconvent mit dem Dachverband der Landsmannschaften zum Coburger Convent (CC) zusammengeschlossen.
Die (akademischen) Turnerschaften gehören heute mehrheitlich dem Coburger Convent an. Einige fakultativ schlagenden Turnerschaften haben sich im Marburger Konvent (MK) zusammengeschlossen. Eine dritte Gruppe hat sich von dem MK wieder abgewandt bzw. ist diesem niemals beigetreten.
Auch viele Sportvereine führen die Bezeichnung "Turnerschaft", so trägt der älteste noch existierende Sportverein der Welt den Namen "Hamburger Turnerschaft von 1816". Die Turnvereine gehörten früher überwiegend der Deutschen Turnerschaft (DT) und heute dem Deutschen Turner-Bund (DTB) an.
Soweit Sportvereine noch heute die Bezeichnung "Freie Turnerschaft" (FT) führen, gehörten diese vor 1933 der Arbeitersportbewegung an, dem sozialistisch orientierten Widerpart zur "bürgerlichen" Deutschen Turnerschaft.
Sowohl die sportlichen als auch die akademischen Turnerschaften sind aus der Turnbewegung um Friedrich Ludwig Jahn hervorgegangen und in Abgrenzung zur konkurrierenden Turnbewegung von Johann Christoph Friedrich Guts Muths zu sehen.
Die Turnerschaften im Coburger Convent sind farbentragend, pflichtschlagend und vertreten das Toleranzprinzip, das heißt, sie sind tages- und parteipolitisch neutral. Die Turnerschaften im Marburger Konvent haben die gleichen Grundsätze, bis auf den Unterschied, ausnahmslos fakultativ schlagend zu sein und den Sportgrundsatz stärker in den Vordergrund stellen.