Coburger Convent
Verordnungen des Coburger Conventes
- Verfassung
- Geschäftsordnungen des CC und des AHCC
- Abkommen mit anderen Verbänden (ÖLTC, DS, Abkommen deutscher Korporationsverbände)
- Fechtordnung
- Sportordnung
- Verordnung über Öffentlichkeitsarbeit
- Verordnungen über Studien- und Berufsförderung
- Verordnungen zur Nachwuchsarbeit
- Haushaltsordnung
Die Verfassung des Coburger Conventes
A) Grundsätze des CC: Ehre, Freiheit, Freundschaft, Vaterland
B) Satzung des CC
C) Pflichtenordnung des CC: In ihr werden besondere Anforderungen, die der Verband über die allgemeinen Mitgliedspflichten hinaus an die Verfassung und Verwaltung der Bünde stellt festgehalten.
Beispielsweise:
- Lebensbundprinzip
- Verkehrspflicht
- Bandaufnahmen
- Beurlaubungen
- Mensurpflicht (mind. zwei)
D) Ehrenordnung des CC: In ihr ist das Verhalten bei Ehrenstreitigkeiten festgehalten.
E) Satzung des AHCC
F) Mustersatzungen für AHV, VACC und Aktivenordnungen
Die Organisationsstrukur des CC
Es handelt sich um eine Vereinigung von knapp 100 Korporationen welche alle das Lebensbundprinzip in ihren Satzungen festgehalten haben;
ferner ist jeder Aktiver zu Fechten von mindestens zwei Bestimmungsmensuren verpflichtet.
Man kann unterscheiden:
A) den aktiven Coburger Convent (CC), welcher aus allen Aktivitates, die jeweils die Gesamtkorporation repräsentieren.
B) den Verband Alter Herren des Coburger Conventes (AHCC), welcher aus allen Altherrenschaften (AHV) und allen örtlichen Vereinigungen von Alten Herren des Coburger Conventes (VACC) besteht.
zu A) Der aktive Coburger Convent
1) Die parlamentarische Vertretung: a) CC-Tag, auf dem alle Entscheidung getroffen werden, die nur die Aktivitates betreffen. Jede Aktivitas hat eine Stimme.
b) Coburger Generalconvent (CGC), auf dem alle Entscheidungen getroffen, werden, die den Gesamtverband betreffen.
2) Exekutivorgane: a) Präsidierende
eine Korporation im CC für jeweils ein Jahr eingesetzt in der Reihenfolge der endgültigen Aufnahme in den Verband. Sie bestimmt einen Sprecher des CC mit zwei Stellvertretern, welche zusammen mit den Sprechern der Vor- und Nachpräsidierenden
b) Ämter des CC
Vom CC-Tag werden für ein Jahr Amtsleiter für die verschiedenen Ämter gewählt: die Ämter sind geschäftsführende Organe des CC und müssen dem CC-Tag Rechenschaft ablegen. Es gibt folgende Ämter:
- Amt für Hochschul- und Verbändeangelegenheiten
- Amt für Bildung und Nachwuchs
- Amt für gesamtdeutsche Fragen
- Fechtamt
- Amt für Leibesübungen
- Amt für Verbandsgeschichte und Brauchtumspflege
- Amt für Ehrenangelegenheiten
- Haushals- und Kassenamt
- Verfassungsamt
- Amt für Hilfsmaßnahmen
- Aufnahmeamt
- Presseamt (Herausgeber der CC-Blätter als verbandsinternes Mitteilungsblatt)
3) CC-Rat Legislativorgan für die Zeit zwischen zwei Pfingstkongressen;
der CC-Tag wählt Vertreter und der AHCC-Tag wählt 8 Vertreter jeweils auf zwei Jahre.
Der CC-Rat hat die Aufgabe der Beratung und Unterstützung des Präsidialausschusses; er kann Anträge auf allen parlamentarischen Gremien einbringen.
4) Die Ortsverbände (OCC) In ihnen sind alle Mitgliedsbünde des CC an einem Hochschulort zusammengeschlossen. Jeweils ein Bund ist Präsidierende für ein Jahr; er richtet die gemeinsamen Veranstaltungen eines jeden sog. OCC aus.
zu B) Der Verband Alter Herren des Coburger Conventes AHCC
Es handelt sich um einen Zusammenschluß aller Altherrenschaften (auch von bereits vertagten Bünden) von Korporationen des CC mit allen VACC.
Der AHCC ist ein eingetragener Verein.
Seine Aufgabe besteht in der ideellen und materiellen Unterstützung und Betreuung des aktiven CC.
Organe des AHCC sind:
1) Vorstand wird durch eine vom AHCC-Tag für eine Amtsperiode von zwei Jahren zum Vorort gewählte VACC bestimmt.
Außerdem gehören dem Vorstand noch zwei Schatzmeister mit jeweils sechs jähriger Amtszeit an, die vom AHCC-Tag direkt gewählt werden und die beiden Vorsitzer des alten Vorstandes. Der Vorstand wählt sich einen Vorsitzer und dessen Stellvertreter.
Fünf Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem Präsidialausschuß des aktiven CC das Präsidium des Gesamtverbandes,
2) Vorort ist eine vom AHCC gewählten Ort, an dem eine VACC sitzt, die den Vorstand stellt. Der Vorort ist Tagungsort des Präsidiums.
3) Beauftragte sind vom AHCC-Tag für zwei Jahre gewählte Verbandsbrüder, welche die Vorstandschaft entlasten sollen. Die meisten Beauftragten haben einen ähnlichen Amtsbereich wie die Ämterträger den aktiven CC.
4) AHCC-Tag ist das oberste Organ des AHCC.
Mit je einer Stimme stimmberechtigt ist jede Altherrenschaft; die Stimmzahl bei den VACC ist von deren Mitgliederzahl abhängig.
Die Grundsätze des CC
Die vier Grundsätze des CC sind aus dem Wahlspruch des CC abzulesen:
Ehre, Freiheit, Freundschaft, Vaterland.
Ehre: Ehrenhaftes Wollen und Handeln fordert:
Eintreten für Gerechtigkeit, Ansehen der Ehre jedes Menschen, Toleranz gegenüber anderen Auffassungen, Streben nach Wissen und Können.
Der Bundesgerichtshof definierte im Jahre 1951 den Ehrbegriff wie folgt:
Wesentliche Grundlage der Ehre und damit Kern der Ehrenhaftigkeit des Menschen ist die ihm unverlierbar von Geburt an zuteilgewordene Personenwürde, zu denen Unantastbarkeit sich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 1 bekennt und deren Achtung und Schutz es ausdrücklich allen staatlichen Stellen zur Pflicht macht. Aus der inneren Ehre fließt der durch § 185 StGB strafbewehrte Rechtsanspruch eines jeden, daß weder seine innere Ehre noch sein guter äußerer Ruf geringschätzig beurteilt oder gar völlig mißachtet, daß er vielmehr entsprechend seiner inneren Ehre behandelt werde.
Freiheit: Die Freiheit der Persönlichkeit ist unser höchstes Gut. Der CC bekennt sich zur Freiheit des Gewissens, der Meinungsäußerung, des Handelns im Rahmen unserer Rechtsordnung, der Forschung und Lehre und des Studiums. Freiheit bedenkt auch die Freiheit des Andersdenkenden zu akzeptieren (tolerieren).
Freundschaft: Freundschaft ist Grundlage unserer Lebensbünde. Wir sollten über die Grenzen des eigenen Studiums hinaus Aufgeschlossenheit für vorurteilsfreies soziales und politisches Verständnis zeigen.
Vaterland: Wir bekennen uns zur Geschichte und zum kulturellen Erbe unseres Vaterlandes. Unser Ziel ist eine nationale Grenzen überwindende allgemeine Friedensordnung.
Der Coburger Generalkonvent
Der aktive CC und der AHCC haben jeweils 50% aller Stimmen; damit ist eine von vorneherein gegebene Dominanz einer Seite ausgeschlossen. Alle Burschen bzw. Alten Herren haben Rederecht!
Der CGC beschließt über:
- Änderung der Grundsätze und der Verfassung des Verbandes
- Verbandsauflösung
- Richtlinien üben das Wirken nach außen
- Angelegenheiten, die ihm sowohl vom CC-Tag als auch vom AHCC-Tag zugeleitet wenden.
- Er wählt einen Haushaltsauschuß, der drei Jahre im Amt bleibt, welcher die Aufsicht über die zweckgebundenen Mittel des Verbandes führt.
- Er wählt ein Ehrengericht und einen Ehrenrat.
Die Veranstaltungen des CC
Pfingstkongress in Coburg: tagende Gremien sind:
- der CC-Tag; jede Aktivitas ist Stimmberechtigt und hat eine Stimme.
- der AHCC-Tag; jeder Altherrenverband hat eine Stimme.
- der Coburger Generalconvent (CGC); mit jeweils einer Stimme stimmberechtigt sind die Aktivitates, die Altherrenverbände und die VACC's.
- der CC-Rat;
- die Sportwarte; der Sportwatt jeder Aktivitas hat eine Stimme.
- die Fechtchargierten; jeder Zweitchargierte hat eine Stimme.
Alle diese Veranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen, d.h. es müssen Vertreter entsandt werden.
- Sportlehrgang des CC an der Sportschule der Bundeswehr in Sonthofen
- Gesamtdeutsche Tagung des CC in Berlin
- Fechtchargiertentagungen einmal pro Semester an jeweils verschiedenen Orten
- Lehrgänge und Seminare des CC zu jeweils verschiedensten Themen
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Coburger_Convent.pdf | 42.2 KB |
